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BKA ermittelt gegen 22 Migranten wegen Terrorismusverdacht

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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BKA ermittelt gegen 22 Migranten wegen Terrorismusverdacht
In 22 Fällen besteht ein Anfangsverdacht, dass Migranten Terroristen sein könnten. (Screenshot: VICE News)
BKA ermittelt gegen 22 Migranten wegen Terrorismusverdacht
In 22 Fällen besteht ein Anfangsverdacht, dass Migranten Terroristen sein könnten. (Screenshot: VICE News)

Die deutschen Polizeibehörden haben bislang 253 Hinweise erhalten, wonach sich unter den Migranten Terroristen befinden sollen. Allerdings erweist sich der Großteil der Warnungen wegen Terrorismusverdacht als unbegründet. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) hat sich bisher nur in 22 Fällen ein Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

Der Verfassungsschutz stuft das hohe Hinweisaufkommen zu mutmaßlichen Terroristen unter Flüchtlingen als „Internet-Phänomen“ ein. Eine vertrauliche Analyse, die dem FOCUS vorliegt, spricht von einer „modernen Form des klassischen Kettenbriefs“.

So entsteht ein Terrorismusverdacht

Auf Facebook und anderen Online-Portalen kursieren Bilderpaare, wo ein Migrant auf dem einen Foto bewaffnet oder in Uniform zu sehen ist und auf dem anderen Foto als Asylbewerber nach seiner Ankunft in Europa. Diese Aufnahmen stammen aus privaten Facebook-Einträgen der abgebildeten Personen.

Laut Verfassungsschutz verbreiten sich die „weitgehend fiktiven“ oder unbewiesenen Informationen dann „lawinenartig“ in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Dabei fügten „interessierte Kreise“ immer neue Punkte hinzu – bis hin zum Vorwurf, der Abgebildete gehöre zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Besorgte Bürger oder Migranten haben daraufhin einen Terrorismusverdacht und schalteten die Polizei ein. Laut Verfassungsschutz hat aber noch keiner der Hinweise zur Identifizierung eines IS-Terroristen geführt. Die abgebildeten Migranten hätten vermutlich „regimetreuen Milizen“ im Irak und in Syrien gedient.

Doch in einigen Fällen könne nicht ausgeschlossen werden, dass Migranten tatsächlich an Gewalt- oder Kriegsverbrechen beteiligt waren, so der Verfassungsschutz. Wenn zum Beispiel auf ihren Fotos Leichen zu sehen sind, dann müsse man „zwingend“ ermitteln.

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Thomas Breithaupt

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