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Reportage

Altersarmut: 25 % mehr Hartz-IV-Bezieher über 55 Jahre seit 2010

Von Thomas Breithaupt · · 5 Min. Lesezeit

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Sabine Zimmermann, Franktions-Vize DIE LINKE im Bundestag (Foto: DIE LINKE)
Sabine Zimmermann, Franktions-Vize DIE LINKE im Bundestag (Foto: DIE LINKE)
Sabine Zimmermann, Franktions-Vize DIE LINKE im Bundestag (Foto: Sabine-Zimmermann.info)

„Selbst in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs haben sich die Chancen für ältere Langzeiterwerbslose nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert“, schlussfolgert die Bundestagsfraktionsvize der Partei DIE LINKEN, Sabine Zimmermann aus Zwickau, aus den Zahlen, die ihr die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf ihre Kleine Parlamentarische Anfrage zusammenstellte.

Danach gibt es eine dramatische gegenläufige Entwicklung zum allgemeinen Trend: Obwohl die Gesamtzahl aller ALG-II-Empfänger (Hartz-IV-Bezieher) seit 2010 (Jahresdurchschnitt: 2.163.113 Personen) um fast 14 Prozent auf 1.869.191 im letzten Monat gesunken ist, gab es im gleichen Zeitraum einen rasanten Anstieg von Hartz-IV-Beziehern über 55 Jahre um rund 25 Prozent, von 256.819 Personen im Jahresdurchschnitt 2010 auf 320.853 Personen im Vormonat.

https://youtu.be/nhws_YTsVWM

 

Und das ist noch nicht mal das ganze erschreckende Ausmaß für ältere Arbeitslose.

Bei der um 25 Prozent gestiegen Anzahl von Hartz-IV-Empfängern fehlen die Zahlen für viele Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahre. Über 58jährige Hartz IV-Beziehende werden nämlich nicht mehr als arbeitslos gezählt, wenn ihnen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten wird (Paragraph 53a, Absatz 2, SGB II). In dieser vorruhestandsähnlichen Regelung befinden sich aktuell (November 2015) 162.703 über 58-Jährige Hartz IV-Beziehende. Zudem werden per gesetzlicher Regelung ältere Hartz IV-Beziehende ab 63 verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen und werden im Regelfall zwangsverrentet. Die Arbeitslosenstatistik wird dadurch weiter geschönt.

Sabine Zimmermann: „Die Zahlen zu älteren Erwerbslosen im Hartz-IV-Bezug belegen, dass ältere Erwerbslose und ältere Arbeitnehmer nach wie vor die großen Verlierer am Arbeitsmarkt sind. Weder bei den Arbeitgebern hat ein Umdenken statt gefunden, auch Älteren verstärkt eine Chance zu geben, noch bei der Bundesregierung, die die Beschäftigungssituation von Älteren schön redet.“

Über 50-Jährige sind am längsten auf Hartz IV angewiesen.

Eine aktuelle Bundesagenturstatistik belegt: Über 50-Jährige sind am längsten auf Hartz IV angewiesen. 63,5 Prozent dieser älteren Stützeempfänger lebten Ende Juni 2015 schon seit mehr als vier Jahren von Hartz-IV-Leistungen. Zum Vergleich: Bei allen Erwerbsfähigen lag der Anteil der länger als vier Jahre Arbeitslosen bei 50,9 Prozent.

Sabine Zimmermann fordert von der Bundesregierung: „Für ältere Erwerbslose, insbesondere die im Hartz-IV-System, muss dringend mehr getan werden. Dafür muss den Jobcentern aber mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzliche Regelung, dass über 58-Jährige Hartz-IV-Beziehende aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, wenn ihnen ein Jahr lang kein Jobangebot gemacht wurde, ist ein Anreiz zur Nichtförderung und dient einzig und allein der Bereinigung der Statistik. Auch aus Gründen einer ehrlichen und transparenten Arbeitsmarktstatistik ist diese Regelung zu streichen. Zudem muss endlich Schluss sein mit der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehenden, diese gehört abgeschafft.“

Gefahr der Altersarmut nach Hartz-IV

„Mit der zunehmenden Anzahl Älterer im Hartz-IV-System ist auch eine deutliche Zunahme von Altersarmut vorprogrammiert“, warnt die Bundestagsabgeordnete. „Immer mehr der Älteren im Hartz-IV-Bezug konnten nämlich keine Rentenansprüche erwerben, die über dem Hartz-IV-Niveau liegen und werden demzufolge bei Erreichen des Rentenalters auf die spezielle Sozialhilfe für Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter, angewiesen sein.“

