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Reportage

Gericht erlaubt Beziehung zwischen 15-Jähriger und Onkel

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)
Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)
Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)
Gericht erlaubt sexuelle Beziehung zwischen 15-Jähriger und ihrem Onkel, hier: Josephine. Foto: (Screenshot, Youtube Sat1)

Gericht entscheidet für das Kind

Diese Beziehung sei zwar in unserer Geellschaft unerwünscht und nicht akzeptiert, dennoch gibt es kein Gesetz, das sie verbieten würde. So hat der Richter über die sexuelle Beziehung zwischen einer 15-Jährigen und ihrem 47 Jahre alten Onkel entschieden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht enttäuschte die Eltern der 15-Jährigen. Diese wollten ihre Tochter mit einem Gerichtsurteil zurück nach Hause holen, nachdem sie mit ihrem Onkel ausgerissen war. Rechtlich sei die Beziehung aber erlaubt und es könne deshalb keine einstweilige Verfügung erwirkt werden, wie wir berichteten.

Als die Jugendliche Josephine 14 Jahre alt war, brannte sie mit ihrem Onkel durch. Polizisten in Frankreich erwischten die beiden. Josephine hat zugegeben, dass sie sich selbst für ein Leben mit dem älteren Mann entschieden hatte. Die Geschichte machte vor allem deswegen Schlagzeilen, weil der Mann ihr angeheirateter Onkel ist.

Die Eltern machten sich große Sorgen um ihr Wohlbefinden und klagten vor Gericht. Das Ziel, sie wieder zurück nach Hause zu holen, scheiterte mit der Gegenargumentation der Verteidigung.

Ab dem 14. Lebensjahr müssen die Wünsche des Kindes in Betracht gezogen werden. Als 14-Jährige hatte sie weitaus mehr Rechte, als in den Jahren zuvor.

Das Gericht entscheidet zugunsten des Kindes. Man würde die sozial-emotionale und mentale Entwicklung von Josephine ernsthaft gefährden, wenn sie von ihrem Onkel getrennt würde, so das Gerichtsurteil. Die Entscheidung würde die Beziehung der beiden in keinem Fall unterstützen oder befürworten, so heißt es weiter.

Man solle die Entscheidung des Gerichts also nicht als ethische oder moralische Richtlinie nehmen. Auch wenn die Beziehung zwischen der 15-Jährigen und ihrem 47 Jahre alten Onkel in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert sei, so würde sie kein Gesetz grundsätzlich verbieten.

In Deutschland, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, hat man mit dem 14. Lebensjahr sexuelles Selbstbestimmungsrecht. Inzwischen leben die beiden glücklich in Berlin.

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