Reportage
Darum werden abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben
Abgelehnte Asylbewerber werden kaum abgeschoben, etwa weil sie keinen Pass haben oder weil sie krank sind. Jeder zweite von ihnen darf sogar dauerhaft bleiben und nach acht Jahren deutscher Staatsbürger werden.

Wer von den deutschen Behörden als Asylbewerber abgelehnt wird, hat dennoch sehr gute Chancen, im Land bleiben zu dürfen. Denn zwar zählen die Behörden derzeit 168.212 „ausreisepflichtige“ Ausländer ohne Asylgrund (Stand Ende Juni). Doch diese sind nicht „vollziehbar ausreisepflichtig“.
Das heißt: Obwohl sie ohne Schutzgrund nach Deutschland gekommen sind, erhalten sie von den Behörden eine Duldung und dürfen hier bleiben, etwa wegen „fehlender Reisedokumente“. Die geduldeten Ausländer (darunter vor allem abgelehnte Asylbewerber) verteilen sich sehr ungleichmäßig auf die Bundesländer.
Verteilung der geduldeten Ausländer auf die Bundesländer
- Nordrhein-Westfalen: 46.080
- Baden-Württemberg: 36.058
- Niedersachsen: 15.143
- Rheinland-Pfalz: 10.855
- Bayern: 9.283
- Berlin: 8.004
- Hessen: 7.887
- Sachsen: 5.752
- Hamburg: 5.294
- Schleswig-Holstein: 4.983
- Brandenburg: 4.506
- Sachsen-Anhalt: 4.195
- Bremen: 3.213
- Mecklenburg-Vorpommer: 2.929
- Thüringen: 2.821
- Saarland: 1.209
Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, aus der die Welt zitiert. Die Zeitung weist darauf hin, dass es in Bayern relativ zu den 12,8 Millionen Einwohnern besonders wenige geduldete Ausländer gibt und in Bremen relativ zu weniger als 700.000 Einwohnern besonders viele.
Darum dürfen abgelehnte Asylbewerber bleiben
Die Zahlen zeigen auch einen entscheidenden Grund, warum so wenige abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden. Dies liegt offensichtlich nicht nur an den Schwierigkeiten, „vollziehbar Ausreisepflichtige“ außer Landes zu bringen, etwa wegen Widerstands im Flugzeug oder plötzlicher Erkrankung.
Sondern vielmehr haben die Bundesländer massive Probleme damit, abgelehnte Asylbewerber und andere Ausreisepflichtige überhaupt erst einmal als „vollziehbar Ausreisepflichtige“ einzustufen. Doch das muss geschehen, damit eine Abschiebung konkret vorbereitet werden kann.
Nur die wenigsten der insgesamt 549.209 abgelehnten Asylbewerber in Deutschland können abgeschoben werden. Denn fast jeder zweite von ihnen hat bereits ein sogenanntes unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Das heißt, fast jeder zweite abgelehnte Asylbewerber ist nicht nur geduldet, sondern darf dauerhaft in Deutschland bleiben und kann etwa acht Jahre nach seiner Einreise sogar deutscher Staatsbürger werden. Der Vorschlag, dass die Kinder von Asylbewerbern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollen, ist da nur konsequent.
Und auch die 168.212 geduldeten Ausländer können erst einmal nicht abgeschoben werden. Nur bei den 52.870 „vollziehbar“ Ausreisepflichtigen sprechen keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe mehr gegen eine Abschiebung. Doch auch hier scheitern Rückführungsversuche regelmäßig, etwa weil der „vollziehbar“ Ausreisepflichtige
- in Deutschland untertaucht,
- im Flugzeug Widerstand leistet oder
- doch wieder erkrankt.
Bayern bemüht sich, Duldungen zu verhindern
Im Vergleich mit den anderen Bundesländer ist Bayern offenbar besser darin, Duldungen abgelehnter Asylbewerber zu verhindern. Wo es möglich ist, lässt Bayern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zuständige Verwaltungsgericht und die Ausländerbehörde an einem Ort Entscheidungen treffen.
„Das erspart unnötigen Schriftwechsel und Reisebewegungen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Zentrale Ausländerbehörden an den Erstaufnahmeeinrichtungen in jedem Regierungsbezirk und in den besonderen Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg organisierten zentral die Rückführungsmaßnahmen.
Herrmann sagt, Bayern könne nicht abschieben, „wenn etwa ein Herkunftsstaat sich weigert, seinen Staatsbürger zurückzunehmen“. Vom Bund erwartet er deshalb „konkrete Abmachungen mit den betroffenen Ländern, mehr finanzielle Unterstützung der EU-Behörden, aber auch Kürzungen von Entwicklungshilfegeldern, wenn ein Land sich nicht kooperativ verhält“.
Mecklenburg-Vorpommern ist besonders streng
In allen Bundesländern führen „fehlende Reisedokumente“ am häufigsten zur Duldung. Bei 22 Prozent der bundesweit 168.212 Geduldeten war dies ausschlaggebend dafür, dass die Ausländer nicht abgeschoben wurden.
Ein weiteres Hindernis für Abschiebungen sind medizinische Gründe. Doch während in Nordrhein-Westfalen 657 Duldungen aus medizinischen Gründen erteilt wurden und im winzigen Bremen immerhin 165, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen solchen Fall.
Das Land an der Ostsee zeigt sich auch bei persönlichen Gründen wie der Beendigung der Schule oder der Betreuung kranker Familienangehöriger besonders streng. Nur ein einziger Ausreisepflichtiger bekam dort aus diesen Gründen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.
Berlin liegt bei den persönlichen Gründen mit 736 Fällen klar vorn. Insgesamt duldet die Hauptstadt aber mit 8.004 Ausreisepflichtige. Relativ zur Bevölkerung ist das weniger als die beiden anderen Stadtstaaten, Hamburg (5.294) und Bremen (3.213).


