Gericht erlaubt Beziehung zwischen 15-Jähriger und Onkel

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Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)
Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)

Gericht entscheidet für das Kind

Diese Beziehung sei zwar in unserer Geellschaft unerwünscht und nicht akzeptiert, dennoch gibt es kein Gesetz, das sie verbieten würde. So hat der Richter über die sexuelle Beziehung zwischen einer 15-Jährigen und ihrem 47 Jahre alten Onkel entschieden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht enttäuschte die Eltern der 15-Jährigen. Diese wollten ihre Tochter mit einem Gerichtsurteil zurück nach Hause holen, nachdem sie mit ihrem Onkel ausgerissen war. Rechtlich sei die Beziehung aber erlaubt und es könne deshalb keine einstweilige Verfügung erwirkt werden, wie wir berichteten.

Als die Jugendliche Josephine 14 Jahre alt war, brannte sie mit ihrem Onkel durch. Polizisten in Frankreich erwischten die beiden. Josephine hat zugegeben, dass sie sich selbst für ein Leben mit dem älteren Mann entschieden hatte. Die Geschichte machte vor allem deswegen Schlagzeilen, weil der Mann ihr angeheirateter Onkel ist.

Die Eltern machten sich große Sorgen um ihr Wohlbefinden und klagten vor Gericht. Das Ziel, sie wieder zurück nach Hause zu holen, scheiterte mit der Gegenargumentation der Verteidigung.

Ab dem 14. Lebensjahr müssen die Wünsche des Kindes in Betracht gezogen werden. Als 14-Jährige hatte sie weitaus mehr Rechte, als in den Jahren zuvor.

Das Gericht entscheidet zugunsten des Kindes. Man würde die sozial-emotionale und mentale Entwicklung von Josephine ernsthaft gefährden, wenn sie von ihrem Onkel getrennt würde, so das Gerichtsurteil. Die Entscheidung würde die Beziehung der beiden in keinem Fall unterstützen oder befürworten, so heißt es weiter.

Man solle die Entscheidung des Gerichts also nicht als ethische oder moralische Richtlinie nehmen. Auch wenn die Beziehung zwischen der 15-Jährigen und ihrem 47 Jahre alten Onkel in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert sei, so würde sie kein Gesetz grundsätzlich verbieten.

In Deutschland, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, hat man mit dem 14. Lebensjahr sexuelles Selbstbestimmungsrecht. Inzwischen leben die beiden glücklich in Berlin.

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295 KOMMENTARE

    • Und ALLES erlaubt. Schließlich hat Mohammed mit Aisha auch die „Ehe vollzogen“ (sie geschändet) als dieses Kind 9 Jahre alt war. Und wer ist das Vorbild aller Muslime???

    • Ich schreibs hier nochmal rein, damits auch der Dümmste mal mitbekommt, wie Recht gebrochen wird.

      Onkel und Tanten sind Verwandte der Seitenlinie, also kollateral in aufsteigender Reihe. Strafbar nach § 173 Abs. 2 StGB.

      • tja, da scheint der dümmste was nicht verstanden oder gelesen haben. der onkel ist angeheiratet und fällt daher nicht unter §173.
        P.S. wer mit steinen schmeißt, sollte aufpassen, dass er nicht im glashaus sitzt.

        • „Wer im Glashaus sitzt, sollte zu kacken in den Keller gehen“, heißt das richtig. Wenn er „angeheiratet“ ist, hat er ein vertrautes Verhältnis ausgenutzt. Warum dürfen Kinder bei uns denn nicht gleich heiraten???

    • Super fände ich es auch nicht ..
      Aber laut Gesetz darf ein Mädchen / Junge mit 14 Jahren selbst entscheiden ob und mit wem er/sie Sex haben.
      Man sollte mit seine Kinder offen darüber reden (egal ob Tochter oder Sohn) dann würde man einige Probleme weniger sein.
      Und meine Schwagers würden es nicht machen falls ich Töchter hätte.
      Aber es ist egal ob es Töchter oder Söhne sind sie brauchen unsere Hilfe .
      Durch Verbote werden sie Nur stur und schotten sich komplett ab ..

    • den § 182 mal richtig lesen und verstehen. oder anders rum… wo ist in diesem fall die ausnutzung einer notlage???

      • 😀 ja so ist das in Deutschland, Gesetze sollte man auch nur einhalten müssen wenn es dem Bürger passt, was fällt diesen Richtern auch ein nach deutschem Recht zu urteilen. Sowas ist dann immer eine Bananenrepublik oder pädophil! Das sich dieser Rechtsstaat auch immer an Gesetze halten muss das ist doch kriminell.

