Reportage
Iraker vergewaltigt Kind – Kein Kindesmissbrauch!
Ein Asylbewerber aus dem Irak hatte eine 13-Jährige brutal vergewaltigt. Doch nach Ansicht der Richterin konnte der Iraker nicht zweifelsfrei wissen, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Daher sei es kein Kindesmissbrauch.

Ein 30 Jahre alter Asylbewerber aus dem Irak steht vor dem Hamburger Landgericht. Er soll im November 2016 am Hamburger S-Bahnhof Jungfernstieg ein damals 13-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt haben. Die Verteidigung hat angekündigt, ihr Mandant wolle im Laufe des Prozesses ein Geständnis ablegen.
Am Donnerstag haben sich nun die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung darauf geeinigt, dass die Vergewaltigung des 13 Jahre alten Mädchens nicht als Kindesmissbrauch bestraft. Verhandelt wird jetzt nur noch wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.
Ursprünglich stand der Vorwurf des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs im Raum, berichtet das Hamburger Abendblatt. Doch nach Ansicht der Richterin konnte der angeklagte Asylbewerber nicht zweifelsfrei wissen, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Deswegen sei es kein Kindesmissbrauch.
Was war passiert?
Die damals 13-jährige Schülerin war mit Freunden auf dem Rathausmarkt unterwegs. Dabei tranken sie Alkohol und lernten eine Gruppe Männer kennen, zu der auch der Iraker gehörte. Als das Mädchen sich gegen 3 Uhr morgens auf den Heimweg machte, packte der Iraker es am S-Bahnhof Jungfernstieg von hinten, zerrte es in einen Raum und vergewaltigte es.
Nach der Vergewaltigung der 13-Jährigen floh der Iraker nach Ungarn. Dort wurde er jedoch festgenommen und Anfang März an Deutschland ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft hat maximal viereinhalb Jahre Haft in Aussicht gestellt. Doch die Richterin signalisierte bereits eine Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren.


