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Reportage

Gesundheitskarte für Asylanten beschleunigt die Behandlung

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Gesundheitskarte für Asylanten
Millionen Menschen in aller Welt wollen einen deutschen Zahnarzt. (Screenshot: Videoportal Bremen)
Gesundheitskarte für Asylanten
Millionen Menschen in aller Welt wollen einen deutschen Zahnarzt. (Screenshot: Videoportal Bremen)

Die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht den Asylanten eine schnellere Behandlung. Denn sie können damit ohne einen Behandlungsschein der Kommune direkt zum Arzt gehen. Die Gesundheitskarte für Asylanten gibt es bereits in:

  • Hamburg
  • Bremen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Berlin
  • Schleswig-Holstein

Gesundheitskarte für Asylanten teuer für Kommunen

Doch viele Kommunen lehnen die Gesundheitskarte für Asylanten ab. Der Beitrag, den die Kommunen für die Verwaltung zahlen sollen, sei zu hoch, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg in der Rheinischen Post.

Zudem seien die Kosten der ärztlichen Behandlung der Migranten nun nicht mehr kontrollierbar. Denn die Behörden könnten nicht mehr überprüfen, ob die ärztliche Behandlung wirklich notwendig ist, so Gerd Landsberg.

Bisher zahlen die Kommunen nur notwendige Behandlungen. Doch mit der Gesundheitskarte können die Asylanten nun selbständig Ärzte aufsuchen. Und schon jetzt ist die medizinische Versorgung der Asylanten nach Ansicht von Gerd Müller eine erhebliche Belastung für die Kommunen.

Steuermilliarden für Asylanten-Zähne

Ein Großteil der Asylanten hat schlimme Zähne und Gebisse. „Das ist mit entsprechenden Kosten verbunden“, sagte der Direktor der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Knuth Wolf, den Stuttgarter Nachrichten.

Die Zahnbehandlung der Asylanten wird bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in vollem Umfang vom deutschen Steuerzahlern zwangsfinanziert. Die Zahnbehandlung der Asylanten könnte die Deutschen bereits in kurzer Zeit mehrere Milliarden Euro kosten. Doch wenn es um die Asylanten geht, dann spielen Milliarden keine Rollen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin weist die Berliner Zahnärzte ausdrücklich darauf hin, dass „Asylbewerber und Flüchtlinge grundsätzlich von Zuzahlungen beziehungsweise der Übernahme von Eigenanteilen freigestellt“ sind.

Die deutschen Zahnpatienten müssen ein „Bonusheft“, damit ihre Zuzahlungen etwas niedriger ausfallen. Die Asylanten hingegen müssen kein „Bonusheft“ führen und müssen trotzdem überhaupt keine Zuzahlungen leisten. Denn die Deutschen zahlen das.

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Thomas Breithaupt

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