Reportage
Krankenkasse muss Bartentfernung für Transsexuelle bezahlen
Laut Urteil des Sozialgerichts Berlin muss eine Krankenkasse die Bartentfernung für Transsexuelle bezahlen. Wenn sich kein Arzt dafür findet, dann kann man auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, welche die Barthaare sachgemäß per Nadelepilation entfernt.

Mann-zu-Frau-Transsexuelle dürfen auf Kosten ihrer Krankenkasse ihren Bartwuchs entfernen lassen. Und wenn sie keinen Arzt finden, der dies zeitnah erledigen kann, dann dürfen die Transsexuellen dafür auch die Dienste einer Kosmetikerin in Anspruch nehmen. So hat es das Sozialgericht Berlin am 15. März entschieden.
Im Streitfall hatte die Krankenkasse einem Mann die Geschlechtsumwandlung zur Frau bezahlt. Deren männliche Haare sollte nach der Operation ein niedergelassener Arzt mittels Nadelepilation entfernen. Doch der Arzt sagte, dass er die Nadelepilation nur für höchstens fünf Minuten pro Woche durchführen könne.
Laut einer Kalkulation der damals noch immer bärtigen Frau hätte die Haarentfernung unter diesen Bedingungen insgesamt 60 Jahre gedauert. Das sei unzumutbar. Zudem hatte eine in der von der Krankenkasse vorgeschlagenen Praxis behandelte Freundin Narben von der Haarentfernung zurückbehalten.
Bartentfernung für Transsexuelle darf beim Kosmetiker geschehen
Daher nahm die Frau mit Bart und Haaren an den Händen die Dienste einer Kosmetikerin in Anspruch. Die Rechnung in Höhe von 2.528 Euro reichte sie dann im August 2012 an ihre Krankenkasse weiter. Im Oktober 2012 lehnte die Kasse den Antrag auf Kostenübernahme der Nadelepilationsbehandlungen ab.
Doch nun muss die Kasse doch bezahlen. Dies hat das Sozialgericht Berlin rechtskräftig entschieden. Laut Urteil hatte die Frau einen Anspruch auf die Behandlung zur Bartentfernung. Denn ihr äußeres Erscheinungsbild müsse ihrem Geschlecht „deutlich angenähert“ sein.
Auch war es laut Urteil zulässig, dass die Frau sich von einer Kosmetikerin hatte behandeln lassen. Denn weder die Krankenkasse noch die KV konnten dem Gericht eine Praxis nennen, die die Behandlung in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt hätte. Zudem habe die Kosmetiker die Haarentfernung gleichwertig vornehmen können.


