Reportage
DGB-Chef: Flüchtlinge sollen 8,50 Euro für Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) erhalten

Während Hartz-IV-Empfänger für Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) nur einen 1 Euro pro Stunde und keine Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) erhalten, fordert DGB-Chef Reiner Hoffmann (60, SPD) für Gelegenheitsjobs durch Asylanten und zwar für „gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten, die ansonsten nicht erledigt würden“ einen Mindestlohn von 8,50 Euro Stunde plus Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung). Dafür solle „für eine gewisse Zeit ein sozialer Arbeitsmarkt“ geschaffen werden.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (45, SPD), hatte Anfang Dezember Zahlen bekanntgegeben, wonach ihr Ministerium mit 300.000 bis 350.000 Flüchtlingen, darunter rund 70.000 Kindern rechnet, die 2016 erstmals Hartz IV erhalten werden. Ein Recht auf Hartz IV haben anerkannte Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge ohne Job sowie deren Kinder, wenn sie länger als 15 Monate in Deutschland sind. Davor erhalten sie Flüchtlingsgeld (ein alleinstehender Erwachsener erhält 147 Euro Taschengeld innerhalb einer Sammelunterkunft mit Vollverpflegung, außerhalb 359 Euro bar).
Zunächst gilt in der Regel für jeden Asylbewerber ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Danach kann Flüchtlingen und Menschen, die zum Beispiel einen Duldungsstatus haben, also nicht abgeschoben werden, eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, sofern es keinen Deutschen oder einen EU-Ausländer gibt, der für die Stelle in Frage käme. Diese „Vorrangprüfung“ der Behörden kann aber dauern.
Anerkannte Asylbewerber dürfen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten“. Asylverfahren können sich jedoch zeitlich ziemlich lange ziehen, meist 1 Jahr. Solange müssten sie arbeitstechnisch Däumchen drehen.

Nahles schlug in ihrem „Konzept zur Integration in Deutschland“ am 1. Dezember 2015 vor, für Asylsuchende „100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, die im Umfeld der Flüchtlingshilfe unterstützen können.“
Die WELT fragte am 21. Dezember 2015 den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann: „Arbeitsministerin Nahles kann sich sogenannte Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge vorstellen. Unterstützen Sie das Modell?“
Reiner Hoffmann antwortete der WELT: „Ich kann mir vorstellen, dass wir für eine gewisse Zeit einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen für gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten, die ansonsten nicht erledigt würden. Das Modell ist nicht neu, das fordern wir auch für bestimmte Arbeitslose – allerdings mit einem Mindestlohn und Sozialversicherung. Ob sich die Flüchtlinge dafür eignen, müssen wir dann sehen. Aber es sollte Projekte geben, in denen wir Verschiedenes ausprobieren.“
Er sei froh, dass es für Flüchtlinge vom Mindestlohn keine Ausnahme geben soll: „Ich hoffe, es bleibt dabei.“
Ähnlich wie die Kommunen die 1-Euro-Jobber einsetzen, um die „gesellschaftlich notwendigen Arbeiten“ (Hoffmann) zu erledigen, die sie vielerorts aus Spargründen eingestellt haben, sollen Flüchtlinge für die Integration anderer Flüchtlinge eingesetzt werden. In dem Zwölf-Punkte-Programm „Konzept zur Integration in Deutschland“ von Bundesarbeitsministerin Nahles heißt es: Kommunen, die Arbeitsgelegenheiten anbieten, würden „von der Unterstützung durch Flüchtlinge“ profitieren. „Zusätzliche Dienstleistungen im öffentlichen Interesse können bereitgestellt“ werden. „Alleine das Nutzen des Instruments in der lokalen Flüchtlingshilfe selbst, könnte eine spürbare Entlastung für viele ehrenamtliche Helfer darstellen.“


