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Reportage

Horrorclown von 14-Jährigem mit Messer verletzt

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Horrorclown
Wer mit einer solchen Maske nachts aus dem Gebüsch springt oder sogar noch eine Maske trägt, der macht sich strafbar. (Screenshot: YouTube)

Ein 14-Jähriger hat einen Horrorclown mit einem Messer verletzt. Dieser war mit Maske und Hammer auf eine Gruppe junger Leute zugegangen. Zu spät erkannte der 14-Jährige, dass unter der Maske ein Freund steckte.

Horrorclown
Wer mit einer solchen Maske nachts aus dem Gebüsch springt oder sogar mit einer Waffe droht, der macht sich strafbar. (Screenshot: YouTube)

Am Montagabend wurde in Berlin ein Horrorclown mit einem Messer verletzt. Der 16-Jährige war in einer Grünanlage am Mercatorweg in Lichterfelde mit Clownsmaske und Hammer auf einige junge Leute zugegangen, teilte die Polizei mit. Ein 14-Jähriger aus dieser Gruppe habe daraufhin ein Messer gezückt und den Horrorclown damit am Oberkörper verletzt.

Dann erkannte er unter der Maske den Freund und leistete ihm sofort Erste Hilfe. Der verletzte Horrorclown wurde im Krankenhaus notoperiert. Er ist nicht in Lebensgefahr. Der 14-jährige Messertäter wurde vorläufig festgenommen, aber noch am Abend seinen Eltern übergeben.

Bereits in der Nacht zu Sonnabend hatten zwei Personen mit Clownsmasken versucht, einen Mann in Lichtenrade auszurauben. Zudem ermittelt die Brandenburger Polizei gegen einen 22-Jährigen wegen Störung des öffentlichen Friedens. Der junge Mann hatte als Horrorclown verkleidet eine Mutter und ihre Tochter auf einem dunklen Parkplatz erschreckt.

Horrorclown muss Strafen fürchten

Strafrechtlich könnten Horrorclowns eine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ darstellen. Wer aber lediglich mit einer Clownsmaske auf der Straße herumläuft, der macht sich noch nicht strafbar, zitiert der Tagesspiegel einen hochrangigen Beamten im Polizeipräsidium.

Eine „Störung des öffentlichen Friedens“ sei es erst dann, wenn ein bewusstes Ängstigen hinzukommt, wenn man etwa nachts aus dem Gebüsch springt, um jemand zu erschrecken. Auch wer wie am Montagabend in Lichterfelde mit einer Waffe oder einer Motorsäge droht, macht sich strafbar.

Unterhalb des Strafrechts gibt es noch das Ordnungswidrigkeitengesetz, sagt der Berliner Polizeibeamte. In Paragraf 118 heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

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Kiezleben · Horrorclowns · Lichterfelde

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Thomas Breithaupt

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