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Reportage

Gericht erlaubt Teenager (15) Beziehung mit Mann (47)

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Teenager Kindeswohl
Das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner würde dem Kindeswohl des Teenagers schaden, so das Gericht. (Screenshot: YouTube)

Laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht dürfen die Eltern ihrer 15-jährigen Tochter eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann nicht untersagen. Denn das würde dem Kindeswohl schaden.

Teenager Kindeswohl
Das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner würde dem Kindeswohl des Teenagers schaden, so das Gericht. (Screenshot: YouTube)

Die Eltern einer 15-jährigen Tochter müssen es erlauben, dass ihr Kind eine Beziehung mit einem mehr 30 Jahre älteren Mann führt. So hat es das Brandenburgische Oberlandesgericht bereits am 24. März dieses Jahrs entschieden. In dem Urteil (Aktenzeichen 9 UF 132/15) heißt es:

„Zu der nicht justiziablen Frage, ob ein gestandener 47-jähriger verheirateter Mann, der Vater mehrerer Kinder ist und Pflegekinder betreut (hat), die aus pubertärer Schwärmerei und Zuneigung entstandene Liebe einer 14-Jährigen aus dem erweiterten Familienkreis tatsächlich erwidern muss, verbietet sich jede Stellungnahme des Senates.“

Verbot wäre Gefahr für das Kindeswohl

Der 1. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Er begründet seine Entscheidung damit, dass ein Verbot der Beziehung das Wohl des Kindes gefährden könnte.

Die Eltern hatten immer wieder versucht, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden. Dagegen wehrte sich das Mädchen. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim.

Als der Konflikt mit den Eltern weiter eskalierte suchte sich die Tochter einen Verfahrensbeistand. Dann brachten die Eltern ihre Tochter sogar für einige Wochen in der Psychiatrie unter.

Nach Ansicht des Gerichts bedeutet der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens. Das von den Eltern geforderte Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel. Würde man den Kindeswillen übergehen, so würde dadurch das Kindeswohl gefährdet.

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