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Reportage

1.400 Euro: Hartz IV de luxe in Luxemburg

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Ein bulgarischer Armutsflüchtling sucht in Berlin Unterstützung, dabei bekäme er in Luxemburg und Österreich viel mehr Sozialhilfe. (Screenshot: Youtube/Sat1-Frühstücksfernsehen)
Ein bulgarischer Armutsflüchtling sucht in Berlin Unterstützung, dabei bekäme er in Luxemburg und Österreich viel mehr Sozialhilfe. (Screenshot: Youtube/Sat1-Frühstücksfernsehen)
Ein bulgarischer Armutsflüchtling sucht in Berlin Unterstützung, dabei bekäme er in Luxemburg viel mehr Sozialhilfe. (Screenshot: Youtube/Sat1-Frühstücksfernsehen)

In Deutschland bekommt jeder Zuwanderer nach 6 Monaten mittlerweile garantiert eine Sozialhilfe von 404 Euro plus Miete, Luxemberg zahlt nach bereits nach 3 Monaten ein garantiertes Mindesteinkommen pro  Single von knapp 1.400 Euro.

Luxemburg hat bereits 1999 vom Ministerium für Familie und Integration einen Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité – FNS)  aufgelegt, der das Hartz IV de luxe bezahlt.

Der Solidaritätsfonds zahlt daraus einen Haushalts- und Mietzuschuss von knapp 1.400 Euro netto plus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine vierköpfigen Familie erhält aus dem Fonds knapp 2.250 Euro, ohne, dass man einen Finger dafür krumm machen müsste.

Obendrauf darf ein Single in Luxemburg auch noch knapp 400 Euro hinzuverdienen, ohne, dass das auf die monatliche Auszahlung angerechnet werden würde. Eine Familie mit zwei Kindern darf rund 660 Euro zusätzliche Einnahmen haben, ohne, dass diese mit der Monatszahlung von 2.250 Euro verrechnet werden.

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net hat bereits vor drei Jahren die praktischen Möglichkeiten durchexerziert und kam zum Ergebnis, dass es mitten in Europa und dazu noch in der EU ein Geldparadies gibt, das wohl noch immer ein Geheimtipp ist. Der Bericht hat an Aktualität nichts verloren.

Aber es gibt windige Geschäftemacher

Berlin Journal hat von Geschäftemachern gehört, die Wohnungen bis zu 20 Mal an Interessierte untervermietet haben. Die Untermieter verschicken eine Strom- und Telefonrechnung, die die Ausländer als Beweis für den Aufenthalt beim luxemburgischen Sozialfonds vorlegen können. Im Gegenzug kassieren sie dann von den Ausländern die Miete.

Einmal genehmigt – und niemand interessiert sich mehr für den ausländischen Schmarotzer. Verlängerungsanträge sind nicht nötig.

Luxemburg erklärt auf seiner amtlichen Internetseite die Zielsetzung des Fonds so: „Die Gesetzgebung über das garantierte Mindesteinkommen (revenu minimum garanti – RMG) begründet einen Anspruch auf eine öffentliche finanzielle Unterstützung für diejenigen Bürger und Haushalte, deren Einkommen eine gewisse als Existenzminimum angesehene Grenze nicht erreicht. Das garantierte Mindesteinkommen besteht entweder aus einer Eingliederungsentschädigung, einem Zuschuss oder, je nach Zusammensetzung des Haushalts, der gleichzeitigen Zahlung der beiden Geldleistungen. Ziel ist die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung durch die Gewährleistung von ausreichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts und Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung.

Die Verwaltung und die Bewilligung des Zuschusses fallen in den Zuständigkeitsbereich des Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité – FNS), während das nationale Sozialamt (Service national d’action sociale – SNAS) die beruflichen Eingliederungsaktivitäten organisiert. Der Zuschuss und die Eingliederungsentschädigung gehen zu Lasten des FNS.“ Anträge auf Deutsch können hier heruntergeladen werden.

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Thomas Breithaupt

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