        • Ich hopffe, Sie haben eine Tochter, die mit 14 mit dem angeheirateten 47-jährigen Onkel durchbrennt. Betroffenheit schärft das Urteilsvermögen!
          Nicht ohne Grund sind in Deutschland Geschlechtsreife und geistige Reife voneinander getrennt.
          § 182 BGB
          (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
          1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
          2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
          und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

          Ich denke, das kommt weitestgehend hin. Fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung setze ich bei den Eckparametern „pubertärer Teeny schwärmt für coolen Onkel“ einfach einmal ohne Prüfung voraus!

    • So ist es. Die Gesetzte machen die politischen Mehrheiten. Schwarz -Rot-Grün sind nicht mehr wählbar, Linke mit Vorsicht zu genießen und die FDP unter ferner liefen. Wohin sind wir gekommen?

  1. Braune markieren: Astrotorfing-Neonazi-Trollen einen Fisch zuwerfen… http://heise.forenwiki.de/index.php?title=Fisch

    >

    <°)))o>< Rassistische und rechtsradikal motivierte Hetze im Internet entlarven und und HetzerInnen* bloßstellen: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/hetze-gegen-fluechtlinge.pdf Der Rechtspopulismus gebärdet sich als "Volkes Stimme". Er vereinfacht komplexe Sachverhalte, ist resistent gegen objektive Tatsachen und besseres Wissen, greift Versatzstücke aus Stimmungen auf, schmiedet sie zusammen und gießt sie in eine politische Rhetorik gegen "die Anderen" und "die da oben". Der Sozialwissenschaftler Alexander Häusler definiert Rechtspopulismus als "die volkstümlich und rebellisch-autoritäre Verkündung extremer rechter Theoreme auf der Basis emotionalisierter Agitation", der sich der "propagandistische(n) Simplifizierungen in Anlehnung an ‚des Volkes Stimme‘" bedient.[9] Die Parolen der Pegida-Bewegung folgen diesem Muster. Mit "denen da oben" sind vor allem "etablierte" Eliten, Politiker und Medien gemeint. Gegen sie werden Misstrauen und Missachtung geschürt,[10] wobei umstritten ist, inwieweit sich Rechtspopulismus lediglich gegen "das Establishment" oder auch gegen das System der parlamentarischen Demokratie als solches wendet.[11] Mit "wir hier unten" werden "das Volk" und "der einfache Mann" ebenso angesprochen wie ein bedrohtes "Wir", das sich vermeintlich gegen "die Anderen" – also Ausländer, Muslime, Asylsuchende, Linke und andere mehr – verteidigen muss. Das "Wir" wird dabei als eine homogene große Gruppe konstruiert ("das Volk"), die gegenüber "denen da oben" und "den Anderen" angeblich benachteiligt wird. Das "Wir" bleibt bewusst vage, um möglichst heterogene Gruppen, auch extreme Rechte, anzusprechen und zu integrieren. http://www.bpb.de/apuz/212353/rechtspopulistische-ueberzeugungen-der-mitte?rl=0.535404852378767

    • Ich hopffe, Sie haben eine Tochter, die mit 14 mit dem angeheirateten 47-jährigen Onkel durchbrennt. Betroffenheit schärft das Urteilsvermögen!
      Nicht ohne Grund sind in Deutschland Geschlechtsreife und geistige Reife voneinander getrennt.
      § 182 BGB
      (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
      2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
      und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ich denke, das kommt weitestgehend hin. Fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung setze ich bei den Eckparametern „pubertärer Teeny schwärmt für coolen Onkel“ einfach einmal ohne Prüfung voraus!

  2. sollte diese Meldung stimmen, kann man auch Pädophile auch ihr Unwesen treiben lassen, unmöglich so etwas, natürlich nur wenn die Meldung der Wahrheit entspricht und auch dann die Inzucht zunimmt

  3. Bis zur Volljährigkeit eines Kindes, haben die Eltern die Aufsichts-und Fürsorgepflicht. Einem pubertierenden Mädchen fehlt es an der notwendigen Reife das eigene Handeln einzuschätzen. Der Staat hebt mit dieser Entscheidung das Elternrecht und das Recht der Unversehrtheit eines Kindes auf. Zudem ist Verführung Minderjähriger eine Straftat. Was in aller Welt geht in den Gehirnen solcher Richter vor? Die sind mittlerweile so abgehoben, dass sie sich über bestehendes Recht hinwegsetzen, weil der Staat es ähnlich vorlebt und zulässt. Armes Deutschland!

