NRW und Berlin führend bei geflohenen Häftlingen

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NRW und Berlin sind die Spitzenreiter bei den Entweichungen aus dem offenen Strafvollzug. Allein in Berlin kehrten letztes Jahr mehr Personen nicht in die Haftanstalten zurück, als in den übrigen 14 Bundesländern zusammen.

Entweichungen aus dem offenen Strafvollzug Berlin NRW
In Berlin kehrten letztes 52 Gefangene aus dem offenen Strafvollzug nicht wieder zurück. In NRW waren es sogar 125 Gefangene.

In Berlin kehrten im vergangenen Jahr 52 Personen nicht in die Haftanstalten des offenen Strafvollzugs zurück. Zwar stellten sich davon elf der Polizei, und elf wurden von den Beamten wieder festgenommen. Doch 30 verurteilte Straftäter sind weiter flüchtig.

Nur in Nordrhein-Westfalen, das mit mehr als 3.000 Gefangenen den größten offenen Vollzug Deutschlands hat, sind 2016 noch mehr Gefangene geflohen. Dort werden sogar 125 Häftlinge im offenen Vollzug vermisst. Das teilte das NRW-Justizministerium der Rheinischen Post mit.

Demnach kehrten von den insgesamt 270 aus den NRW-Gefängnissen (vorübergehend) entwichenen Personen 145 Gefangene von selbst wieder zurück oder wurden von der Polizei aufgegriffen. Doch die restlichen 125 befinden sich jedoch weiter auf freiem Fuß.

Nordrhein-Westfalen und Berlin sind mit großem Abstand die Spitzenreiter bei den sogenannten „Entweichungen“ aus dem offenen Vollzug gezählt, wie es im Amtsdeutsch heißt. In den übrigen 14 Bundesländern gab es im letzten Jahr insgesamt nur 41 Entweichungen.

Straftäter im offenen Vollzug haben bereits längere Zeit im geschlossenen Vollzug verbracht und stehen kurz vor der Entlassung. Oder es sind Häftlinge, die keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, daher tagsüber einer Arbeit nachgehen dürfen, und nur nachts im Gefängnis schlafen müssen.

Nach entwichenen Häftlingen wird grundsätzlich gefahndet. Wenn sie etwa bei einer Ausweiskontrolle aufgegriffen werden, so kommen sie zurück in Haft.

Beim geschlossenen Vollzug zählten die Behörden im vergangenen Jahr bundesweit 16 Fluchten. Fast alle Gefangenen flohen bei Gerichtsterminen, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder bewachten Freigängen.

Die meisten der aus dem geschlossenen Vollzug geflohenen Häftlinge konnten jedoch schnell wieder eingefangen werden, oder sie stellten sich selbst der Polizei. Nur in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen ist noch je ein Straftäter aus dem geschlossenen Vollzug flüchtig.

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