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Reportage

2,5 Jahre Haft ohne Bewährung für Berliner IS-Imam Murad Atajev

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Der Berliner Imam Murad Ajtajev (30) im Interview mit der russichen Plattform Meduza.io am 29. Mai 2015 (Foto: Twitter/Atajev Witness/Radio Free Europe)
Der Berliner Imam Murad Ajtajev (30) im Interview mit der russichen Plattform Meduza.io am 29. Mai 2015 (Foto: Twitter/Atajev Witness/Radio Free Europe)
Der Berliner Imam Murad Ajtajev (30) im Interview mit der russichen Plattform Meduza.io am 29. Mai 2015 (Foto: Twitter/Atajev Witness/Radio Free Europe)
Der Berliner Imam Murad Atajev (30) im Interview mit der russichen Plattform Meduza.io am 29. Mai 2015 (Foto: Twitter/Atajev Witness/Radio Free Europe)

Im vorigen Jahr nannte sich der Berliner Imam Murad Atajev (30) noch Informationskrieger und warb als Berliner Imam (geistliches Oberhaupt) der Moabiter Moschee Hicret Camii mit Sitz in der Perleberger Straße 14 Mitglieder und Unterstützer für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS), wie Berlin Journal berichtete. Am 14. Oktober 2015 wurde Murad Atajev, ein Russe aus Daghestan, der bürgerlich Gadzhimurad K. heißt, in Berlin verhaftet. Im Prozess vor dem Berliner Kammergericht, der am 7. April 2016 begann, distanzierte sich Gadzhimurad K. kleinlaut von den Gewalttaten des IS und bereute nach einem umfassenden Geständnis seine Taten. Seine Verteidiger verlangten eine Bewährungsstrafe.

Doch der 1. Strafsenat des Kammergerichts folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Berliner Imam am 14. Juni 2016 wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS und wegen der Billigung von Straftaten durch den IS zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Zur Begründung teilte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte Lisa Jani mit:

„Nach den Feststellungen des Gerichts habe der Angeklagte am 18. Januar 2015 als Administrator des Online-Portals ‚Shamtoday“ ein Video mit dem Titel „Härte im Jihad‘ hochgeladen, in dem er der Terrororganisation IS huldigte. Der Angeklagte habe darin ‚mit viel Leidenschaft und Pathos‘ den Vortrag eines Islamgelehrten auf russischer Sprache in Form einer Predigt vorgetragen und so unmissverständlich öffentlich dazu aufgerufen, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation IS anzuschließen.

Ferner habe er am 19. Mai 2015 dem russischsprachigen Online-Magazin Meduza.io ein Interview gegeben, in dem er die grausame Tötung eines gefangenen jordanischen Piloten und eines in Syrien gefangengenommenen US-amerikanischen Journalisten durch den IS religiös zu rechtfertigen gesucht habe. Durch seine eindeutigen Aussagen zu den öffentlichen Hinrichtungen habe der Angeklagte diese brutalen Gräueltaten gebilligt.

Der Angeklagte, der in Berlin auch als Imam aufgetreten sei, habe seine über Jahre aufgebaute Autorität vor allem in der russischsprachigen Islamistenszene in Berlin dazu genutzt, neue Kämpfer zur Errichtung eines islamistischen Gottesstaates zu werben. Dabei habe er sich selbst als ‚Informationskrieger‘ bezeichnet.

Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten setzt sich aus Einzelstrafen von zwei Jahren und drei Monaten für das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern für eine ausländische terroristische Vereinigung (§ 129a Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 129 a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie einem Jahr für das Billigen von Straftaten (§ 140 Nr. 2 i.V.m § 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zusammen.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat das umfassende Geständnis sowie die Aufklärungshilfe des Angeklagten als strafmildernd. Ferner sei positiv gewertet worden, dass der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht von seinen Taten glaubhaft Abstand genommen habe. Gründe für die Annahme verminderter Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht und folgte damit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.“

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