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Hartz IV: Keine Hilfe für Trockenbauer (63) in Not – Mutter (86) muss ihn durchfüttern

Von Thomas Breithaupt · · 6 Min. Lesezeit

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Der arbeitslose Trockenbauer Helmut Engel (63) muss nach 45 Arbeitsjahren seiner Mutter (86) auf der Tasche liegen, die eine Minirente bekommt, weil ihn die Hartz IV-Detektive vom Jobcenter Salzlandkreis ein Vermögen andichten, was er gar nicht hat (Screenshot: Exakt/MDR)
Der arbeitslose Trockenbauer Helmut Engel (63) muss nach 45 Arbeitsjahren seiner Mutter (86) auf der Tasche liegen, die eine Minirente bekommt, weil ihn die Hartz IV-Detektive vom Jobcenter Salzlandkreis ein Vermögen andichten, was er gar nicht hat (Screenshot: Exakt/MDR)
Der arbeitslose Trockenbauer Helmut Engel (63) muss nach 45 Arbeitsjahren seiner Mutter (86) auf der Tasche liegen, die eine Minirente bekommt, weil ihn die Hartz IV-Detektive vom Jobcenter Salzlandkreis ein Vermögen andichten, was er gar nicht hat (Screenshot: Exakt/MDR)
Der arbeitslose Trockenbauer Helmut Engel (63) aus Schönebeck in Sachsen-Anhalt muss nach 45 Arbeitsjahren seiner Mutter (86) auf der Tasche liegen, die eine Minirente bekommt, weil ihn die Hartz IV-Detektive vom Jobcenter Salzlandkreis ein Vermögen anrechnen, was er gar nicht hat (Youtube/Exakt/MDR)

Noch nie musste Trockenbauer Helmut Engel (63) aus Schönebeck in Sachsen-Anhalt irgendjemanden um finanzielle Hilfe bitten. 45 Jahre hat er auf dem Bau gearbeitet. Doch nun muss sich Engel buchstäblich von seiner 86jährigen Mutter Margot Engel durchfüttern lassen, weil er nicht einmal die Beiträge für seine Krankenkasse bezahlen kann, was ja in so einem Notfall das Jobcenter übernehmen würde. Nicht bei Trockenbauer Engel.

Vor mehr als einem Jahr, am 1. Juni 2015, hat Helmut Engel zum ersten Mal in seinem Leben um finanzielle Hilfe gebeten und einen Hartz IV-Antrag gestellt. Denn da war Engel schon drei Jahre arbeitslos, einen neuen Job bekam er nicht mehr. Die Knie sind kaputt.

Geld floss vom Amt keins. 12 Monate prüfte und prüfte das Amt. Die Krankenkasse forderte derweil wegen unbezahlter Beiträge von Engel 3.000 Euro, will pfänden und stellte die normalen medizinischen Versicherungsleistungen ein. Und das Amt prüfte und prüfte. Denn zwischenzeitlich starb im November 2015 Engels Vater. Laut Berliner Testament, das seine Eltern hatten, erbt Engel erst, wenn auch seine Mutter verstirbt.

Das Jobcenter Salzlandkreis forderte Engel auf, er solle seine Mutter auf den Pflichtteil verklagen.

Helmut Engel schilderte dem MDR-Magazin Exakt: „Da hab ich ne Aussprache gehabt, da war der Chef vom Jobcenter da und noch zwei Mann: Sie müssen das einsehen, Sie müssen von ihrem Vater das Erbteil einklagen. Und da hab ich gesagt: Wie soll ich das machen? Ich sage, soll ich meine Mutter jetzt hier rausschmeißen und das Haus verkaufen, dass sie das auszahlen kann?!- So sind die Gesetze, wurde mir gesagt.“

Seine Margot Engel:  „Wir haben noch nie eine Kredit genommen, sind keinem was schuldig geblieben und dann muss man auf die alten Tage noch sowas durchmachen. Also hier gehe ich nur mit den Beinen vorwärts raus.“

Helmut Engel: „Ich verstehe die Welt nicht mehr! Wer macht sowas- ein Sohn verklagt seine Mutter, ums Erbe zu kriegen? Es mag sowas geben, aber ich mach so was nicht!“

Der Trockenbauer sucht Hilfe bei Sozialanwalt Dirk Feiertag.

Der Rechtsanwalt sagt: „Diese Herangehensweise des Jobcenters ist von vornherein rechtswidrig. Hier wäre jeder Mitarbeiter des Jobcenters, wenn er ordnungsgemäß geprüft hätte, zu dem Ergebnis gekommen, dass ein sozialer Härtefall vorliegt, das kleine Hausgrundstück der Mutter ist nicht verwertbar, der Hilfeempfänger darf nicht dazu gezwungen werden, sein Pflichtteil geltend zu machen und damit hätte das Jobcenter schon vor langer Zeit dem Hilfeempfänger die Leistungen bewilligen müssen.“

Obwohl aus den eingereichten Kontoauszügen der Eltern schnell klar wird, hier ist nichts zu holen, wird im Jobcenter weiter geprüft und geprüft und geprüft. Und so drehte sich die Dauerprüfschleife des Jobcenters munter weiter: Dann wollte es noch einmal schriftlich wissen, ob bei Mutter Engel nicht doch Gemälde, wertvoller Schmuck oder andere Wertanlagen zu holen sind. Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen und der Arbeitslose Helmut Engel am Ende.

