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Reportage

Razzia gegen Rechts: Verhaftung von Jutta V. (47) und Ralph K. (27) – Verbot „Altermedia Deutschland“

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Die rechtsextremistische Inernetseite Altermedia Deutschland wurde gestern vom Bundesinnenminister verboten, die beiden Administratoren bei einer Razzia in Berlin und dem spanischen Badeort Lloret de Mar verhaftet. (Screenshot Altermedia Deutschland)
Die rechtsextremistische Inernetseite Altermedia Deutschland wurde gestern vom Bundesinnenminister verboten, die beiden Administratoren bei einer Razzia in Berlin und dem spanischen Badeort Lloret de Mar verhaftet. (Screenshot Altermedia Deutschland)
Die rechtsextremistische Inernetseite Altermedia Deutschland wurde gestern vom Bundesinnenminister verboten, die beiden Administratoren bei einer Razzia in Berlin und dem spanischen Badeort Lloret de Mar verhaftet. (Screenshot Altermedia Deutschland)

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat gestern die rechtsextreme Internetplattform „Altermedia Deutschland“ verboten. Die beiden Administratoren wurden in Berlin und im spanischen Badeort Lloret de Mar verhaftet.

Die Plattform fördere und ermögliche die Verbreitung „übelster rassistischer und fremdenfeindlicher Kommentare“. Das Bundeskriminalamt war dazu gestern mit 60 Beamten in den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, und Thüringen sowie mit spanischen Polizisten in Lloret de Mar zu einer Razzia ausgerückt.

Zur Abschottung der Internetseite gegen staatliche Zugriffe wurde von den Betreibern ein Serverstandort in Russland gewählt. Die russischen Behörden wurden ersucht, den Server im Laufe der nächsten Tage abzuschalten.

Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der gestrigen Razzia zwei mutmaßliche Betreiber von  „Altermedia Deutschland“ verhaften lassen.

Die beiden Deutschen, die 47-jährige Jutta V. und der 27-jährige Ralph Thomas K., stehen laut Bundesanwaltschaft Karlsruhe und Erkenntnissen des Verfassungsschutzes im Verdacht, „sich mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten zusammengeschlossen zu haben, um als Betreiber des Internetportals ‚Altermedia Deutschland‘ strafbare Inhalte, namentlich volksverhetzende Äußerungen, zu verbreiten.“

Die Wohnungen der drei Mitverdächtigen wurden ebenfalls durchsucht.

In den Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2016 wird ihnen daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt zu haben. Weiter besteht der dringende Verdacht, dass sie dabei Straftaten der Volksverhetzung begangen haben (§ 129 Abs. 1 und Abs. 4 StGB, § 130 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 und Abs. 4 StGB alter und neuer Fassung, § 25 Abs. 2, 52, 53 StGB).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelt es sich bei Altermedia um „das im deutschsprachigen Raum führende rechtsextremistische Internetportal“. Nach dem Willen ihrer Betreiber habe die Internetseite der massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts gedient. Neben verbotenen nationalsozialistischen Grußformeln und Parolen wurden auch volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht. Diese reichten von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer über die Verächtlichmachung von Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe oder gleichgeschlechtlicher Orientierung bis hin zur Leugnung des Holocausts.

Jutta V. und Ralph Thomas K. waren nach den bisherigen Erkenntnissen als Administratoren für die inhaltliche Ausrichtung des Internetportals verantwortlich und hatten umfassende Zugriffsrechte auf dessen Betriebsstruktur.

Gemeinsam mit den weiteren drei Beschuldigten überprüften sie – so das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen – die von den Nutzern der Internetplattform verfassten Beiträge im Hinblick auf die ideologischen Vorgaben von „Altermedia Deutschland“ und schalteten sie anschließend auf der Internetseite frei.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Die strafbaren Inhalte des Internetportals werden weltweit und frei zugänglich verbreitet. Sie sollen andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntern und schaffen dadurch ein Klima der Angst bei den betroffenen Personengruppen. Vor diesem Hintergrund war auch mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland eine Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes geboten.

Die Festgenommenen werden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat „Altermedia Deutschland“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten.

Laut Bundesinnenministerium verbreitete „Altermedia Deutschland“ unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung rassistische, ausländerfeindliche, antisemitische, homophobe und islamfeindliche Inhalte.

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu:

„Das Verbot von ‚Altermedia Deutschland‘ setzt ein deutliches Zeichen. Erstens: Der Rechtsstaat toleriert keine Hasskriminalität. Und zweitens: Der Staat geht konsequent gegen rechtsextremistische Hetze im Internet vor. Diese Vereinigung fördert und ermöglicht die Verbreitung übelster rassistischer und fremdenfeindlicher Kommentare und Beiträge, in denen Straftaten gegen Ausländer verteidigt, zu Straftaten aufgefordert und Taten des Nationalsozialismus gerechtfertigt werden. Ein solches Verhalten ist mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Für radikale, gewaltbereite Extremisten ist kein Platz in unserer Gesellschaft!“

Altermedia soll ein internationales neonazistisches Internetportal gewesen sein. Die Seite soll jährlich etwa fünf Millionen Aufrufe verzeichnet haben. Die Hauptseite wird in den USA vom Holocaustleugner und ehemals führenden Ku-Klux-Klan Mitglied David Duke betrieben. In Deutschland wandte sich das Portal nach eigenen Angaben an vielfältige Interessengruppen. Es präsentierte sich als „Alternativpresse“ für alle, „die keine Lobby haben“.

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Thomas Breithaupt

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