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Reportage

Kein Unterhalt mehr für fremde Kinder?

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Männer Unterhalt Schlampen
Solange der Unterhalt kommt, ist es manchen Müttern egal, woher das Geld kommt, selbst wenn sie dabei die falschen Männer ausnehmen.

Ein Gesetzentwurf macht Männern Hoffnung, die Unterhalt an fremde Kinder zahlen müssen. Sie sollen künftig beantragen können, dass die Mutter ihre anderen Sexpartner angibt. Möglicherweise muss dann der leibliche Vater zahlen.

Männer Unterhalt Schlampen
Solange der Unterhalt kommt, ist es manchen Müttern egal, woher das Geld kommt, selbst wenn sie dabei die falschen Männer ausnehmen.

Laut geltendem Recht müssen Männer in vielen Fällen Unterhalt für Kinder zahlen, die gar nicht ihre eigenen sind. Denn nur wenn es ihnen gelingt, den wahren Erzeuger ihrer sogenannten Kuckuckskinder herauszufinden, nur dann können sie von ihm Unterhaltszahlungen zurückerhalten.

Justizminister Heiko Maas (SPD) will den betrogenen Männern nun offenbar zumindest ein wenig entgegenkommen. Denn wie die BILD unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Ministers berichtet, soll es künftig eine Auskunftspflicht für die Mütter geben, die das Geld der Scheinväter einstreichen.

Wenn Mütter wissentlich vom falschen Mann Unterhalt einfordern

Der Scheinvater soll demnach beantragen können, dass die Mutter mitteilt, „wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat“. Wenn die Mutter dies tatsächlich tut und wenn der leibliche Vater ermittelt werden kann, dann soll laut Gesetzentwurf dieser zahlen müssen.

Zudem soll der geschädigte Scheinvater für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Unterhaltskosten vom leiblichen Vater des Kindes zurückverlangen können. Der Gesetzentwurf soll bereits in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bereits im Jahr 2011 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Unterhalt zahlende Männer einen Anspruch auf Auskunft über andere Sexualpartner haben. Wenn allerdings ein „Kuckucksvater“ seine zugeordnete Vaterschaft nicht rechtzeitig rechtlich anzweifelt, muss er für das fremde Kind Unterhaltszahlungen leisten.

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