    • Melanie Koch Artikel nicht gelesen? Der Onkel ist angeheiratet und keine direkte Blutlinie, wobei ich nicht billige, das ein 47jähriger Mann mit einer 14Jährigen Sex hat.

    • Ne habs nicht durchgelesen…bei 14 Jahren braucht man es auch nicht…da ist das Onkel/Nichte eh sinnlos…zumindest war das in Deutschland mal so…hoffe euch ist es nicht zu stark gekommen 😉

    • Nadja
      Du hast in meinen Augen einen Dachschaden.
      Schon weil du hier Sachen nennst, die gar nicht stimmen.
      Du kennst dich absolut nicht mit der Situation aus und mit den Rechten schon gar nicht.
      Fangen wir mal an.
      Du nennst das Märchen „Kind“.. In der Justiz ist ein Mensch ein Kind, solange das 14. Lebensjahr nicht vollendet ist.
      Ab 14 dürfen Menschen Sex haben, aber nur mit der Zustimmung der Eltern.
      Ab 16 gibt es das sogenannte „sexuelle Selbstbestimmungsrecht“ in der das Mädchen selber entscheiden darf, ob und mit wem es Sex hat.
      Außerdem.. Wie kannst du entscheiden, ob das Mädchen die nötige reife besitzt?
      Kennst du die?
      Das Gericht hat danach entschieden, wie sich das Mädchen gegeben hat und da es einvernehmlich ist, hat das Gericht so entschieden.
      Inzestuös ist es nicht, da der Onkel keinen genetischen verwandtschaftsgrad hat, sondern angeheiratet ist.
      Damit hat sich das hoffentlich erledigt.

    • Nadja Ursula So gern ich dich in Schutz nehmen würde – aber die „Gemeinde“ hier hat leider Recht ! Was du da schreibst galt in meiner Kindheit / Jugendzeit – aber scheinbar haben sich die Gesetze dahingehend sehr verändert. Ich persönlich halte ein 14 jähriges Mädel auch nicht für reif genug, eine solche Entscheidung in vollem Bewusstsein der Verantwortung sich gegenüber zu treffen – aber WEN interessiert schon die Meinung eines Einzelnen ? Moral findet hier in Deutschland ( zumindest bei der jüngeren Generation ) sowieso keinen Anklang mehr und da wundert es auch keinen, dass die heutige Jugend mehr und mehr verkommt – geschweige denn noch irgend einen Respekt vor den Eltern hat ! Ich kann nur hoffen, dass der Richter auch eine 14 jährige Tochter hat, die vielleicht eines Tages geschwängert von einem „alten Mann“ nach Hause kommt … Vielleicht denkt er dann nochmal über sein Urteil nach !

    • Ich schreibs hier nochmal rein, damits auch der Dümmste mal mitbekommt, wie Recht gebrochen wird.

      Onkel und Tanten sind Verwandte der Seitenlinie, also kollateral in aufsteigender Reihe. Strafbar nach § 173 Abs. 2 StGB.

    • ab 14 haben die Mädchen selbst das recht zu Entscheiden ob sie Sex haben wollen also ört mit den schwachsinn auf Straftat ist das keine die kann auch mit einen 80 jährigen ins Bett wenn sie das will

    • Es ist nicht Verboten, da Verwandte 2. Grades. Es ist Verboten für Verwandte 1. Grades.

      Vielleicht googelt ihr einfach mal im Internet bevor ihr was von euch gibt.

      Und außerdem, wenn das Gericht das vom Gesetze her Erlaubt, dann lasst es doch zu, ansonsten ist das Kindeswohl gefährdet und das Jugendamt kommt zu Besuch.

      Ich bin auch nicht begeistert davon aber Das Mädel ist 14 jahre alt also sollte sie selbst entscheiden, denn Offensichtlich ist es Juristisch abgesegnet.

    • So is das halt, ein Volk von Vollidioten und bahnhofsklatscher…. Hauptsache im Internet grosse Klappe, da muss man ja nur tippen und muss sich nicht bewegen…. In diesem Sinne, jeden das was er verdient

  4. Hmmm
    Ich fragte mich gerade ob die Leute den Bericht auch gelesen haben ?
    Aber bei einigen FB Nutzer scheint es nicht so.

