Reportage
Staatliche Überwachung: Regierung verschärft Anti-Terror-Gesetz

Die Bundesregierung will das Anti-Terror-Gesetz verschärfen. Künftig muss sich jeder Käufer eines Prepaid-Mobiltelefons ausweisen. Bei solchen im voraus bezahlten Mobilfunktarifen müssen Kunden auch jetzt schon Namen und Adresse angeben, doch weil nach Regierungsangaben zu viele falsche Angaben gemacht werden, soll nun eine Ausweispflicht beim Kauf eingeführt werden. Außerdem können Verdächtige künftig auch ohne richterliche Genehmigung von in- und ausländischen Geheimdiensten umfassend überwacht werden.
Die jüngsten Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Das Anti-Terror-Gesetz sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen darf, insbesondere mit „Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato“. Die Dienste wollen Informationen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen in einer gemeinsamen Datenbank ablegen.
Anti-Terror-Gesetz: Mehr Macht für Geheimdienste
Bei einem „erheblichen Sicherheitsinteresse“ könnten ausländische Geheimdienste dann auf diese Daten zugreifen, wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf den Gesetzentwurf meldet. In jedem Fall bedarf es aber der Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Der Entwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett eingereicht und soll schon bald vom Bundestag verabschiedet werden. Innenminister Thomas de Maizière drückt dabei aufs Tempo und will sich das Gesetz mit Hilfe eines beschleunigten Verfahrens durch das Parlament bringen.
„Das Schließen von Sicherheitslücken duldet keinen Aufschub“, zitiert das Handelsblatt den Innenminister. De Maizière betonte aber zugleich, Deutschland sei im „Kampf gegen den internationalen Terrorismus gut aufgestellt“. Beim Kauf sogenannter Prepaid-Handys müssen Kunden schon jetzt Name und Anschrift angeben, doch häufig würden dabei fiktive Angaben gemacht. Stichproben hätten „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in dem Entwurf zum Anti-Terror-Gesetz. Dies sei kein Einzelfall, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“.
Regierung will Ausweispflicht bei Prepaid-Handys
„Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen“, so der Innenminister. Künftig sollen Telefonanbieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Angaben ihrer Kunden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt künftig auch verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr und nicht mehr nur zur Strafverfolgung einsetzen dürfen. Damit würde sich das Strafrecht weg von belegten Tatbeständen und hin zu Vermutungen und Unterstellungen verschieben.
Zuvor war für eine Überwachung verdächtiger Personen ein richterlicher Beschluss nötig. Nun genügt den Geheimdiensten die mündliche Zustimmung des Bundesinnenministeriums, um eine Observation durchzuführen. Damit wird der Rechtsweg gegen derartige Überwachungsaktionen für Unschuldige schwieriger, da der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung mehr hat. Dem Missbrauch durch staatliche Behörden wird damit Tür und Tor geöffnet.
Linke: „Instrumente der Massenüberwachung“
Kritik an dem neuen Anti-Terror-Gesetz kam einzig von der Linkspartei. Fraktionsvize Jan Korte beklagte, der neue Anti-Terror-Katalog sei „in erster Linie ein neuer Überwachungs-Aufrüstungs-Katalog“. Der Aufbau einer internationalen Geheimdienstdatenbank und der Verbot anonymer Handykarten seien „Instrumente der Massenüberwachung“. Er kritisierte zudem, dass der Innenminister das Gesetz, wie schon die Vorratsdatenspeicherung, im Eilverfahren durch den Bundestag drücken will.
Darüber hinaus ist fraglich, inwiefern die Gesetzesänderung tatsächlich Einfluss auf die Terrorbekämpfung haben wird. Denn islamistische Attentäter verfügen in der Regel auch über einen oder mehrere gefälschte Pässe, mit denen sie dann auch Mobilfunktelefone erwerben können. Der normale Bürger hingegen verliert in Zeiten staatlicher Überwachung sein Recht auf anonyme Telekommunikation. Oder um es mit den Worten Benjamin Franklins zu sagen: „Wer wesentliche Freiheit aufgibt, um eine geringfügige kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.“


