Hartz-IV-Empfänger sollen mehr Mietgeld erhalten

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Rund 285.000 kleinere und größere Berliner Hartz-IV-Haushalte erhalten die Miete vom Amt. Schon jetzt zahlt Berlin dafür 1 Milliarde Euro pro Jahr. Doch die Hälfte der betroffenen Haushalte hat höhere Mieten, als sie Mietgeld erhalten.

Hartz-IV-Empfänger mehr Mietgeld
Rot-Rot-Grün will Hartz-IV-Empfängern mehr Mietgeld zahlen.

SPD, Linkspartei und Grüne diskutieren im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen noch immer über die Frage, wie viel Geld das Land Berlin seinen Hartz-IV-Empfängern für die Miete zahlen soll. Die drei Parteien sind einig darüber, dass sie den Hilfeempfängern mehr Geld verschaffen müssen.

Insgesamt erhalten in Berlin 285.000 Hartz-IV-Haushalte die Mietkosten vom Amt. Davon liegen 125.600 Haushalte mit ihrer Miete über den zulässigen Regelsätzen. Das ist fast jeder zweite Hartz-IV-Haushalt, der die Mietkosten vom Amt erhält. Viele Hartz-IV-Empfänger sparen an anderer Stelle, um sich die höheren Mieten leisten zu können.

Rot-Rot-Grün will Mietgeld erhöhen

Die Richtwerte für Mieten von Hartz-IV-Empfängern liegen zwischen 364,50 Euro bruttokalt für Einpersonenhaushalte und 679,97 Euro für Fünfpersonenhaushalte. Für jede weitere Person kommen 84,12 Euro dazu. Laut dem Stadtforschungsinstitut Topos zahlen Hilfeempfänger inzwischen rund 2 Euro je Quadratmeter mehr für ihre Wohnung.

„Die Richtwerte müssen angehoben werden“, zitiert Berliner Morgenpost die Linken-Politikerin Elke Breitenbach. Das gleiche fordern auch die Grünen. „Das Land zahlt rund 980 Millionen Euro für das Wohnen von Hartz-IV-Beziehern“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger.

Würde die Ausführungsvorschriften Wohnen (AV Wohnen) auf ein angemessenes Maß angehoben, so würde dies Mehrkosten von 40 Millionen Euro jährlich für die Landeskasse bedeuten. „Das ist keine Luxusausgabe, sondern schlicht Anpassung an die Realität“, sagt die Grünen-Politikerin.

Viele Hartz-IV-Bezieher würden aber auch zusammenrücken oder untervermieten. „Das führt dazu, dass immer mehr Menschen in beengten Verhältnissen wohnen“, sagt die Grünen-Politikerin Katrin Schmidberger. Auch sie ist für eine Anhebung der Richtwerte für Mieten.

Die SPD-Politikerin Ülker Radziwill hingegen schlägt flexible Richtwerte vor, welche die unterschiedlichen Miethöhen in den Bezirken berücksichtigen. Demnach müssten die Richtwerte in Steglitz-Zehlendorf höher liegen als in Spandau. Ohne diese flexiblen Richtwerte würden die Mieten auch in den Bezirken steigen, wo es noch bezahlbaren Wohnraum gebe.

Rückgang der Zwangsumzüge

Trotz steigender Mieten war in den vergangenen Jahren kein Anstieg der Zwangsumzüge zu beobachten. Noch im Jahr 2013 mussten 419 Haushalte wegen zu hoher Mietkosten umziehen. Dieses Jahr hingegen sind es bisher nur 183 Haushalte. Laut Sozialverwaltung zeigt dies, dass sich die Reform der AV Wohnen bewährt hat.

„Jeder Einzelfall wird für sich betrachtet, wir reagieren jetzt noch flexibler auf zu hohe Mietkosten“, sagt Sozialsenator Mario Czaja (CDU). So könnten seit dem Dezember vergangenen Jahres bis zu 20 Prozent Zuschläge bewilligt werden, wenn eine neue Wohnung angemietet wird. Zudem könnten die Mieter in ihrer Wohnung bleiben, wenn ein Umzug nicht wirtschaftlich wäre.

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14 KOMMENTARE

    • Abrechnung des Finanzausgleichs unter
      den Ländern im Ausgleichsjahr 2014
      Für das Ausgleichsjahr 2014 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt
      festgestellt:
      1. endgültige Ausgleichsbeiträge
      von Baden-Württemberg 2 356 923 632,31 Euro
      von Bayern 4 855 730 480,53 Euro
      von Hamburg 55 998 272,84 Euro
      von Hessen 1 755 960 607,96 Euro,
      2. endgültige Ausgleichszuweisungen
      an Berlin 3 491 235 344,66 Euro
      an Brandenburg 509 741 096,84 Euro
      an Bremen 604 252 662,80 Euro
      an Mecklenburg-Vorpommern 463 159 467,23 Euro
      an Niedersachsen 277 515 767,55 Euro
      an Nordrhein-Westfalen 899 320 851,94 Euro
      an Rheinland-Pfalz 288 576 046,25 Euro
      an das Saarland 144 343 575,15 Euro
      an Sachsen 1 034 811 514,24 Euro
      an Sachsen-Anhalt 585 743 902,45 Euro
      an Schleswig-Holstein 173 112 639,88 Euro
      an Thüringen 552 800 124,65 Euro.

  1. Als würde das die Probleme der steigenden Mieten lösen. Die Verdiener rund um den Mindestlohn können sich somit dennoch keinen Umzug in eine neue Wohnung leisten. Wer arbeiten geht, wird somit wieder benachteiligt. Wir brauchen keine Anhebung der Mietenpauschale bei Hartz4, sondern ein Durchgreifen der Mietpreisbremse. Damit wäre allen geholfen.

  2. Die kapieren in diesem Leben überhaupt nichts mehr, die Leute brauchen Arbeit mit der sie sich ein eigenes Leben aufbauen können, und nicht nach der Parole “ Hartz 4 und der Tag gehört Dir“

  3. Was erwartest du denn sonst? Und der deutsche Michel glaubt es mal wieder. Immer die alte Taktik. Danach kommt dann das erwachen. Da kann sich plötzlich keiner mehr an ein Versprechen erinnern!

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