Neuer Berliner Mietspiegel zeigt Preisexplosion

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Laut dem neuen Berliner Mietspiegel ist die durchschnittliche Kaltmiete in der Hauptstadt innerhalb der letzten zwei Jahre um knapp 10 Prozent gestiegen. Dadurch ergibt sich bei Neuvermietungen mehr Spielraum.

Der neue Berliner Mietspiegel zeigt einen Preisanstieg um knapp 10 Prozent.
Der neue Berliner Mietspiegel zeigt einen Preisanstieg um knapp 10 Prozent.

Die Mieten in Berlin sind in Verlauf der letzten zwei Jahren um knapp zehn Prozent gestiegen. Das zeigt der neue Mietspiegel, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kommende Woche präsentieren will.

Nach Informationen der Berliner Zeitung soll die durchschnittliche Kaltmiete von 5,84 Euro im Mietspiegel 2015 auf fast 6,40 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2017 gestiegen sein. Das ist ein Anstieg um 9,6 Prozent in nur zwei Jahren.

Besonders stark sind die Mietsteigerungen bei Altbauwohnungen aus der Gründerzeit. Denn diese sind bei Wohnungssuchenden besonders beliebt, auch wegen der Ausstattung mit Parkettfußböden und Stuckdecken.

Durch den erhöhten Mietspiegel erhalten die Vermieter nun mehr Spielraum für Mieterhöhungen. Dies gilt nicht nur für Neumieten, die gerade erneut um 4 Prozent teurer geworden sind, sondern auch in laufenden Mietverhältnissen.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die sogenannte ortsübliche Miete von Wohnungen und berücksichtigt Baualter, Größe, Wohnlage und Ausstattung. Er berücksichtigt aber nur jene Mieten, die sich in den zurückliegenden vier Jahren verändert haben.

Der Mietspiegel gilt für mehr als eine Million Berliner Mietwohnungen. Den Vermietern dient er dazu, Mieterhöhungen gegenüber den Mietern zu begründen. Und die Mieter können anhand des Mietspiegels überprüfen, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist.

Seit Einführung der Mietpreisbremse ist der Mietspiegel auch bei Neuvermietungen von Interesse. Denn der Vermieter darf beim Abschluss eines neuen Vertrages die ortsübliche Miete nur noch um maximal 10 Prozent überschreiten.

Allerdings sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zudem genießen bereits vereinbarte Mieten Bestandsschutz. In laufenden Mietverhältnissen dürfen Vermieter die Miete nur dann erhöhen, wenn die ortsübliche Miete noch nicht überschritten ist.

Die Vermieter in Berlin dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent anheben. In den 300.000 landeseigenen Wohnungen dürfen die Mieten sogar nur um zwei Prozent jährlich angehoben werden.

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  1. Das Problem ist dabei doch der offensichtliche Interessenskonflikt: Der Vermieter versucht mit seiner Immobilie natürlich Einkünfte zu lukrieren, der Mieter hingegen wünscht sich keine allzu hohen Lebenserhaltungskosten, wobei die Miete für gewöhnlich einen beträchtlichen Teil davon ausmacht. Am privaten Wohnungsmarkt entsteht dabei naturgemäß eine recht unliebsame Abhängigkeit gegenüber den Vermietern, da diese prinzipiell soviel verlangen können, wie sie gerade für richtig halten.
    Am sozialen Wohnungsmarkt übersteigt die Nachfrage für gewöhnlich das Angebot, womit man sich natürlich in eine Sackgasse manovriert. Entweder zu teuer oder bereits vergeben, da wird die Lösung vermutlich sein, leistbaren Wohnraum zu schaffen, anstatt über 6,40 pro Quadratmeter in Berlin zu labern.

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