Fahrrad auf Autoparkplatz in Berlin abstellen erlaubt?

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In Berlin bahnt sich Ärger an, weil man ab Januar 2023 sein Fahrrad auch auf einem Autoparkplatz kostenlos abstellen darf.

Streit um Fahrrad auf Autoparkplatz in Berlin
Streit um Fahrrad auf Autoparkplatz in Berlin

Rot-Grün-Rote Senat ändert Parkgebühren in Berlin

Das Land Berlin ändert seine Parkgebühren Ordnung ab Januar 2023. Während Autofahrer für das Abstellen ihrer Pkws bald mehr bezahlen müssen, wird es für Fahrradfahrer, E-Scooter, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder kostenlos. Allgemein ist es schon lange erlaubt mit einem Fahrrad auf einem Autoparkplatz zu stehen.

Bereits im letzten Jahr hat das Land Berlin an einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gearbeitet, um den Luftreinhalteplan bis Ende 2023 flächendeckend einzuführen.

Der Senat möchte damit animieren, diese Verkehrsflächen stärker zu nutzen. „So wird die Freihaltung der Fußverkehrsflächen als geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer unterstützt und die Verkehrssicherheit auf Fußverkehrsflächen erhöht“. Berlin forscht für die Verkehrswende an einer Strategie um das Autofahren zu verhindern.

„Es ist so, dass Fahrräder, aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind und das bedeutet, sie dürfen nach der StVO auf Parkplätzen abgestellt werden“, sagte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) dem RBB. Sie strebe an, dass Fahrräder, Scooter und andere Kleinstfahrzeuge endlich von den Gehwegen verschwinden, wo sie bisher rechtlich geduldet worden seien.

Fahrrad darf auf Gehwegen und Autoparkplatz abgestellt werden

Fahrräder dürfen generell schon immer auf Autoparkplätzen, Gehwegen und in der Fußgängerzone abgestellt werden. Allgemein sind Fahrräder (ausgenommen Kinderfahrräder) Fahrzeuge gem. § 2 StVO und nehmen damit am Verkehr teil. Grundsätzlich darf man sein Rad auch auf einen Pkw-Parkplatz stellen, aber es gibt Einschränkungen. Es gilt der Grundsatz platzsparend zu parken (§ 12 (6) StVO), das gilt für Fahrradfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

Ein Fahrrad würde also nicht platzsparend mitten auf einem Parkplatz geparkt (z. B. 4 Fahrräder oder mehr dagegen schon eher). Verstößt man dagegen muss man mit einem Vierwarngeld von 10 Euro oder mehr rechnen. Parkt man auf einem Gehweg, muss man z.B. beachten, dass man keinen Rollstuhlfahrer behindert, Hauseingänge und Feuerwehrzufahrten müssen freigehalten werden. Mit der neuen Regelung will der Berliner Senat die Gehwege von parkenden Fahrrädern entlasten.

Dazu sollte man sich generell rücksichtsvoll verhalten, also auch beim Parken, wie es in § 1 StVO Absatz 2 festgehalten ist:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Selbst wenn eine Kommune ein offizielles Schild mit einem Fahrradparken Verbot für Gehwege aufstellt , hat dieses keine Gültigkeit. Die Bundesgesetze und -verordnungen sehen schlichtweg keine Möglichkeit vor, ein Parkverbot für Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu erlassen. Dies wurde 2004 auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Urteil vom 29.01.2004 – BVerwG 3 C 29.03).

Fahrräder parken bevorzugt an Anlehnbügel um sich vor Diebstahl zu schützen
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Autoparkplatz in Berlin wird ab 2023 doppelt so teuer – nicht für Fahrräder

Der Berliner Senat hat in einer Pressemitteilung die Änderungen der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) bekannt gegeben. „Entsprechend der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin werden die Parkgebühren für jede Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht.„ Das Parken von Carsharing Autos wird dagegen nicht teurer und bleibt bei der Hälfte der aktuellen Parkgebühren und soll damit gefördert werden.

Nach einer Übergangsfrist sollen E-Scooter nicht mehr auf Gehwegen parken dürfen, sondern nur an speziellen Sammelstellen oder Parkplätzen auf der Straße abgestellt werden dürfen. Für E-Scooter gibt es ohnehin vorgesehene Parkplätze in dicht besiedelten Räumen, die vom Betreiber dafür reserviert sind. Ob das Urteil von 2004 für Fahrräder auf die E-Scooter angewendet werden kann, wird sich mit der Zeit zeigen.

Wahrscheinlich wird die neue Regelung in der Übergangszeit zu Streit und Wutanfällen führen. Aber ob wirklich viele Fahrradfahrer es riskieren werden, ihr Fahrrad ohne Anlehnbügel oder eine Möglichkeit das Fahrrad anzuketten, mitten in Berlin abstellen werden, wird sich zeigen. Ein einzelnes Fahrrad lässt sich ganz einfach wegtragen oder von einem wütenden Autofahrer wegwerfen und könnte die Gehwege so noch mehr belasten, als es aktuell der Fall ist.

(TB)

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