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Grüne wollen verurteilte Homosexuelle schnell entschädigen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck sagen, dass wegen des hohen Alters der Betroffenen die Zeit drängt. (Foto: Sebastian Raskop)

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verurteilte Homosexuelle entschädigen soll. Da die wegen Homosexualität verurteilten Männer inzwischen alt sind, müsse der Bundestag schnell entscheiden.

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Die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck sagen, dass wegen des hohen Alters der Betroffenen die Zeit drängt. (Foto: Sebastian Raskop, Lizenz: CC BY 2.0)

Die Grünen fordern eine schnelle Entschädigung von Opfern, die in der Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Auf Grundlage früheren Strafrechts-Paragrafen 175 wurden zwischen 1945 und 1994 mehr als 50.000 Männer verurteilt.

Es sei ein „monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats“, dass die wegen Homosexualität verurteilten Männer noch immer nicht entschädigt seien, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus dem Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion. Der Entwurf wurde an relevante Politiker aller Fraktionen verschickt.

In einem beigefügten Brief schrieben die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck, dass die Zeit dränge. „Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden.“

Das von Heiko Maas (49, SPD) geführte Bundesjustizministerium hatte kürzlich ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Aufhebung der Urteile und zur Entschädigung der Opfer vorgelegt. Nun treiben die Grünen das Gesetzgebungsverfahren voran. Sie streben einen überparteilichen Konsens an.

Homosexuelle bis 1994 von der Justiz verfolgt

Homosexuelle Handlungen wurden bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 mit dem Paragrafen 175 unter Strafe gestellt worden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Vorschriften noch einmal verschärft und später auch in bundesdeutsches Recht übernommen.

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden in Deutschland seit 1945 insgesamt mehr als 50.000 Schwule auf der Grundlage von Paragraf 175 verfolgt und mitunter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem verloren die Männer oftmals ihren Arbeitsplatz und ihre Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung.

Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft. In der DDR erfolgte dieser Schritt bereits im Jahr 1968. Zwar wurden die in der Zeit des Nationalsozialismus gefällten Urteile gegen Homosexuelle im Jahr 2002 aufgehoben. Doch die Urteile aus der Zeit von 1945 bis 1994 blieben bestehen.

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