Straßenmusikerin muss 1.000 Euro Bußgeld zahlen

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Die Berliner Straßenmusikerin Elen Wendt muss 1.000 Euro Bußgeld zahlen. Denn bei ihren Auftritten auf dem Alexanderplatz stellte sie einen Verstärker und einen Gitarrenkoffer auf die Straße.

Elen Wendt Alexanderplatz Berlin Bußgeld
Elen Wendt muss wegen ihrer Auftritte vor dem Kaufhof am Alexanderplatz ein Bußgeld zahlen. (Screenshot: YouTube/mangomotion76)

Die Singer-Songwriterin Elen Wendt aus Wedding spielt schon seit dem Jahr 2008 auf den Straßen von Berlin. Nun wurde sie wegen ihrer Auftritte am Brunnen der Völkerfreundschaft auf dem Alexanderplatz von einer Amtsrichterin zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verdonnert.

Mit öffentlichen Auftritten in Mitte habe Elen Wendt „vorsätzlich gegen das Berliner Straßengesetz“ verstoßen, zitiert die B.Z. aus der Begründung der Amtsrichterin. Grund für die Geldbuße sind ihr Mini-Verstärker und ihr Gitarrenkoffer, die auf der Straße stehen. Dafür brauche sie dafür eine „Sondernutzungserlaubnis“.

Ordnungsamt gegen Elen Wendt

Diese Erlaubnis könnte ihr aber nur das Bezirksamt Mitte ausstellen. Und das weigert sich und verhängt stattdessen immer neue Bußgelder gegen die Musikerin. Die Auftritte der Musikerin auf dem Alexanderplatz sind dem Bezirksamt Mitte ganz offensichtlich ein Dorn im Auge: „Lärm!“, „Unerlaubte Bodennutzung!“ und „Platzverweis!“

„Sie stand Alex vorm Kaufhof, am Nuttenbrosche-Brunnen verstand man kein Wort mehr“, sagte im Prozess ein Zeuge vom Ordnungsamt. „Die Alex-Sparkasse ruft uns regelmäßig wegen Musiker-Krach“, sagte ein anderer. „Verstärker sind nicht erlaubt, also ist es Lärm“, sagte eine dritte Zeugin vom Ordnungsamt.

Zwar hatte niemand ein Messgerät dabei. Doch ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sagte: „Wir verlassen uns auf unsere Ohren.“ Die Richterin hält Elens Musik nicht für Lärmbelästigung. Wegen fehlender Beweise spricht sie die Musikerin in diesem Punkt frei.

„Klagen Sie vorm Verwaltungsgericht!“

Doch für das „Abstellen von Gegenständen auf der Straße“, gemeint sind ihr Verstärker und ihr Gitarrenkoffer, brauche sie die Sondergenehmigung. „Klagen Sie vorm Verwaltungsgericht, wenn Sie die nicht kriegen“, sagt die Richterin. Doch das ist teuer. Und Elen Wendt hat noch vier weitere Bußgeldbescheide bekommen.

Elen Wendt nimmt mit ihrer Straßenmusik rund 1.000 Euro im Monat ein. Davon zahlt sie Miete und Steuern. Zudem geht 1 Euro vom Verkauf jeder CD geht ans Jugendwerk ARCHE und an Kinder-Hospize.

Im Jahr 2011 war Elen Wendt Teilnehmerin bei „The Voice of Germany“. Im vergangenen Jahr war sie Opening Act bei Marius Müller-Westernhagen.

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43 KOMMENTARE

  1. Aber Zigeuner mit Schildchen „Gib Herz für Herz“, die leidend – in der Regel mit Beinproblemen – bettelnd deutlich höhere und unversteuerte Einnahmen erzielen, was ist mit denen? Was, wenn die einem noch schräge Geigentöne um die Ohren hauen in der Hoffnung, dass man bezahlt, damit sie weggehen?

    Wurde da schon einer verknackt?

    Lächerlich.

  2. Dies ist eine unglaubliche Schande. In einer Stadt mit offener Drogenszene wo für jeden ersichtlich Handel betrieben wird geht man auf eine Musikerin los. Ich möchte alle bitten diesen Bericht zu teilen und die Namen der Täter veröffentlichen die diese Strafe verhängt haben. Dies ist jetzt das wichtigste. Wir müssen die Namen der Täter veröffentlichen.

  3. Bitte!? aber irgendwelche Sekten dürfen ihre Anhänger von Minaretten Gebete und Unterwerfungsbeschwörungen via Verstärker runterbrüllen lassen!?

