Reportage
Beliebtes Fast Food: 4 von 5 Dönerspießen enthalten Brät

Dönerspieße: nicht nur Kalbsfleisch
Sie wissen nicht was Brät ist? Hier: zerrissene Skelettmuskulatur, Gefäße, Nerven und Fettgewebe. Eigentlich müsste man sich dazu keine Gedanken machen, denn deutsche Dönerspieße dürfen kein Brät enthalten. Trotzdem findet man das Streckmittel in vier von fünf Dönern. Und das war noch nicht alles.
Jetzt mal abgesehen von Berlins Gemüsekebab: ein Döner ist ein Fleischspieß aus Kalb oder Rind. Und das ist teuer. Glutamat, Brät oder Pute sind als Inhaltsstoffe verboten. Um einen Döner für drei Euro anbieten zu können, muss man tricksen lernen. Im scharfen Konkurrenzkampf denken die meisten Betreiber von Imbiss-Buden in erster Linie an ihren Profit.
Ein geschultes Auge sollte die Qualität des Fleisches beim bloßen Hinsehen erkennen. Doch oft ist es das Innere, das Döner-Liebhaber erschrecken sollte. Das NDR-Verbrauchermagazins „Markt“ hat stichprobenartig unzählige Dönerspieße auf ihre Inhaltsstoffe getestet; mit einem ernüchterndem Ergebnis.
In Hamburg wurden so genannte Kalbs-Döner auf die von ihnen verwendeten Fleischsorten untersucht. Ein Lebensmittellabor hat bestätigt, dass kein einziger Döner den deutschen Richtlinien des Lebensmittelbuches entspricht. Eigentlich dürfte man den Imbiss in diesen Läden noch nicht einmal „Döner“ nennen, geschweige denn als solchen verkaufen, schreibt die Morgenpost
Brät in vier von fünf Döner
Vier von fünf Kalbsdöner enthielten Brät (also zerrissene Skelettmuskulatur, Gefäße, Nerven und Fettgewebe). Was genau darin enthalten ist kann man nicht sagen, denn Brät kann schlichtweg alles sein. „Sowohl der Zusatz von Putenfleisch, als auch der erhebliche Zusatz von Brät und nicht deklarierten Zusatzstoffen ist im klassischen Döner nicht erlaubt“, so Volkmar Heinke, Lebensmittelchemiker am Landesamt für Lebensmittelsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse steht: ein Döner darf bis zu 60 Prozent Hack und Gewürze enthalten, aber kein Brät. Deshalb darf jeder Döner der Brät enthält, nicht als solcher verkauft werden. Das Streckmittel wird als Zusatzstoff in die Fleischmasse mit eingearbeitet und macht den Spieß größer und schwerer. Dönerbuden könnten ihr Produkt höchstens „Drehspieß“ nennen.
Vorschriften werden massiv missachtet
Keiner der von „Markt“ getesteten Betrieben hält sich an die von der Lebensmittelbehörde vorgeschriebenen Leitsätze. Doch ist jeder einzelne Döner-Laden selbst in der Pflicht, den Kunden über vorhandene Inhaltsstoffe zu informieren.
Die Fleischspieße kommen aus dem Großhandel und sind tatsächlich als „Drehspieße“ gekennzeichnet. Sie tragen außerdem den Hinweis, diese Information dem Endverbraucher klarzumachen. Doch die Deklarationspflicht wird von den Läden nicht ernstgenommen – am Ende wird ein Döner verkauft, obwohl er nicht so genannt werden darf.
Auch die Behörden sind wegen der Irreführung der Verbraucher aufmerksam geworden. Nach offiziellen Recherchen sind mehr als 90 Prozent aller Kalbsfleisch-Döner wegen einer Vielzahl von Mängeln beanstandet worden. Imbissbetreiber werden sich im Falle einer Strafverfolgung vor Gericht verteidigen müssen. Ihnen droht eine Geldstrafe und in harten Fällen, sogar bis zu fünf Jahre Knast.