    Liest doch erst einmal den Bericht bevor ihr wie wild los schreibt.

  5. ..Hände weg von Kindern, sie sind die Zukunft und höchstes GUT…Wenn der Onkel mein Verwandter wäre, ich wäre für den Schutz meines Kindes lieber in den Knast gegangen, als dem mein Kind zu überlassen…auch die Richter kann ich gar nicht mehr verstehen..Unfassbar.

  6. Und was machen die Eltern ? Würde das in meiner Familie passieren, dem würde ich so zusammenschlageln, dass ihm das (verzeihung) Vögeln mit Minderjährigen auf Lebenszeit vergeht.

  7. da muss man tolerant sein….Heute muss man bei allem tolerant sein…..und unsere Regeln, Gestze und moralischen Werte, welche wir uns über Jahrzehnte selbst geschaffen haben, einfach über Bord werfen…… Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft -Aristoteles-

  8. Hahahahahahaha. Meinten wir was anderes als wir sagten kehrt doch erst mal vor der eigenen Tür. Und in den anderen sachen ist das auch nicht anderes.

  9. Da steckt viel Grüne Politik im Urteil.
    Kinderehen bei Flüchtlingen sollen ja erlaubt werden. Früher oder später auch bei uns. So nach und nach bringen sie das durch was in den Anfängen der Partei zum Programm gehörte. Legalisieren von Sex mit Kindern.
    Warum wählen die Menschen noch Grün? Da kommt nur Mist bei raus.

  10. Ein Fake —- oder der Kompromiss dafür das der Islam Kinderehen hier in Deutschland genehmigt haben will ? Dann lassen wir mal auch ein paar Minderjährige mit ihrem Onkel , vielleicht auch Tante schlafen , ja ?

  11. Informiert Euch mal, es ist in D erlaubt und nur auf Antrag strafwürdig. Dann entscheiden die Richter, ob die /der Jugendliche die nötige Reife hat.. Mit Psychologen , gutachtern etc. Kann man sich drüber aufregen, aber sry, sowas gibts. Und gabs früher auch schon, ist doch manch einer 2 mal konfirmiert, einmal davon im Bauch der Mutter.. und eine 15 Jährige kann durchaus schon die Pubertät abgeschlossen haben.

  12. Auf solche Pädophile Immigranten sei mal kräftig Geschissen denen gehört das Teil ab ohne Betäubung …und den Politikern die das befürworten die sollten auf dem Marktplatz getrieben werden wie Vieh …und Nackt an einem Baum gebunden werden wo jeder mal mit der Peitsche zu hauen kann für solch einen Abschaum der Geselchaft ist keine Strafe groß genug und keine Qual zu schlimm …Wer Kindern so was antut und so was erlauben will ….hat in meinen Augen keinerlei Lebens Berechtigung

  13. beim Berlin Journal geben sich ja wirklich häufiger mal blutlüsterne psychopathen die klinke in die hand. interessanter gesellschaftsschnitt. und danke fürs lockangebot Berlin Journal .

  14. nur noch sodom und gomorrha in deutschland. da braucht mir auch niemand mit „wo die liebe halt so hinfällt“ zu kommen. wie kann man sich noch im spiegel ansehen, wenn man seine nichte antatscht.

  15. Darauf kommt es jetzt in diesem Land auch nicht mehr an . Wer 80 jährige Frauen vergewaltigen und Kinder heiraten lässt , zu diesem Land kann man uns nur gratulieren . Pfui Deiwel .

  16. Ah – wir sind offenbar gerade schon mittendrin uns kulturell an unsere Neubürger anzupassen… dann ist die Kinderehe ja auch nix schlimmes. Es ist nicht mehr zu fassen was aus unserem Land und unseren Wertvorstellungen gerade wird!

    • ja, kann man drüber lachen…trotzdem mal beobachten… wenn irgendwas muslimisches vorgefallen war , kommt ein Artikel über Evangelikale , irgendeine Grausligkeit im Nahen Osten kommt ein Artikel über die Kreuzzüge… sicher ist nicht jeder Artikel politisch gesteuert, aber der Hang zum Relativieren oder zum Gleichsetzen mit dem Christentum besteht schon….

