Berliner Wahl 2023 – Was wählt Berlin?

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Berliner Wahl 2023 – die Berliner müssen erneut zur Wahl des Abgeordnetenhaus Berlin – am 12. Februar 2023 – antreten. Grund war eine Chaoswahl am 26. September 2021 – dem Super-Wahlsonntag in Berlin mit einem Berliner Marathon – der zudem die Straßen verstopfte. Die Berliner hatten gewählt – Wer sitzt bisher im Abgeordnetenhaus Berlin seit 2021?

Berliner Wahl 2023 - Was wählt Berlin?
Berliner Wahl 2023 – Was wählt Berlin?

Berliner Wahl 2023 – Abgeordnetenhaus Berlin

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin am 26. September 2021 wurden 147 Abgeordnete gewählt. Eine Liste der Abgeordneten finden sie hier. Bei der jetzigen Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sind 2.442.049 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Das sind 5.551 weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021, wie die Landeswahlleitung mitteilte.

Berliner Wahl 2023 – Wer darf wählen?

Neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen dabei auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Berliner Wahl 2023 – neue Pannen inklusive

Die Frankfurter Rundschau berichtet: „Die Wiederholungswahl in Berlin hat offenbar die nächste Panne produziert. Diesmal betrifft es Stimmzettel, die im Berliner Stadtteil Neukölln produziert wurden. Konkret wurde im Wahlkreis Neukölln 2 auf einem Stimmzettel ein Kandidat der FDP angegeben, der gar nicht mehr in Berlin wohnt. Einen Ersatzkandidaten kann die FDP für die Wiederholungswahl nicht mehr nominieren. Die bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen sind ungültig“.

Eine weitere Panne zur Berliner Wahl 2023 – Es wurden Wahlbenachrichtigungen verschickt, in denen zwei verschiedene Wahltermine angegeben waren. Das Chaos scheint in Berlin zu wohnen.

Die Berliner Wahl 2021

Bei der Wahl in 2021 zeigte eine rbb|24-Datenanalyse ungewöhnlich viele ungültige Stimmen in 99 Berliner Wahlbezirken. Für die Datenanalyse wurde das amtliche vorläufige Wahlergebnis der 2.254 Wahlbezirke ausgewertet und mit den Zahlen der letzten Wahlen verglichen.

Berliner Wahl 2023 – Das Urteil des Verfassungsgerichtshof

Am 16. November 2022 verkündete die Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin – Ludgera Selting das Urteil. „Die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“.

Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht

Gegen diese Gerichtsentscheidung gingen mehrere Verfassungsbeschwerden als Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Ziel der Beschwerdeführer: Die Wiederholungswahl sollte vorläufig gestoppt werden, bis über die Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden ist. Der Eilantrag wurde abgewiesen – Beschluss vom 25. Januar 2023 – 2 BvR 2189/22.

„Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat entschieden: Die Wahl muss komplett wiederholt werden. Dieses Urteil kann vom Bundesverfassungsgericht nur aufgehoben werden, wenn grundlegende Verfahrensgrundsätze durch das Berliner Gericht missachtet worden sind“.

Wahlwiederholung – die nächste?

Die Tageschau berichtet über das Urteil wie folgt: „Verfassungsgerichts-Urteil mit Haken: DAS könnte jetzt noch passieren! Wiederholungswahl am Ende doch ungültig? Das Szenario einer zumindest teilweisen Wiederholung der Wiederholungswahl scheint nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 2189/22) nicht ausgeschlossen.

Die bisher regierende Bürgermeisterin von Berlin – Franziska Giffey – ist zumindest in einem Punkt rundrum zufrieden. Wie der Merkur berichtet, verzichtet die OSZE darauf, Wahlbeobachter zu entsenden. In der Pannenhauptstadt ist man mächtig stolz darauf, dass man eine Wahl ohne internationale Aufsicht durchführen darf.

(AH)

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