Reportage
Jusos: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ ist verdiente Beleidigung

Die Jungsozialisten (Jusos) setzen sich dafür ein, dass Sätze wie „Ey, Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ oder „Deutschland, verrecke“ künftig nicht mehr unter Strafe stehen.
Den entsprechenden Beschluss mit dem Titel „Ey, Deutschland, du Opfer – Staatsbeleidigung ist keine Straftat“ fasste die SPD-Nachwuchsorganisation auf ihrem Bundeskongress in Bremen am Wochenende.
Jusos wollen Aufhebung von §90a StGB
„In einem Land wie Deutschland, in dem der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) jahrelang mordet und wo Geflüchtete tagtäglich angegriffen werden – es tut mir leid, so ein Land hat es verdient, beleidigt zu werden“, zitiert DIE WELT die Beisitzerin im sächsischen Jusos-Landesvorstand, Sophie Koch.
Bisher ist die Polizei nach Paragraph 90a des Strafgesetzbuchs verpflichtet, etwa bei linken Demonstrationen solche Transparente zu beschlagnahmen, die Deutschland verunglimpfen.
Vor allem die Jugendorganisation der Linkspartei nutzt den Satz „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ immer wieder. Im Bereich der Kunst fällt der Satz derzeit unter künstlerische Freiheit wie in diesem Lied der Berliner Band DxBxSx:
https://www.youtube.com/watch?v=oBRZ2HKtekc
Jusos wollen Aufhebung des Vermummungsverbotes
Eigentlich sollte es der Polizei die Arbeit erleichtern, wenn sie künftig nicht mehr verpflichtet ist, auf linken Demonstrationen Transparente einzusammeln. Doch ein weiterer Vorstoß der Jusos dürfte die Arbeit der Polizei wohl erheblich schwieriger gestalten.
Denn der Bundeskongress der Jusos forderte außerdem die Aufhebung des Vermummungsverbots auf Demonstrationen. Derzeit untersagt Paragraph 17a des Versammlungsrechtes auf Demonstrationen solche Kleidung, welche die Feststellung der Identität verhindert.
Doch sich zu vermummen, sei eine Form der „Notwehr gegen Rechtsextremisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Jusos-Chefin Luisa Heide. Trotz Verbotes vermummen sich linke Demonstranten etwa am 1. Mai in Berlin, um unerkannt Straftaten begehen zu können.


