Reportage
Mehr als 100.000 Kriminelle trotz Haftbefehl auf freiem Fuß
In Deutschland sind mehr als 100.000 Kriminelle auf freiem Fuß, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt. Die Verurteilten ignorieren einfach ihre Ladung zum Haftantritt. Zur Fahndung werden sie deshalb nicht ausgeschrieben.

In Deutschland sind viele Kriminelle auf freiem Fuß, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt und sie eigentlich längst im Gefängnis sein sollten. Denn die Verurteilten ignorieren einfach ihre Ladung zum Haftantritt. Zur Fahndung werden sie deshalb nicht ausgesetzt. Nur manchmal geraten sie dann eher zufällig in eine Kontrolle.
Ende letzten Jahres gab 107.141 nicht vollstreckte Haftbefehle, sagte eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA) zu SPON. Zwar handelt es sich bei einem Großteil der offenen Haftbefehle um Ersatzhaftstrafen, weil der Straftäter eine festgesetzte Geldstrafe etwa wegen Schwarzfahrens oder Drogenbesitzes nicht bezahlt.
Trotz Haftbefehl: Diebe, Räuber und Schläger in Freiheit
Doch mehr als 10.000 Haftbefehle beziehen sich laut einem Bericht des Hessischen Rundfunks auf ursprünglich verhängte Freiheitsstrafen. Dabei geht es etwa um Eigentums- oder Gewaltdelikte.
Die Straftäter sind trotz Verurteilung noch auf freiem Fuß, weil sie einfach die Ladung zum Haftantritt ignorieren. Nur in besonders schweren Fällen startet die Polizei dann eine Fahndung. In den meisten Fällen erfolgt eine Festnahme dann eher zufällig, wenn der Gesuchte zum Beispiel in eine Personenkontrolle gerät.
Am schlimmsten ist die Lage im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), wo mehr als ein Drittel der Nordafrikaner kriminell sind. Dort waren im März mehr als 24.000 Haftbefehle nicht vollstreckt worden. Davon bezogen sich knapp 8.000 Haftbefehle auf Freiheitsstrafen.
Der Rechtsstaat schafft sich ab
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht im Zusammenhang mit den offenen Haftbefehlen von einem Alarmruf. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte, in der Rechtsstaat gebe das fatale Signal, dass er Straftaten nicht konsequent ahndet.
Erst kürzlich hatte Rainer Wendt Deutschland als einen „schwachen, zahnlosen Staat“ bezeichnet. Das einzige, was die arabischen Migranten wirksam von Straftaten abschrecken kann, seien „Ausweisung und sofortige Abschiebung“, sagte er. Bei der aktuellen Gesetzeslage sei dies jedoch nicht möglich.
Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden sieht wegen der offenen Haftbefehle hingegen keinen Grund zur Beunruhigung. Nach Ansicht der von Bund und Ländern getragenen Forschungsstelle geht es überwiegend um Bagatelldelikte.
Es seien oft Fälle, „bei denen man mit guten Gründen zum Ergebnis kam, dass eigentlich keine Freiheitsstrafe verhängt werden muss“, sagte der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Axel Dessecker.


