Reportage
Terrorverdächtiger darf nicht abgeschoben werden
Ein Gericht hat entschieden, dass ein Terrorverdächtiger nicht nach Tunesien abgeschoben werden darf. Denn sein Heimatland konnte nicht ausschließen, dass der Mann dort die Todesstrafe erhält.

Am Mittwoch hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt dem Antrag eines Terrorverdächtigen stattgegeben. Der Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.
Grund für das Abschiebeverbot ist laut einem Bericht der FAZ, dass eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung nach Ansicht des Frankfurter Gerichts nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung erfüllt.
Tunesien hätte der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müssen, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt wird. Die am 11. Juli vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss.
Terrorverdächtiger soll IS unterstützt haben
Der Tunesier war am 1. Februar dieses Jahres bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen festgenommen worden. Er soll für den Islamischen Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben.
Der Mann hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine geplante Abschiebung am 22. März war wenige Minuten vor dem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden. Denn dieser hatte einen Asylantrag gestellt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Doch dagegen hatte sich der Mann mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Dieser war zwar abgelehnt worden. Doch das Gericht hatte Bedingungen gestellt.


