Reportage
Lehrerin scheitert mit Klage gegen Kopftuchverbot
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berlins allgemeinbildenden Schulen ist rechtens. Die Klage einer Lehrerin vor dem Arbeitsgericht ist vorerst gescheitert.

Das seit dem Jahr 2005 geltende Kopftuch-Verbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist rechtens, urteilte das Arbeitsgericht am Donnerstag. Damit scheiterte die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin.
Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden war. Sie wollte deswegen vor Gericht eine Entschädigung zugesprochen bekommen.
Doch das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, zitiert die Berliner Morgenpost Richter Andreas Dittert. Danach dürfen Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
Kopftuchverbot gilt nicht an Berliner Berufsschulen
Zudem hätte die Lehrerin das Angebot des Lands Berlin annehmen und an einer berufsbildenden Schule unterrichten können, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Die Klägerin war vor Gericht nicht selbst erschienen.
In einer persönlichen Erklärung, die während des Prozesses verlesen wurde, sprach sie aber von einem faktischen Berufsverbot. Sie berief sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen gekippt hatte. (Aktenzeichen 58 Ca 13376/15)


