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Reportage

Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 520 Euro

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Gesamtverbandes aus Berlin: "Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden." (Foto: Deutscher Paritätischer Gesamtverband)
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Gesamtverbandes aus Berlin: "Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden." (Foto: Deutscher Paritätischer Gesamtverband)
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Gesamtverbandes aus Berlin: "Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden." (Foto: Deutscher Paritätischer Gesamtverband)
Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Gesamtverbandes aus Berlin: „Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.“ (Foto: Deutscher Paritätischer Gesamtverband)

Berlin ist die Hauptstadt der Hart IV-Bezieher. „Jeder dritte Berliner über 65 bezieht HarzIV!“, meldete der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. aus der Brandenburgischen Straße 80 in Wilmersdorf Ende August diesen Jahres. „Steigende Mieten und fehlende Sozialwohnungen bei einer wachsenden Stadt tragen zur wachsenden Armut bei.“

Im nächsten Jahr sollen die Sätze nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) um 5 Euro auf dann 409 Euro im Monat angehoben werden. Der Deutsche Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. mit Sitz in der Oranienburger Straße 13 bis 14 in Mitte hat den Gesetzesentwurf geprüft, gegengerechnet und kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.

„Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet. „Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.

520 Euro sichern das in der Verfassung vorgesehene soziokulturelle Existenzminimum (und nicht nur das physische)

Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

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Thomas Breithaupt

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