Grundsicherung-Beispielrechnung von Deutsche Rentenversicherung Bund aus der Ruhrstraße 2 in Berlin Wilmersdorf für eine Dame, die als Rentnerin Grundsicherung beantragen muss, die Grundsicherung beträgt für einen Single 391 Euro:

Beispiel: Gerda M. ist 67 Jahre alt und hat einen Schwerbehin dertenausweis mit dem Merkzeichen G. Sie lebt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Die Miete beträgt monatlich 285 Euro, dazu kommen Heizkosten von 35 Euro und Nebenkosten von 50 Euro. Gerda M. erhält monatlich eine Witwenrente von 325 Euro (netto). Ihre Tochter verdient im Jahr 30.000 Euro.

Grundsicherungsbedarf von Gerda M.

Regelbedarfsstufe 1: 391,00 Euro

Miete: 285,00 Euro,

Heizung: 35,00 Euro

Nebenkosten: 50,00 Euro

Mehrbedarf Gehbehinderung: 66,47 (17 Prozent der Regelbedarfsstufe)

Bedarf gesamt: 827,47 Euro

Davon werden als Einkommen abgezogen: Witwenrente (Kranken-/Pflegeversicherungseiträge sind hier bereits abgezogen) – 325,00 Euro

Für den Bedarf fehlen also 502,47 Euro. Genau diesen Betrag erhält Gerda M. als Grundsicherung.

Das Einkommen ihrer Tochter wirkt sich auf den Grundsicherungsanspruch nicht aus, da es unter 100.000 Euro im Jahr liegt.

Haben Sie einen Partner, muss die gleiche Rechnung noch einmal durchgeführt werden – auch wenn dieser keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat und nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis zählt.

Altersarmut auch für mittlere Einkommen

Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE in Dresden (Foto: DIE LINKEN)
Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei DIE LINKE in Dresden (Foto: Katja-Kipping.de)

Die Parteivorsitzende DIE LINKE, Katja Kipping aus Dresden, sagte schon vor einem Jahr im Bundestag: „Altersarmut droht auch Menschen mit mittleren Einkommen. Wir alle kennen doch die Zahlen: Wer im Jahr 2030 in Rente geht, muss mindestens 35 Jahre lang vollzeitversichert zum Durchschnittslohn gearbeitet haben, um eine Rente auf Hartz-IV-Niveau zu erhalten. Wir als Linke schlagen vor ‑ wir wissen, dass man das nicht mit einem Haushalt erledigen kann; das braucht etwas Zeit, aber man muss das jetzt in Angriff nehmen ‑: Wir brauchen eine Rentenversicherung, in die alle einzahlen, auch Abgeordnete, auch Apotheker und auch Anwälte. Im Rahmen einer solchen Rentenversicherung für alle kann man auch eine Mindestrente organisieren. Wir meinen: Kein Rentner und keine Rentnerin soll im Alter unter die Armutsrisikogrenze fallen.“

Das Problem existiert bereits und wächst: Immer mehr Minijobber im Rentenalter.

Immer mehr Senioren über 65 gehen einem Minijob nach. Waren es 2003 bundesweit noch knapp 533.000, lag die Zahl im März 2015 schon bei gut 900.000. Zimmermann fordert deshalb, das Rentenniveau auf mindestens 53 Prozent zu erhöhen. Sie erinnert daran, dass man in den 1970er-Jahren noch 70 Prozent vom letzten Netto-Verdienst als Rente bezogen habe.

Rentenniveau fällt bis 2030 auf 43 Prozent vom Durchschnittsnettolohn.

Zu wenig Rente zum Leben – auch der Sozialverband VdK Deutschland e.V. aus der Linienstraße 131 in Berlin Mitte warnt vor steigender Altersarmut. Denn schon heute liege das Rentenniveau bei nur noch 47,5 Prozent, bis 2030 soll es auf 43 Prozent fallen. „Es muss aber mindestens auf 50 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns angehoben und dort eingefroren werden“, fordert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher (77). „Sonst ist auch für einen Durchschnittsverdiener die Einschränkung der Lebensqualität im Alter zu hoch!“

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Thomas Breithaupt

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