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Reportage

Jugendamt Aschaffenburg zieht wegen Scharia-Ehe mit 14 vor den BGH

Von Thomas Breithaupt · · 5 Min. Lesezeit

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Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt (Foto: Youtube)
Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt (Foto: Youtube)
Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt (Foto: Youtube)
Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt. Das Jugendamt Aschaffenburg zieht gegen einen Legalisierung in Deutschland vor den Bundesgerichtshof (Screenshot: Youtube)

Aus Sorge um das Wohl eines 14jährigen Flüchtlingsmädchens aus Syrien hat die Stadt Aschaffenburg vorgestern (15. Juni 2016) Rechtsbeschwerde gegen die Legalisierung der Heirat des Mädchens mit ihrem 20 Jahren alten Cousin vor dem Bundesgerichtshof eingelegt, der nun entscheiden muss, ob eine islamische Kinder- und Jugendehe unter 16 Jahren nach der Scharia auch in Deutschland gültig ist. Kinderehen sind im Islam ab der Pubertät erlaubt.

Als das Flüchtlingspaar im August letzten Jahres nach Aschaffenburg im bayerischen Unterfranken kam, trennte das Amt das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht Aschaffenburg. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.

Das Familiengericht entschied am 7. März 2016 (Aktenzeichen 7 F 2013/15), dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss am 12. Mai 2016 (Aktenzeichen 2 UF 58/16), weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei. Es lägen auch keine Hinweise auf eine sogenannte Zwangsheirat vor, so dass in diesem Fall auch keine Kindeswohlbelange gegen die Rechtmäßigkeit der Ehe gesprochen hätten.

Die Stadt Aschaffenburg legte nun Beschwerde gegen das Bamberger Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Das OLG Bamberg ließ die Beschwerde zu, weil dem Fall grundsätzliche Bedeutung zukomme.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14-jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel. Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss.“

Der BGH habe sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsalters von mindestens 16 Jahren eines Partners die Nichtigkeit der Ehe zur Folge habe.

Fälle verheirateter Minderjähriger werden nicht in allen Bundesländern zentral registriert. In Bayern wurden nach Medienberichten bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. Nordrhein-Westfalen meldete 188 Minderjährigen-Ehen und Baden-Württemberg 177.

Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf hatte im Mai 2016 gewarnt, dass immer mehr Flüchtlingskinder zwangsverheiratet werden. Vor allem bei minderjährigen Mädchen aus Syrien steige die Anzahl der Kinderehen. Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51 Prozent.

Töchter werden verkauft, um sie vermeintlich abzusichern

Vor allen in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht. Ein Grund sei, Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abzusichern, erklärte Alia Al-Dalli, Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten. Die Folgen seien allerdings verheerend: Die Mädchen brechen nicht nur häufig die Schule ab und werden sozial isoliert, sondern auch oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Wie Berlin Journal berichtete, verkaufen Syrer ihre Töchter ab 600 Euro in die Türkei anstatt zu fliehen.

Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF bergen Kinderehen für die Mädchen auch konkrete Gesundheitsgefahren, vor allem durch frühe Schwangerschaften und Geburtskomplikationen sowie HIV-Infektionen. Geburtskomplikationen sind nach UNICEF-Daten weltweit die häufigste Todesursache bei jungen Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren.

UNICEF nimmt Behörden in die Pflicht

Der Staat trage laut UNICEF deshalb eine Schutzverantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie bereits verheiratet sind oder nicht. Die Forderung: Minderjährige Flüchtlinge müssten von den Behörden als besonders schutzwürdig identifiziert und betreut werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften müssten dazu zum Beispiel überall Standards für Kinderschutz umgesetzt werden. Dazu gehöre auch, dass zum Beispiel Mädchen über ihre Rechte informiert und aufgeklärt werden und insbesondere bei Gewalt die Möglichkeit haben, vertraulichen Rat einzuholen. Dies gelte auch für Minderjährige, die zum Beispiel auf der Flucht verheiratet wurden. Die Jugendämter müssen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall das Wohl des Heranwachsenden zu prüfen und individuell zugeschnittene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, so UNICEF gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

In Deutschland ist eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Mathias Rohe, Leiter des Erlanger Zentrums für Recht und Islam in Europa sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil „wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.“ Als Minderjähriger könne „man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich“, betonte Rohe.

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Thomas Breithaupt

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