  17. Jeder lebt sein Leben so wie er will und das ist auch gut so.Wenn sie den 32jäh.Altersunterschied liebt,dann liebt sie ihn eben… Das beste Gerichturteil in Deutschland was ich in den letzten 10J.gehört habe.Ich hab damals den Fall in der Bild verfolgt und mir schon gedacht,sie werden ihr mit 14J.nicht verbieten können den Mann in ihrer Freizeit zu treffen…:)

  18. Können die Medien sich mal entscheiden?
    Erst ist die 16, dann 15, dann wieder 16 und hier auch wieder 15..
    Das ist n entscheidender Punkt.
    Ab 16 hat man das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und es ist theoretisch erlaubt mit Nem 90 jährigem zu vögeln.
    Ab 14 und 15 müssen die Eltern ihr Einverständnis geben, aber wer macht das schon.

  19. Wenn Kinderehen mit 11 Jährigen Mädchen und über 50 jährigen Männern vom Staatswesen in Deutschland legalisiert werden sollen, dann muss mann sich nicht mehr wundern das für alle Phedophilen Kinderficker alle Dämme des Anstandes immer rascher wegbrechen.

  20. Mit einem Gericht und Rechtsprechung hat das NICHTS mehr zu tun.Eine verbrecherisches Urteil und Entscheidung.Ein pädophilen Dreckschwein von Onkel bekommt ein Freihfahrtsschein für seine Befriedigung und ein Kind wird dafür geopfert und zerstört.Das ist abscheulich und nicht nachzuvollziehen.Die Richter gehören vor ein Gericht gestellt.

  21. Was die Pubertät so anrichten kann. Gibt dafür keine Medikamente? Die kommt auch noch dahinter, dass Männer in ihrem Alter attraktiver sind, als so ein alter Sack. Wie läuft das jetzt, bekommt der Onkel das Kindergeld und die Eltern müssen Unterhalt zahlen an den Onkel, oder wie? Nächste Woche macht Kläuschen,14 Jahre, dann Theater, weil er unbedingt Auto fahren will. Zum Wohle des Kindes wird das dann auch erlaubt? Absurdistan live….und langsam wird es peinlich hier…

  22. Normalerweise würde ich es in diesem Fall ok finden das sie ihn wirklich liebt und nicht gezwungen wird. Nur was mich an der Sache derbe stört ist das dass ihr Onkel ist und ist das nicht irgendwie Pervers?

  23. ich wusste gar nicht das man in Deutschland schon ab 14 sexuelle Selbstbestimmung hat… Und das ein Gericht diese Situation befürwortet finde ich schockierend..

  24. Unglaublich wo ist die moralische Grenze !!! Was für eine Klasse Entscheidung !! Was für eine Gesellschaft, die solche Beziehung erlaubt !!!

  25. Sowas ist doch krank wer wenn nicht die Justiz kann das Kind vor solch Riesen Fehlern schützen Mein Gott sie ist gerade erst 15 Wo sind wir nur gelandet Was kommt als nächstes eine 14 jährige die ihr Recht auf Arbeit als prostituierte einklagen will ?

  26. Ist doch klasse, ich glaube jetzt gibt es mit Sicherheit wieder viele Onkels. Es wird immer besser , in diesem Land, binmal gespannt wann die Sreinigung und die Auspeitschung, eingeführt wrrden.

  27. Ihr müßt dabei wissen dieser Mann ist nicht ihr richtiger önkel, keine Blutlinie nur angeheiratet,,
    Aber trotzdem dass Mädchen ist noch zu jung, in moslemistan ist dass schon alt. Trotzdem sollte er nicht diese Beziehung eingehen…

  28. Die EU und die Politiker sind mit verboten und Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten doch schnell zur Hand, dann beschliesst schleunigst ein Gesetz, dass dies verbietet!

  29. Abartig, für was sich die Justiz her gibt, schämen solltet ihr euch, Kinder gehören bis zur Volljährigkeit in die Obhut der Eltern und nicht auf den Schoss pädophiler alter Lustgreise, in dem Sinne Gottes Zorn und seine Gerechtigkeit über euch Verbrecher!!

  30. Das ist alles nur noch abartig und krank! Wie kann ein Richter so entscheiden? Sollte diese Meldung der Wahrheit entsprechen, kann man ja wohl an Nichts mehr glauben, in diesem Land! Vorallem nicht an Gerechtigkeit! !!!

  31. Das ist eine unzulässige und auch falsche Verkürzung des Sachverhalts. Bevor man sich zu Dingen “ äußert „, sollte man das Urteil in Gänze lesen und dann wird auch klar warum das Gericht so entschieden hat.
    Wo steht z.B. das die ach so besorgten Eltern das Kind in die Psychiatrie haben einweisen lassen und das offensichtlich mit Gefälligkeitsgutachten ? Das ist nur ein Aspekt…also lesen !

