Reportage
Familiennachzug 2016 vor allem aus Syrien und dem Irak
Im letzten Jahr erteilten deutsche Botschaften rund 105.000 Visa für den Familiennachzug. Dies waren rund 50 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Migranten mit subsidiärem Schutz dürfen ihre Familien aber voraussichtlich erst ab 2018 nach Deutschland holen.

Immer mehr Migranten, die aus Syrien und dem Irak nach Deutschland gekommen sind, holen ihre Familien nach. Dazu müssen die Familienangehörigen Visa bei den deutschen Botschaften im Ausland ein Visum beantragen.
Im vergangenen Jahr wurden für den Familiennachzug aus Syrien und dem Irak insgesamt rund 73.000 Visa erteilt, berichtet die Welt. Dies seien dreimal so viele Visa wie noch im Jahr zuvor, als in diesen beiden Staaten circa 24.000 Visa ausgegeben wurden.
Weltweit erteilten deutsche Botschaften im vergangenen Jahr rund 105.000 Visa für den Familiennachzug. Das ist ein Anstieg um etwa 50 Prozent zum Vorjahr, als 70.000 entsprechende Visa erteilt wurden.
Die rund 65.000 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) holten relativ wenige Angehörige nach Deutschland. Laut Auswärtigem Amt wurden 2016 für den Familiennachzug zu Minderjährigen rund 3.200 Visa erteilt.
Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurden im vergangenen Jahr 280.000 Asylsuchende registriert. Doch die nachziehenden Familienangehörigen von Flüchtlingen sind in diesen offiziellen Asylstatistiken nicht enthalten. Denn sie müssen selbst keine Asylanträge stellen.
In Deutschland haben anerkannte Flüchtlinge einen Anspruch auf den Nachzug von Familienangehörigen. Für andere Ausländer hingegen wurde im zurückliegenden Jahrzehnt die Familienzusammenführung erschwert. Denn es kamen mehr Migranten über den Familiennachzug als über Schutzsuche und Arbeitsvisa.
Das im März in Kraft getretene Asylpaket II hat den Familiennachzug für Migranten mit einem sogenannten subsidiären Schutz vorübergehend ausgesetzt. Das sind Migranten, die weder asylberechtigt noch Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind. Sie dürfen dennoch in Deutschland bleiben, weil ihnen in der Heimat zum Beispiel Folter oder die Todesstrafe drohen.
Für diese Menschen mit dem sogenannten subsidiären Schutz wurde der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Erst im Jahr nach der Bundestagswahl dürfen möglicherweise auch sie ihre Familien nachholen.


