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Reportage

Deutsche sollen für den Kriegsfall Trinkwasservorräte anlegen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Kriegsfall Trinkwasservorräte
Für den Kriegsfall sollen die Bürger ausreichend Trinkwasservorräte vorhalten.

Mit einem neuen Konzept will die Bundesregierung die Bürger auf einen möglichen Krieg in Deutschland vorbereiten. Unter anderem sollen die Bürger Trinkwasservorräte von 10 Litern pro Person anlegen.

Kriegsfall Trinkwasservorräte
Für den Kriegsfall sollen die Bürger ausreichend Trinkwasservorräte vorhalten.

Die Bundesregierung will die Bevölkerung wieder zur Vorratshaltung animieren. Die Deutschen sollen in der Lage sein, sich im Falle schwerer Katastrophen oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst zu versorgen.

„Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten“, zitiert die Frankfurter Allgemeine aus der „Konzeption zivile Verteidigung“. Diese ist vom Bundesinnenministerium erarbeitet worden und soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Bürger sollen Trinkwasservorräte anlegen

Laut Konzeption wird die Bundesregierung die Bürger künftig ausdrücklich dazu auffordern, sich einen angemessenen Vorrat an Trinkwasser anzulegen. Angemessen heißt dabei 10 Liter pro Person.

„Die Bevölkerung soll durch geeignete Maßnahmen angehalten werden, zur Eigen-/Erstversorgung bis zur Installation staatlicher Einzelmaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag in nicht gesundheitsschädlicher Qualität vorzuhalten.“

Die „Konzeption zivile Verteidigung“ ist die erste Strategie der zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges. Sie war bereits im Jahr 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestags beauftragt worden.

Angriff auf Deutschland nicht auszuschließen

Laut dem 69 Seiten langen Konzept ist „ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich“. Die Sicherheitsvorsorge verlange aber, „sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten“.

Im Notfall soll die Bevölkerung dazu in er Lage sein, eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld auch ohne staatliche Hilfe sicherzustellen. Diskutiert wird zudem die Notwendigkeit

  • eines verlässlichen Alarmsystems,
  • einer Härtung von Gebäuden und
  • ausreichender Kapazitäten im Gesundheitssystem.

Bei einer internen Bestandsaufnahme hat sich herausgestellt, dass die bisherigen Vorkehrungen zur zivilen Verteidigung gänzlich unzureichend sind. Das Thema soll deshalb nun auch im Bundessicherheitsrat erörtert werden. Ein wichtiges Thema ist auch eine Evakuierung staatlicher Organe.

„Für den Fall der Aufgabe des Dienstsitzes sind Vorkehrungen zu treffen, um die Aufgabenwahrnehmung einer Behörde an einen anderen, geschützteren Platz (Ausweichsitz) verlagern zu können.“

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