Kinder klagen gegen Sex-Werbung in TV und Kino

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In der Schweiz steht eine Sex-Werbung der Regierung in der Kritik, die in TV und Kino ausgestrahlt wird. Sie zeigt Homo-Sex, Masken-Sex und Ehebruch unter dem Slogan „Liebe das Leben – Bereue nichts“. Nun ziehen Kinder dagegen bis vors Bundesgericht.

Kinder klagen gegen Sex-Werbung
Sollten Kinder so etwas sehen? (Screenshots aus dem Sex-Werbefilm des BAG)

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Sex-Video produzieren lassen und begründet dies damit, dass man die Schweizer dazu bringen will, Kondome zu verwenden. Doch auch Kindern wird das Sex-Video in TV und Kino vorgesetzt.

Die Szenen, die im Fernsehen zu den besten Sendezeiten liefen, zeigen ganz explizit Homo-Sex, Masken-Sex und Ehebruch unter dem Slogan „Liebe das Leben – Bereue nichts“.

Nun ziehen 35 Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 17 Jahren zusammen mit ihren Eltern gegen die Sex-Werbung bis vor das Schweizer Bundesgericht. Sie werfen der Regierung vor, dass die Sex-Werbung ihre Entwicklung gefährdet. Unterstützt werden sie dabei von der christlich orientierten Stiftung „Zukunft Schweiz“, berichtet der Tagesanzeiger.

Bundesverwaltungsgericht erlaubt die Sex-Werbung

Bereits im Sommer 2014 hatte die Gruppe eine Beschwerde gegen die Kampagne beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Sie forderte die sofortige Einstellung der Werbung. Doch da das BAG nicht auf die Beschwerde einging, sind die Kinder und Jugendlichen vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied damals, dass die Kinder und Jugendlichen nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen. Sie seien nicht mehr betroffen als die Allgemeinheit. Sie würden auch keinen Sondernachteil erleiden, somit liege kein schutzwürdiges Interesse vor.

Die Richter urteilten weiterhin, dass der Videofilm zwar explizit ist, es sich aber nicht um „weiche Pornografie“ im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 StGB handle. Denn die Intention des Spots bestehe nicht darin, den Betrachter „sexuell aufzureizen“. Zudem seien auch keine primären Geschlechtsorgane zu sehen, sondern lediglich nackte Brüste.

Kinder ziehen vors Bundesgericht

Doch die 35 klagenden Kinder und Jugendlichen haben wegen des Urteils nicht aufgegeben. Sie ziehen nun weiter vor das Bundesgericht. Die Kläger wollen den Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV) geltend machen.

Ihrer Ansicht nach waren die Sex-Szenen „explizit und offensichtlich darauf ausgelegt, sexuelle Lust zu erregen“. Gleiches gelte für die Plakate der Kampagne, die überall in der Schweiz im öffentlichen Raum zu sehen waren.

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