Reportage
Verfassungsgericht weist Klage auf Sex mit Tieren ab

Zwei Sodomiten sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Sie hatten gegen das Verbot von Sex mit Tieren geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an.
Bei Sodomie, also dem sexuellen Umgang mit Tieren muss es nicht immer zur Penetration kommen, so die Tierschutzorganisation Peta. Pferde und Hunde sind bei Sodomiten am beliebtesten. Auf diese beiden Tiere entfielen 85 Prozent der Kontakte.
Auch Ziegen und Rinder werden immer wieder sexuell benutzt, im asiatischen Raum nehmen Sodomiten außerdem Hühner, Fische, Mäuse und kleine Schlangen. Peta schreibt, dass Sodomie auch in der deutschen Gesellschaft „ein nicht zu unterschätzendes Problem“ ist. Die Tierschützer gehen sogar von der Existenz geheimer Tierbordelle aus.
Sex mit Tieren bleibt Ordnungswidrigkeit
In Deutschland ist Sodomie seit 2013 eine Ordnungswidrigkeit. Es ist verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“.
Laut Tierschutzgesetz kann Sodomie sogar mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Doch durch das Sodomie-Verbot sehen sich die beiden Kläger in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
Die Verfassungsrichter hingegen sehen im Schutz des Wohlbefindens von Tieren ein legitimes Ziel. Der Bürger müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter […] ergriffen werden“, zitiert die Welt. Der Schutz der Tiere (Dritter) hat demnach Verfassungsrang.


