Reportage
Berlin treibt Steuerschulden in Milliardenhöhe nicht ein
Die staatlichen Stellen in Berlin haben massive Defizite beim Eintreiben von Forderungen. Der Stadt entgehen Steuerschulden, Bußgelder und andere Zahlungen in Milliardenhöhe. Oftmals gibt es dafür keine nachvollziehbaren Gründe.

Dem Berliner Senat und den Bezirke sind in den vergangenen Jahren Einnahmen in Milliardenhöhe verlorengegangen. Denn Finanzämter, Polizei, Justiz und Bezirksverwaltungen haben fällige Steuern, Unterhalt von säumigen Väter, Verkehrsstrafen oder Gebühren für Rettungswagen- und Feuerwehreinsätze nicht eingetrieben.
Viele Schuldner, die trotz Mahnung nicht bezahlen, kommen damit durch. Allein bei den Steuerzahlungen hat die Berliner Finanzverwaltung in den letzten fünf Jahren rund 2,2 Milliarden Euro an ausstehenden Steuerzahlungen vorläufig abgeschrieben, berichtet die Berliner Morgenpost.
2015 verzichtete Berlin auf 300 Millionen Euro Steuerschulden
Auch im letzten Jahr gingen der Finanzverwaltung wieder fast 300 Millionen Euro an Steuerzahlungen verloren. So hat sie sich zum Beispiel von rund 77 Millionen Euro verabschiedet, die sie als Ausfallbürgschaften für verschiedene Unternehmen zahlen musste, die sich dann aber nicht mehr eintreiben ließen.
Auch die Justiz hat es in vielen Fällen aufgegeben, die Schuldner noch weiter zu verfolgen. Mehr als 15 Millionen Euro an Forderungen aus Gerichtskosten oder Gerichtsgebühren in 47.000 Fällen wurden vorerst zu den Akten gelegt.
Die Wirtschaftsverwaltung hat 25 Millionen Euro an Forderungen aus ihren Büchern gestrichen. Davon stammen 20 Millionen von zwei Firmen, die im Jahr 2000 Fördermittel erhalten hatten und diese eigentlich hätten zurückzahlen müssen. Beide Unternehmen sind aber inzwischen bankrott und existierten nicht mehr.
Die Bezirksämter haben allein deshalb fast fünf Millionen Euro abgeschrieben, die sie als Unterhaltsvorschuss an Familien geleistet hatten und die säumige Väter dann nicht bezahlen wollten. Einzelne Bezirke wie Mitte und Spandau verursachten auf diese Weise einen Millionenschaden, andere Bezirke gar keinen.
Dass staatliche Stellen Forderungen aufgeben, hat in vielen Fällen durchaus nachvollziehbare Gründe. Das Vorgehen ist in diesen Fällen bundesrechtlich geregelt.
- Pfändungsversuche erweisen sich als erfolglos.
- Der Schuldner war nicht auffindbar.
- Der Schuldner war ein ausländischer Tourist.
- Der säumige Zahler ist verstorben und hat weder Versicherung noch Erben.
- Der Schuldner ist hat Privatinsolvenz beim Amtsgericht beantragt.
Doch oftmals erscheint den Beamten die aufwendige Verfolgung eines Schuldners in Relation zur ausstehenden Summe nicht vertretbar. Die Ämter haben einen erheblichen Spielraum bei der Entscheidung darüber, wie intensiv sie an der Eintreibung von Forderungen arbeiten wollen.
Vorschläge zum Eintreiben von Forderungen
Bereits im Jahr 2012 war das Berliner Abgeordnetenhaus zu dem Schluss gekommen, dass das Forderungsmanagement verbessert werden müsste. Daher tagte dann ab 2013 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Arbeitsgruppe, deren Abschlussbericht nun vorliegt.
In dem Bericht heißt es, dass Informationen über Schuldner zum Teil überhaupt nicht erhoben oder nicht zentral gesammelt werden. Die Überwachung erfolge zum Teil mit per Hand geführten Listen. Nur 30 Prozent der Verwaltungen verfügten überhaupt über interne Statistiken und standardisierte Abfragen zur regelmäßigen Kontrolle der Forderungen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt vor allem, spezialisierte Beamte nur für das Forderungsmanagement einzusetzen. Sie sollten eingreifen, sobald ein Schuldner trotz Mahnung nicht bezahlt. Auch sollten die Ämter häufiger auf Vorkasse bestehen.
Außerdem empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Land Berlin, Forderungen zu verkaufen, wenn das wirtschaftlich erscheint. Dazu müssten die Forderungen zu Portfolios gebündelt werden. Auf diese Weise könne man Erlöse zwischen 6,5 und 20 Prozent der eigentlich ausstehenden Beträge erhalten.
Der Verkauf von Forderungen an Dritte ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Forderungen aus privatrechtlichen Verhältnissen herrühren. Denn öffentlich-rechtliche Forderungen wie Bußgelder oder Steuerschulden darf der Staat nicht weiterverkaufen.


