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Reportage

Inder verklagte Polizisten, weil sie ihn kontrollierten

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Kanwal Sethi Bundespolizei Rassismus
Kanwal Sethi ist es gelungen, Rassismus bei der Bundespolizei aufzudecken. (Foto: Facebook)

Der Inder Kanwal Sethi wurde am Bahnhof von zwei Beamten kontrolliert. Das fand er rassistisch. Daher setzte er die deutsche Justiz gegen die Polizisten in Bewegung. Und die findet bei der Bundespolizei Schlimmeres als nur Rassismus.

Kanwal Sethi Bundespolizei Rassismus
Kanwal Sethi ist es gelungen, Rassismus bei der Bundespolizei aufzudecken. (Foto: Facebook)

Filmregisseur Kanwal Sethi ist in Indien geboren, hat aber die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Am 31. März 2014 war er auf dem Rückweg in seine Heimatstadt Leipzig. Auf dem Erfurter Bahnhof halten ihn zwei Beamte der Bundespolizei an. Gerd H. und Thomas S. kontrollieren seine Personalien.

Der Inder glaubt, dass die Beamten ihn allein wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Also erklärt er beiden Beamten, dass Racial Profiling gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt und nach internationalem Recht unter Diskriminierung fällt. Nur widerwillig gibt er ihnen schließlich seinen Personalausweis.

Doch damit ist die Geschichte noch lange nicht zu Ende. Kanwal Sethi lässt sich auch die Dienstausweise der beiden Polizisten zeigen. Denn die sind in Zivil unterwegs. Zudem hat keiner von ihnen seinen Dienstausweis dabei. Also notiert der Inder ihre Namen. Dann beschwert er sich bei der Bundespolizei.

Als die Bundespolizei das Vorgehen ihrer Beamten in Schutz nimmt, nimmt sich Kanwal Sethi sich einen Anwalt. Der Inder will sich bei den Deutschen, die ihn in ihrem Land aufgenommen haben, offenbar dadurch bedanken, dass er sie im Kampf gegen Rassismus unterstützt. Auch setzt er sich dafür ein, dass Deutschland ein offenes Land für Flüchtlinge bleibt.

Am 6. August 2014 geht seine Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein. Heute umfasst die Akte mehrere Hundert Seiten, berichtet die taz. Wer gegen eine Bundespolizeidirektion und damit gegen eine Bundesbehörde vorgeht, klagt sozusagen gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Bereits einen Tag nach der Personenkontrolle in Erfurt schreiben die beiden Bundespolizisten kurze Berichte über den Vorfall. Darin ist bereits von einer zu erwartenden Dienstaufsichtsbeschwerde die Rede. „Die konnten sich ja denken, dass da noch etwas kommt, nachdem ich mir ihre Namen habe geben lassen“, sagt Kanwal Sethi.

Ein halbes Jahr später wird von den Polizisten eine Stellungnahme für die Klageerwiderung gefordert. Darin schreiben sie, dass sich der Inder so benommen habe, wie einer der Polizisten es bei seiner langjährigen Tätigkeit als Fahndungsbeamter bei Taschendieben häufig festgestellt habe. Kanwal Sethi sei plötzlich ausgewichen, als er die Polizeistreife sah.

Am 2. November 2016 kommt die „Verwaltungsrechtssache Kanwal Sethi gegen die Bundesrepublik Deutschland“ schließlich vor das Verwaltungsgericht in Dresden. Der Inder lässt sich durch den Göttinger Anwalt Sven Adam vertreten. Der fragt einen der beiden Polizisten. „Wie haben Sie sich auf diesen Prozess vorbereitet?“

Nach und nach gesteht der Beklagte, dass er die Stellungnahmen seines Kollegen vorher gekannt und quasi von ihm abgeschrieben hat. Doch miteinander abgeglichene Berichte können nicht mehr neutral sein und somit auch nicht als Beweismittel dienen.

Zudem gesteht der zweite Beamte, dass er und sein Kollege „zur Vorbereitung auf die Zeugenaussage“ nach Pirna zitiert wurden. Zu dem Inhalt des Gesprächs habe er aber keine Erinnerung mehr. Dann schweigt der Beamte.

Nach diesen Aussagen ist das Urteil klar. Denn abgesprochene Zeugenaussagen, bei denen ein rechtskundiger Sachbearbeiter auch noch darauf hinweist, was wesentlich ist und was nicht, sind keine Beweismittel mehr, sagt die Richterin und schließt die Beweisaufnahme.

Am 1. Februar 2017 haben Kanwal Sethi und sein Anwalt Sven Adam das Urteil erhalten. Darin steht, dass die Personenkontrolle des Klägers am 31. März 2014 am Erfurter Bahnhof rechtswidrig war. Heute sagt der Inder:

Die wiederholten rassistischen Kontrollen sind schlimm, aber das Absprechen von Aussagen mit solch einer Selbstverständlichkeit widerspricht jeglichem rechtsstaatlichen Verhalten und ist ein Skandal.

Wenn die Bundespolizei gemeinsam mit ihrer Rechtsabteilung Zeugenaussagen abspricht und vielleicht auch miterfindet, um einen Bürger zu diffamieren, müsste das weitgehende Konsequenzen haben.

Laut Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Dresden, Robert Bendner, besagt das Urteil „natürlich nicht, dass der Kläger zukünftig nicht mehr überprüft werden darf“. Man könne hoffen, dass die Beamten etwas gelernt haben. Die Kosten des Verfahrens inklusive der Anwaltskosten des Inders muss die Bundesrepublik Deutschland übernehmen.

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