Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

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Union und SPD haben im Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, das Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestraft. Die Große Koalition spricht von einem Signal an die Gewalttäter, die Opposition von „Symbolpolitik“.

Bundestag beschließt härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten
Die Grünen und die Linke im Bundestag lehnten die Änderung als überflüssige „Symbolpolitik“ ab. (Screenshot: YouTube)

Mit der Mehrheit der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute beschlossen. Auch „Gaffer“ oder Personen, die Notfall-Gassen blockieren, sollen künftig härter bestraft werden.

Mit dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas wird ein neuer Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeführt. Die Grünen und die Linke im Bundestag lehnten die Änderung als überflüssige „Symbolpolitik“ ab.

Bisher konnten Angriffe auf Polizisten nur dann gesondert geahndet werden, wenn ein „Bezug zur Vollstreckungshandlung“ vorlag, wenn also zum Beispiel ein Polizist jemanden festnimmt oder die Personalien feststellt. Künftig sollen Angriffe auf Polizisten während deren Dienstausübung insgesamt geschützt sein.

Außerdem kann künftig auch bestraft werden, wer etwa bei einem Unglücksfall eine Person bei der Hilfeleistung hindert. Der Strafrahmen des neuen Gesetzes soll bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen.

Im letzten Jahr wurden mehr als 71.000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten. Das waren 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor, zitiert die Rheinische Post Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) zur Begründung der Verschärfung.

Innen-Staatssekretär Günter Frings (CDU) machte eine „Minderheit militanter Chaoten“ für die zunehmenden Übergriffe verantwortlich. Und der CDU-Abgeordnete Armin Schuster sprach von einem Signal der „Null-Toleranz“ gegen Gewalttäter.

Für die Linke sagte Frank Tempel, dass man die „zunehmende Verrohung“ in der Gesellschaft nur durch bessere Prävention und durch mehr Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften bekämpfen könne. Zudem würden viele Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, weil die Kapazitäten der Strafverfolger nicht ausreichten.

Für die Grünen sagte die Abgeordnete Irene Mihalic, die Vorlage der schwarz-roten Koalition sei „symbolische Gesetzgebung“ und bliebe auch nach Ansicht von Experten folgenlos.

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23 KOMMENTARE

  1. “ Die Grünen und die Linke im Bundestag lehnten die Änderung als überflüssige „Symbolpolitik“ ab.“
    Aber wenn Özdemir mit einem Berliner Taxifahrer aneinander gerät, dann wird von ihm zu seinem Schutz sofort nach mehr Polizei gefordert.
    Andersrum aber sollen die Polizeibeamten nach Auffassung der Grünen so gestellt werden, dass tätliche Übergriffe auf Polizisten als „Berufsrisiko“ abgetan werden.
    Wieder mal ein Beispiel, wie überflüssig dieses grüne Dreckspack ist.

  2. Auch wieder nur ein Gesetz, dass das Papier auf dem es gedruckt ist, nicht wert ist. Solange die linken Chaoten von Staat und Politik unterstützt werden, solange werden diese Gesetze auch wieder nur diejenigen Treffen, die eigentlich nicht das Ziel waren.

  3. Und nehmt den Vermummten die Masken ab. Wer nichts Böses will oder plant, brauch keine Maske um ordentlich zu leben. Der Rest gehört hinter Gittern. Setzt endlich die Gesetze und Vorschriften durch.

  4. Das wäre ja super,wenn es auch durchgesetzt wird. Die meisten haben doch keinen Respekt mehr. Schlimm,wenn Polizisten sich anspucken lassen müssen. Dann müssten Staatsanwälte und Richter auch in die Pflicht genommen werden. Die Urteile schreien manchmal zum Himmel.

  5. Na, da bin ich aber mal gespannt, ob das Gesetz am 01. Mai in Berlin zum Tragen kommt. An diesem Tag rennen dann wieder schwarz Vermummte durch die Gegend und brüllen „Ganz Berlin hasst die Polizei“. Dabei lassen diese Chaoten völlig außen vor, dass diese Klientel mit Sicherheit nicht stellvertretend für „ganz Berlin“ steht.

  6. Schon alleine die Leute auf dem Cover -mit Blickrichtung zur Kamera- verstoßen gegen das Versammlungsgesetz. Im Grunde ein Grund diese in Gewahrsam zu nehmen……jedoch, ist doch nur ein wenig Stoff überm Gesicht; wollen wir man nicht so sein.

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