Reportage
Gelisteter saudischer Terrorfinancier kassierte in Neukölln Miete

Terrorfinanzierung – der Staat schaut weg. Gerade am Wochenende hat sich die Welt wieder einmal an den 11. September 2001 erinnert. 15 Jahre ist der Angriff auf das World Trade Center in New York jetzt her, der 3.000 Menschen das Leben kostete. 15 Jahre, in denen der freie Westen versucht hat, den islamistischen Terror nicht nur militärisch zu bekämpfen, sondern auch finanziell auszutrocknen. Das klappt mal besser, manchmal schlechter. Und manchmal gar nicht. Zum Beispiel in Berlin. „Ein Fall, der uns an der Sicherheitskompetenz unserer Behörden zweifeln lässt“, sagte gestern Sascha Hingst von der rbb Abendschau.
9/11 war das Fanal der westlichen Welt. Es folgten Madrid und London. Über Monate geplante hochkomplexe Anschläge. Verübt vom Terrornetzwerk Al-Quaida. Laut EU-Terrorismusverordnung muss das Vermögen von Terroristen und ihrer Financiers, die auf Sanktionslisten der EU und der UNO stehen, seit 2002 eingefroren werden. Dennoch konnte ein mutmaßlicher Geldgeber unbehelligt Geschäfte mitten in Neukölln betreiben. Am Ende profitierte eine der radikalsten Moscheen Berlins, deckten Sascha Adamek und Jo Goll vom rbb auf.

In Berlin-Neukölln gibt es ein unscheinbares Industriegrundstück. Zwei Häuser stehen darauf und einige Autos. Davor prangen etwas groß geratene Firmenschilder. Sie weisen auf Baufirmen hin und auf einen Verlag mit dem Namen Al Hayat. Nach Recherchen des ARD-Magazins „Kontraste“ ist der saudische Staatsbürger Aqeel A. seit 1999 dort als Grundstückseigentümer eingetragen. Aqeel A. wird von internationalen Sicherheitsbehörden verdächtigt, als Direktor der radikal-islamistischen Al-Haramain-Stiftung die Terroranschläge von New York und Washington unterstützt zu haben.
Die Miete kassierte für Aqueel A. die Al Nur Moschee aus der Haberstraße 3.
Von dem Grundstück in Neukölln profitiert übrigens vor allem eine von Berlins radikalsten Moscheegemeinden, die Al Nur. Ausgerechnet sie kassiert nach Angaben der Firmen auf dem Gelände die Miete. Die Al Nur Moschee sorgt seit mehr als zehn Jahren bundesweit für Schlagzeilen – mit antisemitischer und islamistischer Hetze.
In erst kürzlich veröffentlichten Dokumenten des US-amerikanischen Untersuchungsberichtes zu den Hintergründen der Anschläge von 09/11 heißt es über die Stiftung: „Die CIA, das Finanzministerim und FBI-Offizielle sind besorgt über die Beziehungen der Al-Haramain-Stiftung zur saudischen Regierung sowie ihre Verwicklung in terroristische Aktivitäten.“
Für internationale Sicherheitsbehörden gehört Aqeel A. zu den Unterstützern von Al Quaida. Die Terrororganisation hat nach den USA auch in Spaniens Hauptstadt Madrid und in London verheerende Anschläge organisiert. Der saudische Terrorchef Osama bin Laden investierte Millionen Dollar in den tausendfachen Mord an unschuldigen Menschen. Zu den Financiers soll auch die Al-Haramain-Stiftung unter Aqeel A. gehört haben. Die Stiftung verfügte über Filialen in den USA, in Somalia, aber auch in Bosnien. Aqeel A. bestreitet allerdings seit Jahren energisch, den Terror unterstützt zu haben.
Schon 2004 stießen Fahnder des Bundeskriminalamts auf sein Grundstück in Berlin. Die Behörde schrieb Ende 2004 einen Brief an das für Neukölln zuständige Grundbuchamt und verwies auf die geltenden EU-Sanktionen, die ein „Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen, die Verhinderung ihrer Verwendung für jeden Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschließlich von – aber nicht beschränkt auf – den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen“ vorsahen.
Die für das Grundbuchamt zuständigen Rechtspfleger wussten indes nicht, wie sie die EU-Sanktionen umsetzen sollen. Sie informierten die vorgesetzte Senatsjustizverwaltung, die wiederum die Senatsinnenverwaltung einschaltete. Doch überall herrschte Ratlosigkeit. In einem Schreiben, das „Kontraste“ vorliegt, wendete sich die Senatsinnenverwaltung schließlich an das Bundesinnenministerium: „Welche Bedeutung hat das ‚Einfrieren von Vermögen‘? Wie lässt es sich umsetzen?“ Doch auch von dort gab es keine klare Antwort. So entschieden am Ende alle Behörden, die Dinge so zu belassen wie sie sind. Aqeel A. konnte also weiter wirtschaften. 2015 wurde er von der Terrorliste gestrichen, nachdem die Al-Haramain-Stiftung in Riad geschlossen wurde. Die Chance, sein Vermögen zu konfiszieren, war endgültig verpasst.
Die EU-Kommission stellte auf Nachfrage unmissverständlich fest: „Die Verpflichtung der ‚Al Quaida-Verordnung‘ lautet, dass sämtliche Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden, unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden.“
Auf Anfrage von „Kontraste“ blockt die Verwaltung von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) ab. Zuständig sei das Kammergericht Berlin als Sprecher für die Amtsgerichte. Eine Sprecherin des Gerichts teilt mit, alte Immobilien würden einfach gar nicht überprüft.
Gravierender noch ist das dann folgende Eingeständnis, wonach es in Berliner Grundbuchämtern auch bei Neugeschäften keine Überprüfungen auf mögliche Terrorverdächtige gäbe. Wörtlich heißt es: Es gibt bisher „keine allgemeinen Regelungen“ wonach die Grundbuchämter „bei jedem Kaufvorgang die vorgenannte Überprüfung anhand der Listen der EG-Verordnung vornehmen.“ Mit anderen Worten: Terrorverdächtige können in Berlin weiterhin unbehelligt ihren Geschäften nachgehen – wenn es niemandem zufällig auffällt. Während viele andere Bundesländer wenigstens bei Neueintragungen auf Terrorverdächtige prüfen – in NRW oder Bayern sogar digital – wird in Berlins Grundbuchämtern gar nicht geprüft.
Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis sieht hier geltendes EU-Recht verletzt. Wenn Berlin gegen die EU-Verordnung verstoße, drohe der Bundesrepublik insgesamt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.