  32. Das ist eine unzulässige und auch falsche Verkürzung des Sachverhalts. Bevor man sich zu Dingen “ äußert „, sollte man das Urteil in Gänze lesen und dann wird auch klar warum das Gericht so entschieden hat.
    Wo steht z.B. das die ach so besorgten Eltern das Kind in die Psychiatrie haben einweisen lassen und das offensichtlich mit Gefälligkeitsgutachten ? Das ist nur ein Aspekt…also lesen !

  33. Sind den in diesem Land alle krank,das kann doch nicht sein,so etwas muß sofort gestoppt werden was sind wir für ein krankes abartiges Land geworden

  34. Wir wundern uns warum Paare keine Kinder mehr bekommen? Ich nicht! Nach so einem Urteil bin ich froh dass unsere groß sind und unter heutigen, nämlich solchen Gesichtspunkten muss man sich das wirklich ernsthaft überlegen. Das ist eine staatlich angeordnete Entrechtung von Eltern die meist zum Wohle des Kindes denken.

  35. Demnächst wird erlaubt das man Kinder egal welchen Alters missbrauchen kann. Naja bei vielen Nationalitäten die sich in Deutschland befinden ist es ja schon so und unsere Regierung billigt dies auch noch.

  36. Ich sehe kein Problem, der Justizminister ist augenscheinlich für die Ehe mit kleinen Kindern bei Muslimen, da kann eine 15-jährige auch eine Beziehung mit ihrem Onkel haben.

  37. Tja, die Deutsche Rechtsprechung muss sich wie man sieht, schon langsam an die neuen Gesetze der künftigen Mehrheit der Bevölkerung mit Islamischen Hintergrund heran tasten um in Zukunft up to date zu sein…ggg

  38. Wilfried Masberg Hi ich gebe dir vollkommen recht, mit deiner Aussage, der Richter hat nach recht und Gesetz gehandelt, und wie du schon selbst gesagt das gab es schon früher und ist nichts Neues wie mache Zeitgenosen schon wieder behaupten die habe keine Ahnung was erlaubt ist und Gesetz ist und es ist nun mal so ein Mädchen kann mit 15 Jahre über ihre Körper selbst bestimmen, ob es nun machen gefallen tut oder nicht das Spiel kein rolle, und ja bevor man ihr wieder auf Facebook große Töne spuken tut, erst mal informieren was Gesetz erlaubt beziehungsweise was sache ist, das wichtigste ist doch das sich beide lieben und Glücklich sind und das sollte man respektieren ganz einfach.

  39. Inzucht liegt hier nicht vor, da der Onkel angeheiratet ist
    Und die Mädchen mit 14 sind heute oft schon viel weiter als vor 20 Jahren.Ich denke, sie würde immer wieder weglaufen.da hat niemand was davon.

  40. Die Gefühle einer 15 jährigen sind bestimmt verwirrend für diese . Auch wenn sie es will muss es nicht die beste Entscheidung sein . Aber es ist eine opportune Entscheidung des Gerichts. Duckmäuserig

  41. was regt Ihr Euch auf ?? Kultur Moral Werte gibt es nicht beibunt ! Ihr wollt es doch so nun heult nicht Kinderehen sind doch legal auch wenn Ehefrau 9 ist also Kirchenb auch begeistert nun dürfen die Priester intern legal BRD ist ein Land der Schande bin dankbar kein Deutscher zu sein !

  42. Als nächstes versucht die Integrationsministerin Özuguz die Kinderehen von muslimen in das GG festzuschreiben.

    Siehe integrationskonferenz…

    WIDERLICH FEIGE DEUTSCHE ELLENBOGEN GESELLSCHAFT…

  43. Also wenn ich hier manche dumme Kommentare lese, kann ich nur den Kopf schütteln.
    Vorallem was das mit ausländischen Mitbürgern und dem Islam zu tun hat.

    1. Der Onkel ist angeheiratet. Also Nicht verwand in keiner Hinsicht.
    2. Das Mädchen war damals 14 Jahre, also Selbstbestimmung nach dem Gesetzbuch.
    Bitte mal lesen!!!
    3. Das Mädchen hat es selbst gewollt. Weil viele Mädchen mit dem Alter schon weiter sind als
    die Eltern denken.
    4. Sie sind glücklich.

    Also Bitte Gehirn einschalten, bevor hier irgend ein Blödsinn geschrieben wird.

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