Reportage
Negativzinsen erreichen die deutschen Sparer
Zum 1. Februar führt nun auch die Hamburger Volksbank Negativzinsen für Sparer mit großen Guthaben ein. Die Bank sieht sich gezwungen, die Einlagenzinsen bei der EZB als „Verwahr-Entgelt“ an ihre Kunden weiterzureichen.

Der Bund profitiert massiv von den Negativzinsen, aber nicht so der deutsche Sparer. Die Hamburger Volksbank führt zum 1. Februar Negativzinsen ein. Betroffen sind aber zunächst nur Guthaben von mehr als 500.000 Euro. Das heißt, rund 100 Kunden sollen künftig 0,2 Prozent im Jahr für das Privileg zahlen, ihrer Bank Geld zu borgen.
Reiner Brüggestrat, der Vorstandssprecher der Hamburger Volksbank, sagte dem Hamburger Abendblatt, er sei darüber nicht weniger gereizt als die Kunden. „Schließlich bildet wegen der Negativzinsen unser Betriebsergebnis unseren Markterfolg immer weniger ab – das treibt mich zur Weißglut.“
Insgesamt hätten deutsche Banken im vergangenen Jahr rund 1,5 Milliarden Euro für ihre Guthaben bei der Europäischen Zentralbank gezahlt. Das entspreche im Schnitt rund sechs Prozent ihrer Vorsteuergewinne, so Reiner Brüggestrat. Wenn seine Bank jetzt selbst Negativzinsen erhebe, dann sei das „ein Akt der Selbstverteidigung“.
Vor allem aber stellten die Negativzinsen grundlegende Prinzipien des Geschäftslebens auf den Kopf. „Ich leihe Geld aus, aber anstatt das entlohnt zu bekommen, muss ich für die sichere Verwahrung sogar noch zahlen.“ Das sei eine „perverse Situation“, die es zuvor in 4.000 Jahren Zinsgeschichte noch nicht gegeben habe.
Die Raiffeisenbank Gmund erhebt bereits seit September auch von Privatkunden einen Strafzins auf ihre Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten. Für Einlagen über 100.000 Euro berechnet die kleine Genossenschaftsbank am Tegernsee ein sogenanntes „Verwahr-Entgelt“ in Höhe von 0,4 Prozent.
Auch die Stadtsparkasse München berechnet ihren Kunden ab April dieses Jahres Negativzinsen, allerdings vorerst nur von Unternehmen und institutionellen Anlegern. Betroffen sind hier die Einlagen von mehr als 250.000 Euro, für die ein „Verwahr-Entgelt“ in Höhe von 0,4 Prozent in Rechnung gestellt wird.