Schließlich kam der ALG-2-Bescheid: Ablehung wegen zu hohen Vermögens.

Die Hartz IV-Detektive haben bei dem mittellosen Trockenbauer angeblich Vermögen gefunden. Nur klaffen Papier und Wirklichkeit aus Sicht des Trockebauers weit auseinander.

Vermögen Nummer 1: Helmut Engel besitzt einen Militärjeep, den ihm sein verstorbener Vater zu Lebzeiten geschenkt hatte. Baujahr 1978. Der hat aber nach Engels Meinung nur noch einen Schrottwert von 900 Euro, denn das Getriebe ist kaputt, der Wagen kann nicht mehr fahren.

Dennoch rechnen ihm das Jobcenter für den Jeep einen Oldimerwert von 14.000 Euro an. Wer soll Engel den Jeep für so viel Geld abkaufen?

Engels Anwalt Dirk Feiertag kann darüber nur mit dem Kopf schütteln: „Die Preisbildung des Jobcenters ist hier wohl mehr von dem Willen der Ablehnung der SGB-II-Leistungen gegenüber Herrn Engel geprägt gewesen als vom tatsächlichen Marktwert. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie ein solch astronomischer hoher Preis für diesen alten Pkw in Anschlag gebracht werden konnte. Wenn das Auto nicht mit einem Wert von 14.000 Euro angesetzt worden wäre, hätte Herr Engel kein übersteigendes Vermögen. Und er wäre tatsächlich leistungsberechtigt gewesen.“

Helmut Engels angeblich zweites Auto ist ein über 20 Jahre alter Fiat. Der gehörte seinem verstorbenen Vater und nun seiner Mutter, was auch in allen Fahrzeugdokumenten steht. Macht nichts, argumentiert das Jobcenter: Die Mutter müsse ja nicht zwangsläufig die Eigentümerin sein, das sei ihrer Meinung nach Helmut Engel. – Irgendwie.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag: „Nach dieser verqueren Logik des Jobcenters Salzlandkreis hätte er auch zu beweisen, dass er nicht Eigentümer eines der anderen 45 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw ist.“

Nachdem sich das Jobcenter dem opulenten Fuhrpark von Herrn Engel gewidmet hat, wendet es sich dann seinen opulenten Versicherungen zu. Herr Engel hat zwei kleine Versicherungen für die Riesterrente. Die dürfen laut Gesetz nicht ans Vermögen angerechnet werden. Die Behörde hat die Versicherungen zwar im Ablehnungsbescheid aufgeführt, schreibt aber weiter: Ob die wirklich für die Riesterrente seien, sei ja von Herrn Engel nicht nachgewiesen worden – und schon wird die Versicherung zum übersteigenden Vermögen.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag: „Die Preisbildung des Jobcenters ist hier wohl mehr von dem Willen der Ablehnung der SGB-II-Leistungen gegenüber Herrn Engel geprägt gewesen als vom tatsächlichen Marktwert. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie ein solch astronomischer hoher Preis für diesen alten Pkw in Anschlag gebracht werden konnte. Wenn das Auto nicht mit einem Wert von 14.000 Euro angesetzt worden wäre, hätte Herr Engel kein übersteigendes Vermögen. Und er wäre tatsächlich leistungsberechtigt gewesen.“

Und dann ist da noch Helmut Engels Exfrau. Seit acht Jahren lebt er von ihr getrennt, hat schon lange die Scheidung eingereicht. Das Jobcenter kann jedoch „einen tatsächlichen Trennungswillen nicht erkennen“ und meint, die Noch-Ehefrau könne doch „ihrer bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht“ nachkommen.

Auch wenn sie Helmut Engel unterstützen wollte, wäre seine Frau finanziell nicht dazu in der Lage. Sie bekommt schon seit vielen Jahren Arbeitslosengeld II, vom selben Jobcenter Salzlandkreis, das auch für Herrn Engel zuständig ist.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag: „Das ist juristisch absolut abwegig. Es ist tatsächlich nicht zulässig, den Ehepartner nach acht Jahren Trennung und einem laufenden Scheidungsverfahren noch für Unterhaltszahlungen in Anspruch zu nehmen.“

So treibt ein Jobcenter einen Mann, der 45 Jahre gearbeitet hat, in den finanziellen Ruin: Erst zwölf Monate Bearbeitungszeit, dann die Ablehnung des ALG-II-Antrages. Helmut Engel klagt jetzt vorm Sozialgericht.

Aber inzwischen hat Helmut Engels Bank die Geduld verloren, droht ihm nun mit der Zwangsversteigerung seines kleinen Reihenhauses, das Engel abstottert und in das er alles gesteckt hat, was er als Trockenbauer verdient hat. Rechtsanwalt Feiertag sagt, Helmut Engel sei nicht der Einzige in Deutschland, der sein Hab und Gut wegen der verzögerten Bearbeitung durch das Jobcenter verliere.

Das Jobcenter, das eigentlich dafür zu sorgen hat, dass Hilfebedüftige nicht auf der Straße landen, meinte dazu, er könne ja zu seiner Mutter ziehen. Die ihren erwachsenen Sohn bereits durchfüttert.

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