Reportage
Schildbürgerstreich in der Kollwitzstraße? Abriss trotz Genehmigung

Hat das Bauamt Pankow nicht richtig hingeschaut? Nach fünf Jahren gab das Berliner Verwaltungsgericht dem Mitbesitzer eines Nachbarhauses in der Kollwitzstraße 40 in Prenzlauer Berg Recht, der sich durch den Neubau eines sechsstöckigen Seitenflügels in der Hausnummer 42 in seinen Hinterhof hinein eingeschränkt fühlt. „Der Bau wirkt erdrückend“, sagte der klagende Nachbar Dirk Stallmann (53) der Berliner Morgenpost.
Denn dieser Neubau lässt nur noch wenig Sonne in seine Wohnung an der Kollwitzstraße und versperrt die Sicht auf den Wasserturm am Kollwitzplatz.
Trotz der erteilten Baugenehmigung durch das Bauamt Pankow im Jahr 2009 muss der 22 Meter lange und 400.000 Euro teure Anbau nun auf Anordung des Gerichts wieder abgerissen werden.
Betroffen sind Eigentumswohnungen mit Sonnenterrasse. Und ein zweistöckiger fensterloser Anbau für eine Kunstgalerie. Allerdings war nur eine neue Wohnung geplant. Die schon existierenden Wohnungen im Haus Kollwitzstraße 42 sollten in diesen Seitenflügel hinein verlängert werden.
Das Problem: Der Neubau wurde nur 70 Zentimeter entfernt vom Nachbargegäude hochgezogen. Damit war die Baugrenze unterschritten. Nachbar Dirk Stallmann war gegen den Neubau vor Gericht gezogen, sagte damals zu B.Z.: „Unser Haus hat erheblich an Wert verloren.“
Die Bauherrin, eine Eigentümergemeinschaft, schlug einen Teilabriss des wie eine terrassenförmige Treppe angelegten fast bezugsfertigen Seitenflügels vor. Das wurde vom Verwaltungsgericht letztendlich abgelehnt. Auch ein reduzierter Anbau überschreite die faktische hintere Baugrenze und verstoße gegen die Abstandsflächen. Die Baubehörde sei gehalten, den vollständigen Abriss einer die Abstandsflächen nicht einhaltenden Baulichkeit anzuordnen.
Der damalige Baustadtrat (2006-2011) Dr. phil. Michail Nelken (64, DIE LINKE) und heutige Pankower Bezirksverordnete sagte dem rbb-Magazin WAS! im Jahr 2011 zur erteilten Baugenehmigung: „Wir sind hier im unbeplanten Innenbereich. Das heißt: Hier wurde nach Paragraph 34 entschieden, ob sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der Nutzung einordnet. Und die Baubehörde ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich einordnet. Und deshalb muss man es genehmigen.“
Der dagegen klagende Rechtsanwalt Dr. Andreas Möller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2011 Sozius und Partner bei von Trott zu Solz Lammek Rechtsanwälte GbR am Kurfürstendamm 29 in Berlin Charlottenburg, kontert: „Wenn man sich hier mal den Hof rundum ansieht, dann kann man sehen, dass hier nicht die ursprünglich vorhandenen Seitenflügel wiedererrichtet wurden. Nach dem Kried sind drei noch vorhandene Seitenflügel zu DDR-Zeiten bereits abgerissen worden, um die Belichtung und Durchlüftung des Hofes, die Qualität insgesamt, hier zu verbessern.
Und man kann auch sehr schön sehen, dass bei den Gebäuden, die nach der Wende saniert worden sind, dass hier nachträglich noch Balkone aungebaut wurden, die vorher nicht vorhanden waren. Es gibt durchgehende Fenster, die nicht erwarten lassen, dass hier irgendwelche Seitenflügel, Hinterhäuser oder Ähnliches errichtet werden.“
Die Bauherrin hatte für den Fall des Abrisses, im Fachjargon Rückbau genannt, bereits im Jahr 2011 gedroht: „Selbstverständlich werden wir den Bezirk Pankow und die Bauaufsicht auf Schadensersatz verklagen, sollte der Bau abgerissen werden müssen, womit wir nicht rechnen.“
Baustadtrat Nelken, der inzwischen von Jens-Holger Kirchner (Grüne) abgelöst wurde, blieb gelassen: „Dem Bauherren, der einen Bauantrag stellt, wird mitgeteilt, wenn ein Widerspruch gegen den Bauantrag eingelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt baut der Bauherr auf eigenes Risiko.“
Dennoch müsste im Einzelnen geprüft werden, kommentierte der Verwaltungsrechtler Professor em. Dr. Dr. hc. Ulrich Battis an der Humboldt Universität zu Berlin, „ob man Amtshaftungsklage gegen das Bezirksamt erheben kann.“
Dass die Baugenehmigung überhaupt erteilt wurde, „ist angesichts dieses Innenhofes nicht nachvollziehbar“, sagte Dirk Stallmann gegenüber der Berliner Morgenpost. Stallberg weiter: „In Prenzlauer Berg wurden Höfe entkernt, damit Grünflächen entstehen“, so Stallmann. „Auf der anderen Seite baut man uns den Hof zu. Das ist ohne Sinn und Verstand.“
Schon 2013, als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Baugenehmigung aufhob, sprach der neue Baustadtrat von Pankow Jens-Holger Kirchner von einem „richtungsweisenden Urteil für ganz Berlin“. Es werde all diejenigen in die Schranken weisen, so Kirchner, „die meinen, dass sie ihre Grundstücke in einer ähnlichen Dichte wie zur Gründerzeit bebauen müssten.“
Auch in den anderen Bezirken könnten sich Anwohner und Eigentümer auf dieses Urteil berufen. In Prenzlauer Berg werde das Thema seit langem diskutiert. „Jetzt werden diejenigen bestärkt, die eine hemmungslose Nachverdichtung kritisch sehen.“ Er gehöre auch dazu , sagt Stadtrat Kirchner. In den Gebieten, wo Hinterhöfe in den vergangenen Jahrzehnten entkernt wurden und Freiflächen entstanden, sei die Gerichtsentscheidung wichtig.
„Zum Beispiel am Arminplatz in Prenzlauer Berg, wo es viele Bauanfragen gibt.“ Dort sei Ende der 70er-Jahre entkernt worden. Ähnlich an der Husemannstraße. „Viele Investoren meinen, wo einst Hinterhäuser und Seitenflügel standen, könnte man sie wieder bauen. Das dürfte mit diesem Urteil schwieriger geworden sein.“ Der Verwertungsdruck für Grundstücke in Prenzlauer Berg sei enorm.


