Die Diskussion um das Wahlrecht wird in Deutschland derzeit leidenschaftlich geführt – und das nicht nur wegen einer möglichen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hat mit einem ungewöhnlichen Vorschlag für Aufsehen gesorgt: Er plädiert für ein Wahlrecht ab der Geburt, um die junge Generation politisch stärker zu beteiligen, und fordert zugleich den Entzug des Wahlrechts ab einem Alter von 70 Jahren. Seine Idee, die politische Mitbestimmung zwischen Jung und Alt neu zu justieren, will den Generationenvertrag wieder ins Gleichgewicht bringen. Doch dieser Vorschlag wirft kontroverse Fragen zum demokratischen Prinzip und zur Gerechtigkeit bei Wahlen auf. Dieser Beitrag beleuchtet den Hintergrund, die Argumente und die öffentliche Reaktion auf diesen gesellschaftlich brisanten Vorstoß.
Marcel Fratzscher – Gedanken zum Wahlrecht
Die Aussage von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), lautet sinngemäß: Er befürwortet ein Wahlrecht ab der Geburt mit dem Ziel, der jungen Generation mehr Gewicht in der Demokratie zu geben. Gleichzeitig schlägt er vor, dass Menschen, die in den ersten 18 Jahren ihres Lebens nicht wählen dürfen, auch in den letzten 18 Jahren nicht wählen dürfen sollten, um ein besseres Gleichgewicht zwischen Jung und Alt herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass Rentner ab 70 Jahren kein Recht mehr haben sollten zur Wahl zu gehen.
Hintergrund und Begründung
Fratzscher sieht den sogenannten Generationenvertrag als gestört an. Er argumentiert, dass politische Entscheidungen aktuell zu oft zugunsten der älteren Generationen getroffen werden, während die jüngere Generation überproportional mit den Folgen, etwa beim Klima oder den Finanzen, belastet wird. Um dem entgegenzuwirken, will er die politische Mitbestimmung junger Menschen stärken und gleichzeitig die ältere Generation ab einem bestimmten Alter vom Wahlrecht ausschließen, um eine ausgewogenere Interessenvertretung zu erreichen. Er spricht sich auch für ein Wahlrecht für Kinder aus, das über Eltern oder Sorgeberechtigte wahrgenommen werden könnte.
Wahlrecht in Deutschland
Das Wahlrecht in Deutschland hat eine lange und wechselvolle Geschichte, die eng mit gesellschaftlichen und politischen Veränderungen verbunden ist. Ursprünglich war das Wahlrecht stark eingeschränkt und an Besitz, Geschlecht und Alter gekoppelt. Im 19. Jahrhundert lag das Wahlalter meist bei 25 Jahren. Mit der Weimarer Republik wurde 1918 das aktive Wahlrecht auf 20 Jahre gesenkt, das passive Wahlrecht (für Kandidaturen) blieb höher. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag das Wahlrecht mindestens bei 21 Jahren. Erst 1970 wurde das aktive Wahlalter auf 18 Jahre herabgesetzt, was heute die gängige Regel ist. Das passive Wahlrecht ist seither ebenfalls an die Volljährigkeit gekoppelt.
Wahlrecht – Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
Während die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen und in der politischen Debatte zunehmend akzeptiert wird, ist die Einführung einer Obergrenze für das Wahlrecht bisher verfassungsrechtlich höchst umstritten und in Deutschland nicht etabliert. Die meisten demokratischen Systeme kennen keine Höchstaltersgrenze für das Wahlrecht, sondern orientieren sich ausschließlich am Mindestalter, das meist zwischen 16 und 18 Jahren liegt. Über das Wahlrecht für Kinder oder Babys gibt es zwar vereinzelte theoretische Konzepte, aber praktisch existiert dies bislang nirgendwo.
Diese historische Entwicklung zeigt, wie das Wahlrecht immer wieder an gesellschaftliche Realitäten und demokratische Vorstellungen angepasst wurde – der Vorschlag eines Wahlrechts ab Geburt und eines Entzugs ab einem Alter von 70 Jahren ist daher ein besonders radikaler Bruch mit bisherigen Traditionen.
Reaktionen und Kritik
Fratzschers Vorschlag löste eine breite Diskussion aus. Viele begrüßen, dass die Interessen der jungen Generation stärker berücksichtigt werden sollen, andere kritisieren den Vorschlag eines Höchstwahlalters als undemokratisch. Verfassungsrechtlich wäre ein Wahlrechtsentzug aufgrund des Alters problematisch, da das Grundgesetz ein allgemeines, gleiches und freies Wahlrecht garantiert. Fratzscher bezeichnete die Forderung, Menschen in den letzten 18 Lebensjahren das Wahlrecht zu entziehen, später als humorvoll gemeint und verwies darauf, dass dieser Vorschlag ursprünglich von der Satirepartei „Die Partei“ 2019 kam.
Zusätzliche Kontextinformationen
- Fratzscher spricht sich auch gegen ein verpflichtendes Sozialjahr ab 18 für junge Menschen aus, fordert aber ein freiwilliges soziales oder militärisches Engagement für Rentner.
- Er hatte zuvor weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um die solidarische Lastenverteilung zwischen den Generationen zu verbessern, etwa eine Sonderabgabe für die Babyboomer-Generation.
- Die Diskussion um Wahlrechtsalter spielt seit Jahren eine Rolle, wobei vor allem eine Absenkung auf 16 diskutiert wird; die Einführung einer Obergrenze ist hingegen ein bislang einmaliger und umstrittener Vorschlag.
Diese Aussagen stammen aus einem Podcast des öffentlich-rechtlichen Funk-Netzwerks („Absolute Mehrheit“) und wurden in verschiedenen Medien aufgegriffen und kontrovers diskutiert.













