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CDU will Maut-Daten zur Überwachung nutzen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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CDU Maut-Daten zur Überwachung
Kontrollbrücken wie diese überprüfen anhand des Kennzeichens, ob die Maut entrichtet worden ist. Dann werden die Daten wieder gelöscht. Bisher. (Screenshot: YouTube)

Die CDU-Innenpolitiker setzen sich dafür ein, dass die Polizei Maut-Daten bei der Strafverfolgung nutzen darf. Bisher hat die Polizei keinerlei Zugriff. Die erfassten Kennzeichen müssen sogar umgehend gelöscht werden, wenn die Maut bezahlt worden ist.

CDU Maut-Daten zur Überwachung
Kontrollbrücken wie diese überprüfen anhand des Kennzeichens, ob die Maut entrichtet worden ist. Dann werden die Daten wieder gelöscht. Bisher. (Screenshot: YouTube)

Als Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im Jahr 2014 seine Pläne für die Pkw-Maut vorstellte, da versicherte er, dass keine andere Institution die Mautdaten bekommen wird, auch nicht die Sicherheitsbehörden.

Doch nach dem Willen der CDU-Innenpolitiker soll sich das nach der Bundestagswahl im Herbst drastisch ändern. In einem Programmpapier des Bundesfachausschusses Innenpolitik der CDU heißt es laut einem Bericht der Berliner Zeitung.

Wir werden uns […] dafür einsetzen, dass zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken grundsätzlich auf die im Zusammenhang mit der Mauterhebung gewonnenen Daten zurückgegriffen werden kann.

Das Papier mit dem Titel „Sicher und frei leben in Deutschland“ dient als Zuarbeit für das Programm der Union zur Bundestagswahl. Der CDU-Fachausschuss wird vom hessischen Innenminister Peter Beuth koordiniert.

Laut aktueller Rechtslage in den Maut-Gesetzen darf die Polizei die Mautdaten grundsätzlich nicht verwenden, weder zur Strafverfolgung noch zur Gefahrenabwehr. Dies gilt sowohl für die Lkw-Maut als auch für die Pkw-Maut, die frühestens im Jahr 2019 eingeführt wird.

Die Kontrolle der Lkw-Maut erfolgt über das Kennzeichen. Sobald der Datenabgleich mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ergeben hat, dass die Maut bezahlt wurde oder dass ein Fahrzeug nicht mautpflichtig ist, so müssen die Bilder und Daten sofort wieder gelöscht werden.

Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für die Pkw-Maut hatte das Bundeskriminalamt sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass es die Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität nutzen darf.

Doch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte das damals jedoch scharf zurückgewiesen und wurde in dieser Haltung auch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstützt.

„Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden“, sagte Dobrindt damals.

Nun hat SPD-Fraktionsvize Sören Bartol den Koalitionspartner vor Änderungen an dieser Regelung gewarnt. „Wer mit den Maut-Daten auf Verbrecherjagd gehen will, macht sich auf den Weg in den Überwachungsstaat“, sagte er der Berliner Zeitung. Die Maut dürfe nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet werden.

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