  4. Sie muss garnichts !
    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
    Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig!
    Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

    Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

    Hinzu kommt noch, das sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, wegen Amtsanmaßung und urkundenfälschung strafbar gemachen! Da diese keine Beamten sind, haben sie auch keine hoheitlichen Befugnisse!

  5. Wenn sie sich wie Linke vermummt und dann mit einem Megaphon laut durch die Gegend schreit, ist das erlaubt. So ist es nun mal im „Linken“ Deutschland

  6. Was interessieren mich die Leute???Du kannst doch nicht alle über ein Kamm scheren!!!Kommentare sind eine Sache ob die draußen genau so sind ist die andere!Mag ich nicht zu beurteilen ,sie gehen mir einfach nur am Arsch vorbei!

  7. Ja, Ja die Macht in unserem Staat haben die, die nicht gewählt werden. Wenn man sie wegen der Musik nicht dran kriegen kann, dann wegen des Abstellen von Gegenständen auf dem Boden. Wenn Gittarenkasten und Verstärker an Ballons schweben würden, wäre es bestimmt eine Verletzung des Luftraums.

  8. Wenn aber Viehzeug aller Farbschattierungen randalierend durch bestimmte Berliner Stadtbezirke zieht, nimmt man das wohlwollend in Kauf! Wie ist doch diese Stadt in den letzten Jahren verkommen! Uns sarauf ist man noch stolz. Das zeigt den Geisteszustand der dort „herrschenden Kommunalpolitiker“!

  9. Ich kann das nicht nachvollziehen! Waren sicher mal wieder ein paar Stadtwächter vom Ordnungsamt unterwegs, die ihr Tagessoll noch nicht erreicht hatten. Sollen die sich doch mal in die Ecken begeben, wo Straftaten usw. realisiert werden. Ich hoffe nicht, dass diese Leute davor möglicherweise Angst haben. Was wird eigentlich gegen die ständigen U-Bahn-Musiker, insbesondere in den Zügen, unternommen. Auch hier gehe ich nicht davon aus, dass sie sich hierher schon mal verlaufen haben.

  10. Schon traurig Must noch das letzte Hemd hergeben das gar nicht hast. Typisch Ordnungsamt die müssen ja Gail sein. Die Menschen Verächter. Die Lassens an denen raus die friedlich sind. Die anderen das ist so in Ordnung ist ja schon normal. Wer geht noch zum Ordnungsamt die spezielle Neigungen haben um sich im verborgenen zu halten unter Staatsschutz gestellt

  11. Unerlaubte Bodennutzung?? Also schön. Wenn da alles beschallt wird… dann verwarnt man eben 3x und „vollstreckt“ dann. Aber sowas? OMG. Wo sind wir nur. „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“
    Aber als „Opening Act“ von Westerhagen wirds schon etwas mehr geben….

  12. Was ein Sound , welche Stimme! Ich finde das richtig gut!
    Der Gitarrenkoffer benötigt eine Genehmigung der Flächennutzung, jo ich sage mal voll Antigitaristisch!

  13. Als Straßenmusiker muss man in der BRD in vielen Städten erstmal eine Genehmigung von der Stadt einholen. Sollte man aber wissen, denn es ist in der Szene kein Geheimnis. Auch wenn’s traurig ist.

    • Kultur ist aber in Deutschland verboten! Kein Straßenmusiker kamn hier legal arbeiten. Bettler, Zigeuner, Sekten schon.

  14. Ein Plätzchen im Regal

    Sie wünscht sich „einen kleinen Platz im Plattenregal“ für ihr neues Album. „In den Songs steckt doch sehr viel Lebensfreude und eben die geliebte Freiheit. Wenn die Platte dafür stehen könnte, das Hier und Jetzt mitzunehmen und einfach eine schöne Zeit zu genießen, die Dinge auf sich zukommen zu lassen, egal, wie sie sind, und nicht immer nach noch mehr, noch höherem zu streben, dann habe ich erreicht, was ich wollte.“

    Das ist eine Stellungnahme die „Elen Wendt“ der Berliner Zeitung in 2014 gegeben hat.
    Der Werdegang der Frau ist aus meiner Sicht lesenswert und glaubhaft,sie teilt ihre Botschaft
    über Gesang mit, in einer Umgebung die nicht immer friedlich ist.
    Aus meiner Sicht hat sie über die Jahre dazu beigetragen ,oft unter widrigen Umständen ,etwas
    schönes den Menschen an verschieden Orten in Berlin zu geben .
    ( Im Grunde eine Botschaft gegen Gewalt)
    Das kann man nicht mit Geld bezahlen.

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