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AfD-Vorstand Reusch wird Leitender Oberstaatsanwalt

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Roman Reusch afd
Das Heute-Journal berichtete bereits im Jahr 2006 über die engagierte Arbeit von Oberstaatsanwalt Roman Reusch. (Screenshot: YouTube)

Staatsanwalt Roman Reusch (61) soll Berlins Leitender Oberstaatsanwalt werden. Gleichzeitig engagiert sich der Mann mit der politisch unkorrekten Vergangenheit im AfD-Landesvorstand Brandenburg als Beisitzer.

Roman Reusch afd
Das Heute-Journal berichtete bereits im Jahr 2006 über die engagierte Arbeit von Oberstaatsanwalt Roman Reusch. (Screenshot: YouTube)

„Reusch leistet hervorragende Arbeit. Er ist nicht Mitglied einer verbotenen Vereinigung, es ist sein gutes Recht, sich zu engagieren“, sagte Justizsprecher Martin Steltner zu SPON. Die Bild-Zeitung nannte Roman Reusch, lange bevor es die AfD gab, „Deutschlands mutigsten Staatsanwalt“.

Im November 2015 wurde er als Beisitzer in den Landesvorstand der AfD gewählt. Zuvor war Roman Reusch Vorsitzender Richter des Schiedsgerichts der Landes-AfD, berichtet der Tagesspiegel.

Zudem war er Sprecher des Landesfachausschusses Bevölkerung und sozialer Zusammenhalt, der sich mit den Themen Demografie, Familienpolitik sowie Einwanderungs- und Integrationspolitik befasst.

Die politisch unkorrekte Vergangenheit des Roman Reusch

Den mitunter weltfremden Richtern beim Verfassungsgericht empfahl Reusch, dass sie einmal in Berlin mit der Polizei Nachtstreife fahren sollten. Dies ist noch ein Bericht des Heute-Journals über die Tätigkeit von Oberstaatsanwalt Roman Reusch vom 3. Mai 2006:

Im Jahr 2007 sagte Roman Reusch bei einer Tagung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung in einem Vortrag:

„Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes oder sonst aus dem Verkehr gezogen werden können, damit sie insbesondere nachwachsenden Kindern und Jugendlichen kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können.“

„Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten.“

Schon zuvor hatte er in einem Interview für die „Präzisierung des Jugendstrafrechts“ plädiert. In einem SPIEGEL-Streitgespräch forderte er unter anderem, dass jugendliche Straftäter auch nur zu Erziehungszwecken in Untersuchungshaft geschickt werden sollten. Roman Reusch war damals Chef der Intensivtäterabteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Wegen seiner politisch unkorrekten Äußerungen wurde er von der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) zur Generalstaatsanwaltschaft versetzt. Reusch habe mit einigen seiner Äußerungen zum Umgang mit Straftätern das Gesetz „überdehnt“, sagte Gisela von der Aue. Dies ist ein Bericht von damals:

Als Leiter der Abteilung „Internationale Rechtshilfe“ ist Roman Reusch derzeit für die Frage zuständig, ob ausländische Straftäter, die in Deutschland in Haft sitzen, an ihr Heimatland ausgeliefert werden können. Für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ist seine Abteilung aber nicht zuständig.

Politische Tätigkeit von Beamten ist nicht verboten

„Grundsätzlich dürfen wir uns zu Personal-Einzelangelegenheiten nicht öffentlich äußern“, sagte die Berliner Senatsverwaltung auf Anfrage von SPON. Auch sei eine politische Tätigkeit von Beamten „nicht verboten, solange es sich um eine demokratische und zugelassene Partei handelt“, was bei der AfD der Fall ist.

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