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Nach Kruzifix-Verbot trägt Lehrerin den Jesus-Fisch

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Nach dem Kruzifix-Verbot trägt die Lehrerin nun den Jesus-Fisch. (Screenshot: YouTube)
Nach dem Kruzifix-Verbot trägt die Lehrerin nun den Jesus-Fisch. (Screenshot: YouTube)

Mit Zustimmung der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres war der Lehrerin verboten worden, an ihrer Halskette einen Kruzifix-Anhänger zu tragen. Daher trägt sie nun den Jesus-Fisch und steht erneut in der Kritik.

Nach dem Kruzifix-Verbot trägt die Lehrerin nun den Jesus-Fisch. (Screenshot: YouTube)
Nach dem Kruzifix-Verbot trägt die Lehrerin nun den Jesus-Fisch. (Screenshot: YouTube)

Kürzlich berichteten wir über einen Fall an einer staatlichen Schule in Berlin-Wedding. Dort hatte die Schulleitung eine Lehrerin per Dienstanweisung dazu aufgefordert, ihre Halskette mit dem Kruzifix während der Arbeit abzulegen, weil sie mit dem Kreuz gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstoße.

Nun hat die Lehrerin das Verbot offenbar mit einem Trick umgangen. Statt des Kruzifix’ trägt sie an ihrer Halskette nun einen Anhänger, der einen Fisch aus zwei gekrümmten Linien zeigt. Dieser Fisch (griechisch Ichthys) galt schon in Zeiten des Römischen Reiches als ein Erkennungszeichen der Christen.

„Wenn es ein religiöses Symbol ist, muss es abgenommen werden“, zitiert die Berliner Zeitung die Schulaufsicht, deren Beamte sich nun erneut des Falls angenommen haben. Denn im Berliner Neutralitätsgesetz ist seit dem Jahr 2005 festgelegt, dass Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete im Dienst keine religiösen Symbole tragen dürfen.

Betroffen von dem Gesetz sind etwa das Kopftuch, die Kippa und das Kruzifix. Ausgenommen sind Referendare und Berufsschullehrer, weil die Schüler dort älter sind. Immer wieder hat es dagegen Klagen vor Gericht gegeben. Bisher hatten sich aber nur Kopftuch-Trägerinnen gegen das Gesetz gewehrt.

So hatte Anfang Februar das Berliner Landesarbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht an einer Grundschule arbeiten durfte. Die Lehrerin war bei einer Bewerberrunde gefragt worden, ob sie in der Grundschule auch ohne Kopftuch arbeiten würde.

Doch künftig darf es nach Angaben der Bildungsverwaltung solche Fragen an einzelne Kopftuch-Trägerinnen nicht mehr geben, weil dies diskriminierend ist. Womöglich werde man ihnen gleich Stellen an Berufsschulen anbieten, wo das Kopftuch erlaubt ist, was aber offensichtlich ebenso diskriminierend ist.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte das Kruzifix-Verbot an der Weddinger Schule nach eingehender Prüfung gebilligt. „In dieser Dienstanweisung ging es um weit mehr als um das Kreuz als Schmuckstück“, heißt es aus der Bildungsverwaltung. Das Kruzifix sei auffällig groß gewesen.

Tatsächlich erlaubt der Gesetzestext ausdrücklich das Tragen von Schmuckstücken. Es ist jedoch nicht angegeben, ab wie viel Zentimeter Länge ein Kruzifix noch ein Schmuckstück und ab wann es ein religiöses Symbol ist. Dies müssen die Schulleiter vor Ort selbst entscheiden. Den Lehrern steht es frei, gegen die Entscheidung zu klagen.

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Thomas Breithaupt

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