Reportage
Jeder achte Berliner für Abspaltung von Deutschland
Mehr als jeder achte Berliner vertritt die Ansicht, dass Berlin die Unabhängigkeit von Deutschland erhalten sollte. Doch selbst wenn sich das ganze Bundesland von der Bundesrepublik abspalten wollte, gäbe es noch ein rechtliches Problem.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von BILD zeigt, dass viele Bundesbürger mit ihrem Bundesland Deutschland den Rücken kehren wollen. Sie beantworteten die folgende Frage mit Ja:
Stimmen Sie der folgenden Zusage zu: Mein Bundesland sollte unabhängig von Deutschland sein.
Vor allem in Bayern ist der Wunsch nach einem Austritt aus Deutschland mit fast einem Drittel der Stimmen besonders groß. In Berlin hingegen befürwortet nur gut jeder Achte eine Abspaltung von der Bundesrepublik.
- Bayern 32 Prozent
- Saarland 22 Prozent
- Thüringen 22 Prozent
- Sachsen 21 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern 21 Prozent
- Sachsen-Anhalt 20 Prozent
- Baden-Württemberg 19 Prozent
- Brandenburg 19 Prozent
- Bremen 15 Prozent
- Nordrhein-Westfalen 14 Prozent
- Hamburg 13 Prozent
- Berlin 13 Prozent
- Hessen 10 Prozent
- Niedersachsen 8 Prozent
- Schleswig-Holstein 8 Prozent
- Rheinland-Pfalz 8 Prozent
Unabhängigkeit Berlins hätte Hürden
Allerdings sieht das Grundgesetz keine Abspaltung einzelner Bundesländer vor. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Anfang dieses Jahres veröffentlichten Beschluss entschieden (AZ: 2 BvR 349/16).
Hintergrund war eine Beschwerde der Initiative „Freiheit für Bayern“, die eine Volksabstimmung über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt.
Nach Auffassung der Richter ist die Bundesrepublik ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ beruhender Nationalstaat, sodass einzelne Bundesländer keine „Herren des Grundgesetzes“ seien.
Daher könnten die einzelnen Bundesländer auch nicht über den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Solche Austrittsbestrebungen verstießen sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in dem Beschluss des Verfassungsgerichts.


