Reportage
China verbietet Namen wie „Muhammad“ und „Jihad“
China verbietet Namen. Die Behörden haben eine Liste mit zwei Dutzend Namen bereitgestellt, die ab sofort nicht mehr vergeben werden dürfen. Darunter sind Namen wie „Muhammad“, „Arafat“ und „Jihad“. Grund ist der Kampf gegen Extremismus und Terror.

Die chinesische Regierung hat Eltern untersagt, ihren Kindern Namen wie Muhammad, Arafat und Jihad zu geben. Dies sei Teil der Bemühungen, „religiösen Eifer“ in der westlichen Region Xinjiang einzudämmen. Dort leben mehr als 10 Millionen Uiguren, die mehrheitlich dem sunnitischen Islam hanafitischer Rechtsschule angehören.
Die Liste der nunmehr in China verbotenen Namen hat die New York Times von uigurischen Aktivisten erhalten. Demnach hat die Regierung mehr als zwei Dutzend Namen verboten, darunter neben den bereits genannten Namen Muhammad, Arafat und Jihad auch die Namen Mujahid und Medina.
Die Sicherheitsbehörden in Urumqi und anderen Städten der Region Xinjiang bestätigten das Verbot. Einige sagten, dass Bürger den Verlust von wichtigen Sozialleistungen für ihre Kinder wie Bildung und gesundheitliche Versorgung riskieren, wenn sie sich nicht an das Namensverbot halten.
„China Politik ist zunehmend feindselig“, sagte Dilxat Raxit vom World Uyghur Congress, eine in München ansässigen Gruppe, welche die Selbstbestimmung für die Region Xinjiang fordert. Nach Ansicht von Sophie Richardson, Chinachefin von Human Rights Watch, sollte die Namenswahl für Babys eine „freudige, private Entscheidung“ sein.
Die chinesische Regierung betrachtet die Region Xinjiang als eine Brutstätte des islamischen Extremismus, der Gewalt und separatistischer Bestrebungen. Viele Uiguren hingegen machen die staatlichen Beschränkungen der Religion und der Meinungsfreiheit für die Spannungen in der Region verantwortlich.
Die Regierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Verboten in Kraft gesetzt, um den Extremismus und die gelegentlichen Terroranschläge in Xinjiang zu bekämpfen. Anfang April hatten die Sicherheitsbehörden lange Bärte und Schleier in öffentlichen Plätzen verboten.


