AfD reichte Klage wegen Seehofers Untätigkeit bei der Grenzsicherung ein

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Der Politologe und Chef der Alternative für Deutschland in Bayern, Petr Bystron, hat gestern eine Untätigkeitsklage gegen den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CDU) beim Verwaltungsgericht München eingereicht, weil Seehofer in Sachen Grenzsicherung Verfassungsklage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, aber nicht ausführt (Foto PetrBystron.de)
Der Politologe und Chef der Alternative für Deutschland in Bayern, Petr Bystron, hat gestern eine Untätigkeitsklage gegen den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CDU) beim Verwaltungsgericht München eingereicht, weil Seehofer in Sachen Grenzsicherung Verfassungsklage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, aber nicht ausführt (Foto: PetrBystron.de)

Der bayerische Landesvorsitzende der AfD, Petr Bystron, hat am gestrigen Dienstag (10. Mai 2016) beim Verwaltungsgericht in München eine Klage gegen die Staatsregierung wegen Untätigkeit eingereicht. Grund: Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat seine mehrfach angedrohte Verfassungsklage gegen den Bund wegen der ungesicherten Grenzen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Zusammen mit dem Münchner Rechtsanwalt Valentin Martinez hatte Bystron den jetzigen Schritt der AfD bereits im März angedroht und ein entsprechendes Aufforderungsschreiben in der Staatskanzlei persönlich abgegeben.

Den kürzlich bekräftigten Verzicht Bayerns auf seine dem Bund angedrohte Klage wegen unkontrollierter Grenzen, bezeichnet Bystron als „typisch Seehofer“. Der CSU-Chef sei offenbar nach dem ablehnenden Antwortbrief von Kanzlerin Angela Merkel „schon wieder eingeknickt“. Diesen Rückzieher nimmt die AfD zum Anlass, nun ihrerseits die bayerische Staatsregierung wegen Untätigkeit zu verklagen.

Bystron bezeichnete es als „lächerlich“, dass Seehofer bereits mehrere Ultimaten aussprach, Fristen aber verstreichen ließ und auch noch behaupte, seine Klagedrohung sei (Zitat) „auch nicht auf ewig vom Tisch“. Das offenbare „die völlige Machtlosigkeit von Seehofer gegenüber Merkel – trotz Regierungsbeteiligung der CSU in Berlin“. Das scheinbare Entgegenkommen der Bundesregierung bei den Kontrollen an der österreichischen Grenze, das Seehofer umgestimmt haben soll, hält der AfD-Landesvorsitzende für ein leeres Versprechen.

Nach wie vor werde die bayerisch-österreichische Grenze mit ihren 60 Übergangspunkten nur an einer Hand voll Stellen tatsächlich kontrolliert. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte von Zuwanderern wegen der teilweisen Schließung der Balkanroute werde bald wieder in die Höhe schnellen, befürchtet Bystron. Ab dem Frühsommer rechnet er mit einem erneuten Ansturm von Flüchtlingen, aber dann über das Mittelmeer von Libyen aus Richtung Italien, Österreich und über Bayern. Schon jetzt warten in Libyen Hunderttausende auf ihre Überfahrt. In diesem Jahr sind laut Bundesamt für Migration (Bamf) bereits 186.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die meisten davon über Bayern.

Im Februar hatte Seehofer wegen der offenen deutschen Grenzen und dem anhaltenden Migrantenstrom noch eine „Herrschaft des Unrechts“ kritisiert.

„Seinen starken Worten hätte Seehofer längst konkrete Schritte folgen lassen müssen“, sagte der AfD-Landesvorsitzende und betont: „Die Erhebung einer Klage gegen den Bund stellt eine Rechtspflicht der bayerischen Staatsregierung dar, weil Gefahr in Verzug ist.“

Dass der Bund seine Pflicht vernachlässigt hat, steht laut Bystron im Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio. Die Bundesregierung habe mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen, heißt es darin. Im Gutachten kommt di Fabio zu dem Schluss:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. Weiter heißt es: „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

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11 KOMMENTARE

  1. Der Seehofer hat doch kein A……. in der Hose . Nur große Reden schwingen nichts dahinter Der kriescht genau sowie Merkel Ich wünsche Herrn Bystron viel Glück

  2. Der speichel lecker wird weiter ducken und kuschen! Es wird zeit das die AFD jetzt tätig wird ! Denn die Altparteien sind nur noch erbärmlicher Müllhaufen ! So was gab es noch nie nach dem 2 weltkrieg ! Alle müssen weg !Am besten zum Mond schiessen !

  3. Hi ihr wütenden Bürger! Ihr müßt langsam verstehen, das wir von Technokraten regiert werden! Für diese Leute zählen nur Statistiken ! Und diese kann man manipulieren! Ich habe mir unzählige Talkshows mit polit-clowns angesehen und bin zum Schluss gekommen: die sind vom Volk soweit entfernt , wie die Sonne von der Erde! Übrigens auch gehaltsmäßig,! Die Einschätzung dieser Volksvertreter in meinem Heimatland ist in bezug auf gefahren aus welcher Ecke auch immer ahnungslos ! Eben Dilettanten ! Absahner und Opportunisten ! Naja! Jedes Volk kriegt die Regierung oder Politiker die es verdient! Also vorm wählen nachdenken!!!

  4. Indem Seehofe immer nur drohte und dann doch wieder kuschte ist er seiner Pflicht nicht nachgekommen sondern auch nur ein Duckmäuser vor der Frau (vor dem Herrn kann man ja nicht sagen) geworden. Richtig so… Hoffe, diese Klage hat Erfolg.

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