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Kopftuch-Lehrerin erhält 8.680 Euro Entschädigung

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Kopftuch-Lehrerin Berlin Entschädigung
Die Berliner Bildungsverwaltung schlug der Frau noch vor, sie könne ja statt dem Kopftuch eine Perücke tragen. (Symbolbild, Screenshot: YouTube)

Das Berliner Arbeitsgericht hat einer muslimischen Lehrerin Recht gegeben. Der Frau war die Einstellung allein wegen ihres Kopftuch-Tragens verweigert worden. Dies war eine unzulässige Benachteiligung. Sie erhält daher 8.680 Euro Entschädigung.

Kopftuch-Lehrerin Berlin Entschädigung
Die Berliner Bildungsverwaltung schlug der Frau noch vor, sie könne ja statt dem Kopftuch eine Perücke tragen. (Symbolbild, Screenshot: YouTube)

In zweiter Instanz hat das Berliner Arbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen. Denn sie war mit Verweis auf ihr Kopftuch nicht für den Grundschuldienst eingestellt worden. Die Frau ist in Berlin geboren und hat einen deutschen Pass.

Nach Ansicht des Gerichts wurde die Lehrerin durch das Berliner Neutralitätsgesetz unzulässig benachteiligt. „Allein vom Tragen eines Kopftuchs geht keine Gefahr aus“, zitiert die Welt aus der Urteilsbegründung der Vorsitzende Richterin. Das Land Berlin hätte darlegen müssen, inwiefern das Kopftuch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden sein könnte.

Mit dem Neutralitätsgesetz wollte der Berliner Senat in den Kernbereichen staatlichen Handelns Neutralität gewährleisten. In Justiz, Polizei und allgemeinbildenden Schulen sind bekenntnisorientierte Kleidungsstücke verboten. Religions-, Privat- und Berufsschullehrer sind von dem Verbot ausgenommen.

Aber die Klägerin, die anonym bleiben will, wollte an einer Grundschule unterrichten. In einem schriftlichen Kommentar argumentierte sie, dass das Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form verfassungswidrig sei. In dem Kopftuchstreit gehe es „nicht nur um mich, sondern um die Zukunft eines nicht zu vernachlässigenden Teils der Gesellschaft“.

Zuvor hatte der Prozessvertreter der Berliner Bildungsverwaltung noch einen Kompromiss vorgeschlagen. Demnach sollte die Lehrerin im Unterricht eine Perücke tragen, wenn sie ihr Haar aus religiösen Gründen verhüllen wolle. Einer solchen Lösung habe man in einem anderen Fall schon einmal zugestimmt.

Trotz der Niederlage in diesem Einzelfall will die Senatsverwaltung für Bildung am Neutralitätsgesetz festhalten. „Das Gesetz hat sich über zehn Jahre lang bewährt, weil es alle Religionen und Weltanschauungen gleich behandelt“, sagte die Sprecherin von Senatorin Sandra Scheeres (SPD). Der Staat müsse sich so neutral wie möglich verhalten.

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hingegen will das Berliner Neutralitätsgesetz nun auf den Prüfstand stellen. „Das Urteil bekräftigt meine Auffassung, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist.“ Individuelle religiöse Symbole müsse man in einer offenen Gesellschaft aushalten.

Die AfD widerspricht dem. „Politische Symbole haben im Staatsdienst nichts zu suchen und in Schulen schon gar nicht“, sagt Fraktionschef Georg Pazderski. Das Urteil sei „ein fatales Signal zur Ermutigung islamischer Hardliner und Integrationsverweigerer“. Das Land Berlin müsse die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht anstreben.

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