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So wird die Berliner Polizei zum Narren gehalten

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Berliner Polizei zum Narren gehalten
Diese Männer riskieren ihr Leben, um Kriminelle festzunehmen. (Foto: „Polizei“ von Montecruz Foto. Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Unter Einsatz ihres Lebens nahmen Beamte der Berliner Polizei rund 80 Ausreisepflichtige fest. Sie sollten von Schönefeld in die Türkei ausgeflogen werden. Doch die Türkei verweigerte die Landeerlaubnis. Die teils verurteilten Straftäter wurden wieder freigelassen.

Berliner Polizei zum Narren gehalten
Diese Männer riskieren ihr Leben, um Kriminelle festzunehmen. (Foto: „Polizei“ von Montecruz Foto. Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Am Dienstagvormittag waren in Berlin mindestens 80 Polizisten im Einsatz, um Dutzende Ausreisepflichtige zwecks Abschiebung festzunehmen. Die Beamten brachten die 40 zum Teil straffällig gewordenen Männer zum Flughafen Schönefeld. Von dort aus sollten sie von der Bundespolizei per Flugzeug in die Türkei gebracht werden.

Doch die Türkei verweigerte die Landeerlaubnis für die Chartermaschine nach Istanbul. Daher musste die Berliner Polizei die ausreisepflichtigen Männer wieder auf freien Fuß setzen. Darunter waren auch mehrere verurteilte Straftäter, denen die Duldung entzogen worden war.

Berliner Polizei frustiert

„Die Polizisten haben diese Personen teilweise unter Einsatz ihres Lebens zum Flieger gebracht“, zitiert BILD einen der beteiligten Beamter. Denn viele der ausreisepflichtigen Männer hatten sich gegen ihre Festnahme gewehrt. „Es ist frustrierend, dass die dann wieder laufen gelassen werden.“

Nach Angaben der Bundespolizei sollte die Maschine um 11:15 Uhr in Richtung Istanbul abheben. Doch die Türkei erteilte keine Landeerlaubnis. „Trotz weiterer intensiver Bemühungen der Bundespolizei gab es keine Erlaubnis zur Landung“, sagt Tino Brabetz, Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres.

Ausreisepflichtige erhalten BVG-Tickets

Nach mehreren Stunden entschied die Bundespolizei, die 40 eigentlich ausreisepflichtigen Männer wieder gehen zu lassen. Bevor sie entlassen wurden, erhielten sie von den Beamten aber noch BVG-Fahrkarten, damit sie nicht schwarzfahren müssen.

Der Grund für die Entlassung ist rechtlicher Natur. „Für die Unterbringung im Gewahrsam bedarf es eines richterlichen Beschlusses“, sagte ein Sprecher. Liege dieser nicht vor, könne die Bundespolizei auch niemanden festhalten.

Laut Innenverwaltung bleiben alle Betroffenen aber weiter ausreisepflichtig und müssen „mit einer Abschiebung rechnen“. Ein an dem Einsatz beteiligter Polizist sagte dazu: „Ein Witz! Die Leute sind doch längst abgetaucht, weil sie nun wissen, dass sie abgeschoben werden sollen.“

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Thomas Breithaupt

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