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Auswärtiges Amt erwartet Anstieg beim Familiennachzug

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Das Auswärtige Amt erwartet einen Anstieg beim Familiennachzug aus Syrien und dem Irak. (Screenshot: YouTube)
Das Auswärtige Amt erwartet einen Anstieg beim Familiennachzug aus Syrien und dem Irak. (Screenshot: YouTube)

Das Auswärtige Amt erwartet, dass demnächst bis zu 200.000 Syrer und Iraker per Familiennachzug zu ihren Angehörigen nach Deutschland einreisen. Denn ab März 2018 dürfen voraussichtlich auch die subsidiär Geschützten ihre Familien nachholen.

Das Auswärtige Amt erwartet einen Anstieg beim Familiennachzug aus Syrien und dem Irak. (Screenshot: YouTube)
Das Auswärtige Amt erwartet einen Anstieg beim Familiennachzug aus Syrien und dem Irak. (Screenshot: YouTube)

Von Januar 2015 bis Ende Juni dieses Jahres bewilligte das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben insgesamt 230.000 Anträge auf Familiennachzug aus aller Welt. Das entspricht einem Zustrom von etwa 12.800 Personen pro Monat.

Allein an Syrer und Iraker hat das Ministerium rund 102.000 Visa für den Familiennachzug zu ihren Angehörigen nach Deutschland vergeben. Doch nun erwartet das Auswärtige Amt einen Anstieg der Vergabe von Einreiseerlaubnissen.

Das Ministerium schätzt, dass es bis zum kommenden Jahr etwa 100.000 bis 200.000 weitere Visa an Syrer und Iraker erteilen könnte. Denn derzeit bemühen sich bereits rund 70.000 Personen aus diesen Ländern um einen Familiennachzug in Deutschland.

So viele entsprechende Terminanfragen liegen aktuell an den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in Ankara, Istanbul und Izmir (alle in der Türkei) sowie in Beirut (Libanon), Amman (Jordanien) und Erbil (Irak) vor, wie die Frankfurter Allgemeine berichtet.

Streit um Familiennachzug bei „subsidiär Schutzberechtigten“

Einkalkuliert seien hier auch die Angehörigen der etwa 128.000 syrischen und irakischen „subsidiär Schutzberechtigten“. Diese können laut geltender Regelung erst ab März 2018 wieder den Familiennachzug beantragen.

Nach geltendem Recht dürfen Personen, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten haben, Ehepartner und minderjährige Kinder nachholen. Zudem dürfen anerkannte minderjährige Schutzberechtigte ihre Eltern nach Deutschland hinterherholen.

Allerdings hatte die große Koalition im März 2016 den Familiennachzug für die sogenannten „subsidiär Geschützten“ bis März zum 2018 vorübergehend ausgesetzt. Dabei handelt es sich um Personen, die kein Asyl erhalten, aber wegen der Lage in ihrer Heimat vorerst nicht zurückkehren sollen.

Die Unionsparteien hatten am Sonntag eine gemeinsame Linie für die Koalitionsverhandlungen mit den Grünen und der FDP beschlossen. Darin fordern sie, den Familiennachzug der „subsidiär Geschützten“ auch weiterhin auszusetzen.

Die Grünen haben diese Forderung von CDU und CSU scharf zurückgewiesen. Sie setzen sich dafür ein, dass subsidiär Geschützte künftig wieder ihre Familie nachholen können. Ihr Unterhändler Jürgen Trittin bezeichnete die Behinderung des Familiennachzugs durch die Union als „eine Verleugnung urchristlicher Werte“.

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